Einbringung zum Bericht zur Neuorientierung der Finanzstrategie von Prof. Dr. Dr. Andreas Barner

7. Tagung der 12. Synode der EKD, 8. und 9. November 2020

Einbringung zum Schwerpunktthema

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Es gilt das gesprochene Wort

Frau Präses, hohe Synode, liebe Schwestern und Brüder!

Der Begleitende Ausschuss zur Neuorientierung der EKD-Finanzstrategie legt Ihnen seine Finanzvorschläge, das heißt Sparvorschläge, vor, die es erlauben, einerseits die schwierigen finanziellen Randbedingungen zu erfüllen und andrerseits Möglichkeiten für Neues im Sinne des Zukunftsprozesses zu schaffen.

Wir erfüllen mit diesem Vorschlag den synodalen Auftrag des letzten Jahres, den wir eng abgestimmt mit dem Zukunftsprozess einerseits und in Interaktion mit dem Ständigen Haushaltsausschuss der Synode, dem Finanzbeirat, der Kirchenkonferenz und dem Rat andererseits entwickelt haben. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist die finanzielle Situation noch viel ernster geworden. Die schon per se unerfreulichen Ergebnisse der Projektion der zukünftigen Kirchensteuern der Freiburger Studie werden durch die Coronakrise deutlich verschärft. Diese in keiner Weise gute Entwicklung und sich daraus ergebenden Zahlen erlegen der Synode Ihrer Amtsperiode die Verantwortung auf, den Bogen bis ins Jahr 2030 zu schlagen und dafür die Weichen zu stellen.

Der Begleitende Ausschuss ist gemeinsam mit der Rat der EKD, dem Ständigen Haushaltsausschuss der Synode, dem Finanzbeirat der Kirchenkonferenz und dem Präsidium der Synode überzeugt, dass die evangelische Kirche auch im Jahr 2030 im Dienste ihres geistlichen Auftrags einen großen Teil der heutigen Aufgaben nachhaltig stellen und gleichzeitig Freiraum für Innovatives schaffen kann.

Mit unseren Vorschlägen wollen wir Gestaltungsspielräume auch für zukünftige Synoden erhalten. Das heißt umgekehrt: Angesichts der großen finanziellen Herausforderungen, vor denen wir schon bis zum Jahr 2030 stehen werden, können wir die heutigen Aufgaben und Ausgaben nicht einfach fortschreiben. Nein, es sind, wie bereits im letzten Jahr angekündigt, einschneidende Maßnahmen notwendig. Viele der Synodalen kennen dies bereits aus ihren Landeskirchen. Glücklicherweise haben wir den Prozess so rechtzeitig begonnen, dass wir heute entscheiden können. Nicht zu entscheiden, ist immer die schlechtere Wahl, als tatkräftig zu entscheiden.

Es ist – das will ich an dieser Stelle ganz klar festhalten – von einer besonderen Wichtigkeit, dass sich die Synode das Einsparvolumen in der vorgelegten Größenordnung zu eigen macht. Dies lässt sich beziffern, wie Sie aus der Projektion auf Seite 12 der Vorlage sehen. Ohne Gegenmaßnahmen würde der EKD-Haushalt bis 2030 in einen Jahresfehlbetrag von knapp 9 Millionen Euro laufen. Die Vorschläge des Begleitenden Ausschusses steuern dagegen. Bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen würde das Jahresergebnis wieder ins Positive gedreht und läge bei etwa 8 Millionen Euro, wie Sie auf Seite 13 der Vorlage sehen können. Dabei gehen wir von drei Grundannahmen aus.

Erstens. In allen befassten EKD-Organen und -Gremien bestand großer Konsens, an der für alle Seiten verlässlichen nachlaufenden Umlagefinanzierung der EKD festzuhalten. Geht es den Gliedkirchen finanziell schlechter, so wird es auch der EKD finanziell schlechter gehen. In dieser Solidarität werden wir aber eine Zäsur erleben. Wir kommen in eine Phase, in der anhaltend die Einnahmerückgänge bei den Gliedkirchen früher als bei der EKD ankommen werden. Dessen sind sich alle bewusst. Im umgekehrten Fall war es ebenfalls nachlaufend.

Zweitens. Wir haben in der Projektion einen Puffer von 4 Millionen Euro im Horizontjahr 2030 eingeplant. Beschleunigen sich Einnahmerückgänge – Stichwörter: volkswirtschaftliche Entwicklung, Kirchenaustritte –, so soll der Puffer helfen, sie abzufangen. Der Puffer ist berechnet, als hätten sich die Negativeffekte bis 2030 um drei Jahre beschleunigt.

Drittens erfüllen wir den Auftrag der Synode, Gestaltungsspielräume für Neues zu schaffen, gemessen auf das Jahr 2030, etwa in Höhe von 4 Millionen Euro, mit denen das Jahresergebnis über dem Puffer liegt.

Auch die im vergangenen Jahr versprochene weitere Beschäftigung mit Gemeinsamkeiten zwischen Landeskirchen und EKD oder Landeskirchen untereinander wurde vorangebracht. Die AG Kooperation sei genannt oder auch die Frage des Gemeinsamen in der Kommunikation; dazu haben wir erste Gespräche geführt, die fortgesetzt werden sollen.

Der Begleitende Ausschuss hat sich zum einen regelmäßig mit dem Zukunftsprozess „Kirche auf gutem Grund“ abgestimmt und zum anderen einen iterativen und diskursiven Prozess durchgeführt, der im Austausch mit den erwähnten Gremien und mit dem Kollegium erfolgte. Erste Gespräche mit Zuwendungsempfängern fanden statt. Die umfassenden Erkenntnisgewinne dieses Weges haben wir in der Vorlage niedergelegt. Die im Zusammenwirken der Organe und Gremien erzielte Transparenz ist ein hohes Gut, mit dem wir der Synode gegenübertreten. Echte Prioritätssetzung statt Rasenmäherprinzip – das verlangt einerseits schmerzhafte Entscheidungen, das zeigt andererseits, welche breites Spektrum an Aufgaben die EKD auch noch im Jahr 2030 finanzieren kann.

Unsere Überlegungen haben wir an drei Kriterien angelehnt und auf der Linie der Leitsätze zur Zukunft der Kirche plausibilisiert.

Erstens nenne ich die Bedeutung der gemeinschaftlichen Bearbeitung einer Aufgabe; denn die EKD ist die Gemeinschaft der Gliedkirchen.

Zweitens nenne ich die Bedeutung einer Aufgabe für Mitgliederbindung und Orientierung. Dies nimmt die Herausforderungen der Freiburger Studie auf und hält die Mitgliederentwicklung für positiv beeinflussbar.

Drittens nenne ich die Relevanz einer Aufgabe für die öffentliche Präsenz der evangelischen Kirche. Denn auch als kleiner werdende Kirche wollen wir nicht selbstbezüglich werden, sondern weltzugewandt sein und bleiben.

Bei allem Anspruch auf Plausibilität sind Prioritätsentscheidungen am Ende des Tages auch immer kirchenpolitische Wertungen.

Die Einsparvorschläge sind mit den Zuwendungsempfängern kommuniziert worden. Auch wenn im Grunde alle ihre differenzierten Einsparbeiträge leisten müssen, sind etliche besonders stark betroffen. Allen Akteuren und Gremien sind die Schritte zu diesen Vorschlägen schwergefallen. Denn das große Engagement aller Zuwendungsempfänger, ihre bisherige Arbeit und den darin liegenden Dienst für die evangelische Kirche gilt es uneingeschränkt zu würdigen.

Die sogenannten Onepager, die der Vorlage beigefügt sind, geben Denkrichtungen für die zukünftige Konzeption der Aufgaben. Sie waren auch nicht die alleinige Basis der Empfehlungen und hatten auch nicht immer eine glückliche Wortwahl. Dafür entschuldige ich mich. Wir setzen aber gerade in der Umsetzung auf die Kreativität der Beteiligten, die sich in ihrem Anliegen dem evangelischen Auftrag verpflichtet werden. Und so werden die Umsetzungsschritte der neu orientierten Finanzstrategie mit den Haushaltsplänen der Haushaltsjahre 2022 bis 2030 jährlich zur Beschlussfassung der Synode stehen.

Die bisherigen Erfahrungen und Erfahrungen aus Einsparungsprozessen unterschiedlichster Organisationen lassen es als geboten erscheinen, dass die Synode den Rat der EKD darin bestärkt, die Umsetzung der Finanzstrategie durch den Begleitenden Ausschuss weiterzuverfolgen. Der Ausschuss mit je zwei Mitgliedern aus der Synode – Haushaltsausschuss, Finanzbeirat, Kirchenkonferenz, Kirchenamt und Rat – hat sich bewährt. Die Interaktion mit dem Haushaltsausschuss soll in dieser Phase noch intensiver und regelmäßiger werden.

Im Vorfeld dieser Synode ist offensichtlich geworden, dass bei einzelnen Vorschlägen, die im Bericht des Begleitenden Ausschusses und vor allem in den sogenannten Onepagers enthalten sind, Gesprächsbedarf besteht. Diesen sah auch der Begleitende Ausschuss. Wenn die Gesamtsumme der Einsparungen als gesetzt gelten muss, muss jede Veränderung von Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Über den Prozess, wie dies bewerkstelligt werden kann, plant der Haushaltsausschuss heute Abend zu beraten.

Ich möchte mich bei allen Beteiligten dieses vergleichsweise aufwendigen iterativen und diskursiven Prozesses bedanken, nicht zuletzt bei den Mitgliedern des Begleitenden Ausschusses.

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7. Tagung der 12. Synode der EKD

Die diesjährige Tagung der EKD-Synode findet in digitaler Form statt. Im Mittelpunkt stehen die Zukunftsprozesse der EKD.