Familienförderung im kirchlichen Arbeitsrecht
Eine Arbeitshilfe erarbeitet im Auftrag des Rates der EKD, EKD-Texte 92, 2007
6. Fazit
Die aktuell diskutierte Reform des Arbeitsvertrags- und Tarifrechts in Kirche und Diakonie eröffnet viele Chancen, um zeitgemäße Formen der Familienförderung im kirchlichen Arbeitsrecht zu ermöglichen. Mit der Verankerung familienfördernder Maßnahmen kann nicht nur das besondere kirchliche Engagement bei der Förderung von Familien zum Ausdruck gebracht werden; zugleich investieren kirchliche Arbeitgeber auch in ein effizientes Personalmanagement und stärken damit die eigene Zukunftsfähigkeit.
Aufgabe der zu vereinbarenden Arbeitsrechtsregelungen ist es, das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter festzuschreiben und allgemeine Rahmenbedingungen und Zielvorgaben festzulegen. Die Konkretisierung sollte dann in den kirchlichen Dienststellen und diakonischen Einrichtungen durch Dienstvereinbarungen erfolgen. So ist sicher gestellt, dass die gewählten Unterstützungsmaßnahmen sich am tatsächlichen Bedarf der einzelnen Dienststelle oder Einrichtung orientieren.
Ein wichtiger Punkt, an dem eine Familienförderung ansetzen muss, ist die Dauer und die Lage der Arbeitszeit sowie die Möglichkeit, sie familiär bedingten Bedürfnissen anzupassen. Daneben spielen Unterstützungs- und Serviceleistungen für Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eine entscheidende Rolle.
Viele der in dieser Arbeitshilfe vorgeschlagenen Maßnahmen fußen vor allem auf einer Veränderung der Arbeitsorganisation und verursachen keine oder nur sehr geringe Realisierungskosten. Andere Maßnahmen schlagen auch auf der Kostenseite zu Buche. Für die Finanzierung von Service- und Unterstützungsangeboten bietet das Familienbudget ein flexibles und zugleich sicher kalkulierbares Instrument.