Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht

Grundlagen, Standards und Zielsetzungen. EKD-Texte 128, Februar 2018, ISBN 978-3-87843-051-3

Standards

  1. Religionsunterricht wird auf der Basis wissenschaftlicher Theologie erteilt und in seiner Bekenntnisbindung von den Religionsgemeinschaften verantwortet. Dies gilt auch für den konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht. Neben der gemeinsamen Verantwortung für das Gesamtarrangement (z. B. gemeinsame Antragsstellung durch Lehrerteams bzw. der Fachkonferenzen Religion und gemeinsamer Genehmigungsprozess der Kirchen) bleibt die jeweilige Verantwortung der evangelischen Kirchen und der katholischen Kirche für die konfessionelle Lehrkraft und ihren Unterricht bestehen.
     
  2. Die Bezugswissenschaften des konfessionellen Religionsunterrichts, und damit auch des konfessionell-kooperativ erteilten, sind die Theologien und, wie bei allen anderen Schulfächern auch, die Erziehungswissenschaften. Der Unterricht ist immer wissenschaftlichen, pädagogischen und didaktischen Standards von Unterricht verpflichtet.
     
  3. Der weitergehenden Einführung des konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterrichts ist in den Inhalten des Lehramtsstudiums sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften Rechnung zu tragen. Dabei sollten im Interesse einer weiteren didaktischen Fundierung Aus-, Fort- und Weiterbildungsmodule anerkannt werden, die im Sinne authentischer Begegnungen in Einrichtungen der jeweils anderen Konfession zu absolvieren sind. Auch bei der Erarbeitung neuer Lehr- und Bildungspläne sollte die konfessionell-kooperative Erteilung im Blick behalten werden und die beiden Kirchen sollten sich eng abstimmen. Schließlich sind Materialien für den konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht zu entwickeln.
     
  4. Für die schulorganisatorische Umsetzung des konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterrichts sind in der Regel folgende Eckpunkte verbindlich:
  • gemeinsam arbeitende Fachkonferenzen der evangelischen und katholischen Lehrkräfte einer Schule,
  • der Einsatz von Lehrkräften beider Konfessionen im Wechsel in einer Klasse oder Lerngruppe,
  • eine vorbereitende und begleitende Fortbildung,
  • die Erarbeitung eines eigenständigen Schulcurriculums für den konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht auf der Basis der Kerncurricula für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht der jeweiligen Schulform,
  • die Lehrkräfte beider Konfessionen verstehen sich als Team und treten als Team auf (z. B. bei Klassenpflegschaftsabenden),
  • die gemeinsame Fachkonferenz und die übrigen schulischen Entscheidungsgremien haben mehrheitlich ihre Zustimmung erteilt; dabei ist der Beschluss des Schulelternrates in besonderer Weise zu berücksichtigen.

In kleinen Schuleinheiten ohne konfessionsgemischte Lehrkräfteteams kann der Personaleinsatz von der evangelischen und katholischen Kirche gemeinsam mitverantwortet werden. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht der Konfession der Lehrkraft angehören, nehmen mit allen Rechten und Pflichten am jeweiligen Religionsunterricht teil.

  1. Die Lehrkräfte im konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht suchen die Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Gemeinden und Einrichtungen.
Nächstes Kapitel