Evangelische Kirche begrüßt Kompromiss der Koalition bei 219a
Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, keine Streichung des Paragrafen 219a
Berlin (epd). Der Kompromiss in der großen Koalition zum Umgang mit dem Werbeverbot für Abtreibungen stößt in der evangelischen Kirche weitgehend auf Zustimmung. „Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, in der Frage des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch für Klarheit zu sorgen“, erklärte der Bevollmächtigte der EKD in Berlin, Martin Dutzmann, in Berlin. Insbesondere halte er für richtig, wenn auch weiterhin nicht für den Schwangerschaftsabbruch geworben werden dürfe, die betroffenen Frauen sich aber umfassend darüber informieren könnten.
Dutzmann ergänzte allerdings, dieses Ziel könne auch durch eine entsprechende Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erreicht werden. Dem Koalitionskompromiss zufolge soll der umstrittene Strafrechtsparagraf 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, ergänzt werden, um zu ermöglichen, dass staatliche Stellen darüber informieren, wer Abtreibungen vornimmt. SPD und große Teile der Opposition hatten für eine Streichung des Paragrafen plädiert. Die Unionsparteien und die Kirchen hatten das abgelehnt. Auch eine Änderung des Paragrafen wird in der evangelischen Kirche kritisch gesehen.
Laut dem Einigungspapier soll im Januar ein konkreter Vorschlag zur Ergänzung des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vorgelegt werden. Auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz soll es der Einigung zufolge Änderungen geben, um mehr seriöse Informationen über Abtreibungen zu ermöglichen. Die Abschaffung von 219a lehnt die von der Bundesregierung eingesetzte Verhandlungsgruppe mit fünf Ministern ab. Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch dürfe es auch in Zukunft nicht geben, heißt es in der Einigung: „Deshalb werden wir das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch beibehalten.“