ForuM-Maßnahmenplan und reformiertes Disziplinargesetz

Beschlüsse der EKD-Gremien

Die Gremien Beteiligungsforum (BeFo), Kirchenkonferenz und Rat haben in ihren September-Sitzungen für drei Vorhaben, die die Rechte von betroffenen Menschen stärken, grünes Licht für den weiteren Abstimmungsprozess gegeben: eine Reform der Disziplinarverfahren, den Maßnahmenplan, der aus der im Januar vorgestellten ForuM-Studie entwickelt wurde, sowie einen Entwurf für eine Reform der Anerkennungsverfahren.

Nicole Toms (ganz links) und Anna-Lena Franke (ganz rechts) erläutern in der Kirchenkonferenz den ForuM-Maßnahmenplan und die Anerkennungsrichtlinie in der Fassung, die das Beteiligungsforum freigegeben hat. Dazwischen die amtierende Ratsvorsitzende Kirst

Nicole Toms (ganz links) und Anna-Lena Franke (ganz rechts) erläutern in der Kirchenkonferenz den ForuM-Maßnahmenplan und die Anerkennungsrichtlinie in der Fassung, die das Beteiligungsforum freigegeben hat. Dazwischen die amtierende Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs, Kirchenpräsident Volker Jung und der Präsident des Kirchenamtes, Hans-Ulrich Anke. 

Disziplinarrecht

Die vorgeschlagenen Änderungen weiten die Rechte der Betroffenen bei kirchlichen Disziplinarverfahren stark aus und gehen dabei weit über die Rechte von Betroffenen in staatlichen Disziplinarverfahren hinaus. Es soll die Möglichkeit zur weitgehenden Akteneinsicht geschaffen werden, darüber hinaus soll ein Informationsrecht über den Verfahrensstand und das Recht, sich durch das gesamte Verfahren von drei Personen begleiten zu lassen, deren Kosten übernommen werden, eingeräumt werden.

Die Änderungen werden der Synode im November zur Beschlussfassung vorgelegt. Derzeit entsteht ein Leitfaden für betroffene Menschen, die als Zeug*innen in Disziplinarverfahren aussagen.

Maßnahmenkatalog

In der ForuM-Studie wurden der Kirche und der Diakonie 46 Empfehlungen auf den Weg gegeben, mit denen sich das BeFo in vier Arbeitsgruppen beschäftigte. Daraus entstand ein Katalog mit zwölf Maßnahmen, in denen alle ForuM-Empfehlungen berücksichtigt und miteinander in Bezug gesetzt wurden. Der Maßnahmenplan soll im November der EKD-Synode zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Dabei geht es unter anderem um die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle für Betroffene, um theologische Klarstellungen und um eine Novellierung der Gewaltschutzrichtlinie.

Anerkennungsrichtlinie

Für die Anerkennung von zugefügtem Unrecht in Fällen sexualisierter Gewalt ist eine Reform der Anerkennungsverfahren im Bereich der EKD und der Diakonie geplant. Ein Entwurf dazu wurde in langem Ringen und Abwägen von Betroffenenvertreter*innen und kirchlich-diakonischen Beauftragten in der BeFo-AG »Anerkennung« erarbeitet. Größtmögliche Betroffenenorientierung und Vereinheitlichung waren maßgebliche Kriterien. Dieser Entwurf wird nun von allen Mitgliedern des Beteiligungsforums unterstützt. Kernpunkte der Richtline sind:

Die Landeskirchen und die Diakonie streben ein einheitliches Vorgehen und gemeinsame, dezentrale Anerkennungskommissionen in regionalen Verbünden an. Die Mitglieder der Kommissionen sollen ausnahmslos keine Beschäftigten der Kirche und der Diakonie sein, um unabhängige Verfahren zu gewährleisten.

Betroffene Personen sollen einen Antrag über ein niederschwellig zugängliches, online verfügbares Formular stellen können. Der Antrag soll im Verfahren wie bisher auf Plausibilität geprüft werden, eine Beweiserhebung ist nicht geplant. Vorgesehen ist im aktuellen Entwurf zudem ein Recht auf Gespräch für Betroffene sowie auf Wunsch deren fachliche Begleitung und Bereitstellung von umfangreichen Informationen während des gesamten Verfahrens.

Beabsichtigt ist ein einheitliches Leistungsmodell. Die Anerkennungsleistungen sollen in Verantwortung für das Versagen der Gemeinschaft der Gliedkirchen in der EKD und der Diakonie gewährt werden. Sie setzen sich bei strafbaren Taten (nach dem 13. Abschnitt des StGB) zusammen aus einer pauschalen Leistung und einer individuellen Leistung. Bei nicht strafbaren Taten würde die pauschale Leistung laut derzeitigem Entwurfsstand entfallen. Für eine vergleichbare Spruchpraxis soll sich die individuelle Leistung an einem gemeinsamen Anhaltskatalog orientieren, der vom Beteiligungsforum in Abstimmung mit den Anerkennungskommissionen entwickelt wird. Dabei sollen nicht nur das Geschehen an sich, sondern auch dessen individuelle Folgen berücksichtigt werden.

Die Kirchenkonferenz und der Rat der EKD haben diesen Entwurf begrüßt und diesen nun in ein Stellungnahmeverfahren an die Landeskirchen und diakonischen Landesverbände überwiesen, damit bis zum 30. November Rückmeldungen und Vorschläge eingebracht werden können. Die Ergebnisse werden anschließend in der BeFo-AG »Anerkennung« ausgewertet, die im Lichte der Eintragungen den Entwurf überarbeitet. Die finale Fassung muss abschließend vom Beteiligungsforum beschlossen werden. Die neue Anerkennungsrichtlinie kann dann frühestens im März 2025 vom Rat der EKD in Kraft gesetzt werden.
 


Zum gesamten ForuM-Bulletin vom 20.09.2024