Evangelische Kirche beschließt Gottesdienstreihe zum Grundgesetz

Bremen (epd). Mit einem Festgottesdienst zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes hat die evangelische Kirche die Bedeutung des Artikels 9 in der Verfassung unterstrichen. Die Zusicherung „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“ sei eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Zivilgesellschaft und eine lebendige Demokratie, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp am Mittwoch in Bremen in einer Kanzelrede.

Die Feier am Buß- und Bettag in der Hansestadt war gleichzeitig der Abschluss einer Gottesdienstreihe, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in diesem Jahr das Jubiläum der Verfassung gewürdigt hat. Beteiligt waren alle 20 Landeskirchen der EKD, die sich jeweils mit einem von 20 grundlegenden Verfassungstexten auseinandersetzten.

Der Jurist Röwekamp sagte in seiner Kanzelrede: „Es gibt die Aufforderung an uns als Christen, nicht nur zu beten oder zu hoffen.“ Es gehe auch um den Aufruf zu Zusammenhalt und solidarischem Handeln, „zu kollektivem Engagement und individueller Verpflichtung, aus Zuversicht Wirklichkeit werden zu lassen“.
„Wir können nicht hoffen, verschont zu bleiben von den Konflikten der Welt, wir müssen uns engagieren“, betonte Röwekamp in dem Rundfunk-Gottesdienst, der von Radio Bremen aus der historischen Stadtkirche Unser Lieben Frauen übertragen wurde. Der Christdemokrat, der Mitglied der bremischen Kirchenleitung ist, begrüßte Forderungen nach einer allgemeinen Dienstpflicht als „Form der Verantwortung für das gemeinsame Wohl“.