Kirchengerichte

Die Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland sind:

  1. Der Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland,
  2. das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland als Kirchengericht erster Instanz
  3. der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland als Kirchengericht zweiter Instanz

Die Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland haben ihren Sitz allesamt im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover.

Ein Organigramm der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland finden Sie hier.

  • Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Grundordnung der EKD und über die Vereinbarkeit von Kirchengesetzen und Verordnungen  mit dieser Grundordnung.

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  • Das Kirchengericht entscheidet in Verfahren nach dem Disziplinargesetz, dem Mitarbeitervertretungsgesetz,
    dem Verwaltungsgerichtsgesetz, dem Pfarrerratgesetz, dem Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz und
    zum kirchlichen Datenschutz.

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  • Der Kirchengerichtshof ist Kirchengericht zweiter Instanz in Verfahren nach § 5 Abs. 2 KiGG.EKD.

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