Senate in Disziplinarsachen
Das Disziplinargericht für den zweiten Rechtszug ist für alle Disziplinarkammern der Disziplinarhof der Evangelischen Kirche in Deutschland (nachfolgend EKD).
Dieser entscheidet in der Besetzung mit einem rechtskundigen vorsitzenden Mitglied, einem beisitzenden rechtskundigen und einem beisitzenden ordinierten Mitglied, welches demselben Bekenntnis wie die beschuldigte Perseon angehört, über die Berufung gegen Urteile der erstinstanzlichen Disziplinargerichte. In Verfahren gegen nicht ordinierte Personen tritt an die Stelle des ordinierten beisitzenden Mitglieds ein beisitzendes Mitglied aus der Laufbahngruppe der beschuldigten Person.
Die Aufgaben des Disziplinarhofes werden von dem Kirchengerichtshof der EKD wahrgenommen. Bei diesem hat der Rat der EKD zwei Senate in Disziplinarsachen errichtet.
Der Rat der EKD beruft die Mitglieder der Senate in Disziplinarsachen unter Berücksichtigung von Vorschlagslisten der Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüsse. Für jedes Mitglied sind mindestens zwei stellvertretende Mitglieder zu berufen.
Die Mitglieder der Senate in Disziplinarsachen bei dem Kirchengerichtshof der EKD finden Sie hier (pdf).