Militärbischof erinnert an Jubiläum der Militärseelsorge
„Soldaten haben das Recht auf ungestörte Religionsausübung und Seelsorge, frei von militärischer oder politischer Einflussnahme“
Berlin (epd). Der evangelische Militärbischof Bernhard Felmberg hat an den vor 65 Jahren geschlossenen Vertrag zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge erinnert. „Nach den Erfahrungen des totalitären Staates und den Verbrechen der Diktatur und des Krieges war Deutschland entschlossen, sich beim Aufbau seiner neuen, demokratischen Streitkräfte von einem anderen Menschenbild leiten zu lassen, von der Idee des Staatsbürgers in Uniform“, erklärte der Bischof für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr am Dienstag in Berlin. Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde am 22. Februar 1957 geschlossen.
Auch im 66. Jahr ihres Bestehens sei die Bundeswehr nicht im Ruhestand, sondern stehe vor Herausforderungen: „Die Zukunft des Einsatzes in Mali ist ungewiss, die europäische Sicherheit steht auf dem Spiel, deutsche Soldatinnen und Soldaten üben im Baltikum“. Nach der jüngsten Rede des russischen Präsidenten Wladimir Putin sei besonders deutlich geworden, „dass wir weiterhin einer wehrhaften Demokratie bedürfen“, so Felmberg. Seelsorge in der Bundeswehr sei heute noch genauso wichtig wie zur Zeit ihrer Gründung im Kalten Krieg.
Die Väter und Mütter der Bundesrepublik seien vor 65 Jahren überzeugt gewesen: „Soldaten haben das Recht auf ungestörte Religionsausübung und Seelsorge, frei von militärischer oder politischer Einflussnahme“, fügte Felmberg hinzu. Der Aufbau der Demokratie sei von den evangelischen Kirchen mit Sympathie begleitet worden. Sie seien entschlossen gewesen, „mit ihren Möglichkeiten zu deren Gelingen beizutragen“.
So entstanden Felmberg zufolge für die Seelsorge an Bundeswehrangehörigen ein Vertragswerk und eine Praxis, die „bis heute tragen und als Vorbild für neuere Regelungen taugen, wie jüngst der Vertrag zur jüdischen Militärseelsorge zeigt, der sich wesentlich an den Vereinbarungen von 1957 orientiert“. Felmberg: „65 Jahre haben Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr Gottesdienste gefeiert, konnten sich unabhängigen Geistlichen anvertrauen, haben im Lebenskundlichen Unterricht die ethischen Fragen ihres Dienstes reflektiert.“