Ratsbericht 2019 - Schriftlicher Teil

6. Tagung der 12. Synode der EKD 2019 in Dresden

0. Schwerpunkte des Jahres 2019

Der Rat der EKD hat in seiner 31. Sitzung am 24.-25.1.2019, auf der Basis der strategischen Ausrichtung für die gesamte Ratsperiode, gemäß den mit dem Haushaltsplan 2019 beschlossenen Zielvorgaben und auf der Grundlage der bestehenden Herausforderungen festgelegt, was die Arbeit der EKD im Jahr 2019 besonders prägen soll. Als besonders die Arbeit im Jahr 2019 prägende Themen wurden festgestellt:

  • Im Anschluss an das Synodenschwerpunktthema 2018 sollte in diesen grundlegenden Veränderungsprozessen die Altersgruppe der 18 - 35-jährigen intensiv in den Blick genommen werden (Stärkung kirchliche Präsenz des Christentums). Hierzu braucht es ausgehend von den grundlegenden Überlegungen, was insgesamt in dem Themenfeld bis zum Ende der Ratsperiode noch erreicht werden soll (neues Themenblatt) dann Vorschläge für Vorhaben, die insbesondere in 2019 dazu angegangen werden sollen.
  • Im Anschluss an die Pluralisierung der Religionen ist eine Fokussierung auf die Vorbereitungen und den Weg hin zur ÖRK-Weltversammlung in Karlsruhe 2021 wichtig (Stärkung der öffentlichen Präsenz des Christentums).
  • Im Anschluss an die Wandlungen in der individuellen Zugehörigkeit soll die inhaltliche Gestaltung der Digitalisierung einen Schwerpunkt bilden (Stärkung individueller Präsenz des Christentums).  

Neben diesen Themen mit besonderer Aufmerksamkeit stehen in der Systematik der Themen des Rates folgende Aufgabenblöcke im Jahr 2019 an:

1. Kirche auf gutem Grund

  • Im Zentrum des Prozesses „Zukunft auf gutem Grund“ sind vor dem Hintergrund der grundlegenden Veränderungen Fragen der Mitgliedschaft und Zugehörigkeit zur Kirche zu bearbeiten. Dabei sind Zugehörigkeiten jenseits der formalen Mitgliedschaft stärker in den Blick zu nehmen, dazu ist eine Untersuchung/Sichtung, welche Innovationen christlicher Sozial- und Gemeindeformen es im Raum der EKD gibt (Bsp. Tourismusseelsorge), durchzuführen. Eine Beteiligung junger Erwachsener im Projektteam ist anzustreben. Ferner ist der Kongress „Mittlere Ebene“ vorzubereiten.
  • Für junge Menschen sind zudem verbesserte Partizipationsmöglichkeiten und Zugangswege zu Gremien und Leitungsorganen in den Blick zu nehmen, hierzu ist ein Expertenkreis einzurichten, der ein Konzept für einen Check „Junge Menschen im Blick“ entwickelt und der Synode Umsetzungsvorschläge vorlegt.
  • Das Themenjahr 2020 (Frömmigkeit/Gebet als Ausdruck der gemeinsamen Präsenz in der Gesellschaft) ist vorzubereiten.
  • Die Konzeption für das erweiterte Zentrum in Wittenberg ist unter Einbeziehung der Schlosskirchenarbeit, des Kompetenzzentrums, des Konfi-Camps und anderer Aktivitäten umzusetzen.
  • Die Vorarbeiten zum neuen Gesangbuch sind nach der Auswahl eines Referenten/einer Referentin mit Fragen zur digitalen Konzeption zu starten.
  • Die Reform der theologischen Ausbildung ist im Sinne der Kundgebung der EKD-Synode 2018 „Weite(r)sehen“ und unter Aufnahme von Impulsen aus den Anschlussdebatten weiterzuentwickeln, die Nachwuchsgewinnungsarbeit ist zu intensivieren.
  • Die evangelisch-katholische Ökumenearbeit ist weiterzuentwickeln, insbesondere mit Blick auf den ökumenischen Kirchentag sowie das Reformationsjubiläum Worms in 2021.
  • Eine Konsultation „Familie leben“ (24.-25.9.) soll Eckpunkte für kirchliche Arbeit mit Familien in Kooperation von Landeskirchen, Verbänden und Einrichtungen herausarbeiten (religiöse Sozialisation und Familienbegleitung).
  • Die Kammer für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend erarbeitet einen Grundsatztext zu den Ev. Kindertagesstätten und zu Aufgaben und Chancen religiöser Bildung angesichts von Konfessionslosigkeit.

2. Nachhaltigkeit/Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens

  • Zur Vorbereitung auf die Synode 2019 zum Thema Frieden muss eine gemeinsame evangelische Position zu Friedensethik und Friedensarbeit unter Einbeziehung der verschiedenen friedensethischen Prozesse und Projekte erstellt werden.
  • Es wird eine internationale Konferenz zur Nachhaltigkeit durchgeführt.
  • Vor dem Hintergrund der gesellschaftlich herausfordernden Tendenzen von Populismus, Gewalt und Diskriminierung sind Maßnahmen und Formate zur Menschenrechtsinitiative „#freiundgleich“ zu entwickeln. Gemeinsam mit ökumenischen und anderen Partnern muss die EKD sich gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen für eine solidarische und menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik in der EU einsetzen.

3. Diakonisches Zeugnis von Kirche und ihrer Akteure

  • Die Planungen für den Kongress „Kirche im Sozialraum“ (Arbeitstitel) sind fortzuführen.
  • Im ersten Halbjahr sollen im Rahmen einer Konsultation die Personen und Einrichtungen, die in den Gliedkirchen und ihren Diakonischen Werken mit der Aufgabe der evangelischen Profil- und Identitätsentwicklung beauftragt sind, zusammengeführt werden, damit Unterstützungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten sowie praxisgerechte Unterstützungsformate identifiziert werden können. Darauf aufbauend soll ein Arbeitsprogramm für eine dauerhafte Initiative „Starke evangelische Identität“ entwickelt und im Rahmen einer Kick-Off-Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Hierzu sind auch Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts weiterzubearbeiten.

4. Kirche in der Gesellschaft

  • Die theologische Weiterarbeit an Kriterien der Auseinandersetzung mit nationalistischen, völkischen und rechtspopulistischen Positionen ist aufzunehmen, Formate, die eine breite Diskussion über die demokratische Gestaltung unserer Gesellschaft anregen, sind zu entwickeln.
  • Zu den Herausforderungen von Migration und Flucht ist der Prozess zur Aktualisierung des Gemeinsamen Wortes „Und der Fremdling, der in deinen Toren ist“ fortzuführen. Das Impuls-papier der Kammern für Migration und Flucht sowie nachhaltige Entwicklung „Migration und Entwicklung“ ist fertigzustellen und zu veröffentlichen. Es ist eine Tagung zur migrationssensiblen Religionspädagogik unter Beteiligung der Schulverantwortlichen durchzuführen.
  • Der 11-Punkte-Plan zu Verantwortung und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche ist umzusetzen und auf der Synodaltagung 2019 zu berichten.
  • Die neu aufgeworfenen Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts sind sowohl im Hinblick auf die Weiterführung der Verfahren wie auch im Hinblick auf eine neue strategische Bearbeitung des Themas Identität evangelischer Dienste und Einrichtungen weiterzubearbeiten.
  • Der Text der Kammer für Öffentliche Verantwortung zur Nichtinvasiven Pränataldiagnostik ist zu veröffentlichen.

5. Kirche im digitalen Wandel

  • Der auf der Synode beschlossene Katalog von insgesamt 6 Modulen grundlegend-struktureller und erprobend-erschließender Maßnahmen ist umzusetzen:
    • Die Projektstelle ist als Stabstelle weiter zu etablieren.
    • Eine theologisch profilierte Projektstelle ist einzurichten.
    • Zur Schaffung von Synergien in den Bereichen Verwaltung und IT sind Netzwerkeffekte und Bündelungen zu heben. Hierzu ist eine Projektstelle einzurichten.
    • Ein Digitalinnovationsfonds ist einzurichten.
    • Die Maßnahme „Kirche bei Dir“ ist mit dem Ziel der Steigerung der digitalen Auffindbarkeit von kirchlichen Angeboten, Gebäuden und Veranstaltungen zu starten. Dafür ist eine erste Anwendungsversion zu erstellen und zu betreiben.
    • Es ist ein Konzept und ein Prototyp für einen Medienpool zu erarbeiten.
    • Der Grundlagentext der Kammer für soziale Ordnung zur Gestaltung des digitalen Wandels ist zu veröffentlichen.

6. Fortentwicklung der Ökumene

  • Die Vollversammlung des ÖRK, der Ökumenische Kirchentag und das Jubiläum in Worms 2021 sind weiter vorzubereiten. Personell, strukturell und inhaltlich muss die Arbeit zwischen den verschiedenen regional, national und international Verantwortlichen abgesprochen und aufgestellt werden.
  • Ökumenische Partnerschaften/Netzwerke sind verstärkt zu nutzen, um Spaltungen zu überwinden und Nationalismus und Extremismus entschieden zu begegnen.
  • Das Projekt „Evangelisch in Jerusalem“ mit dem Schwerpunkt „Ölberg“ ist weiterzuentwickeln. Der Genehmigungsprozess ist voranzutreiben.
  • Im Zuge der anstehenden Europawahl ist der Zusammenschluss der Kirchen in Europa zu stärken.

7. Vergewisserung über die Funktion der EKD

Der Prozess zur Vergewisserung über die Funktion der EKD ist anzugehen. Hierzu sind die zukünftigen Perspektiven der EKD mit dem Rat, dem Synodenpräsidium und der Kirchenkonferenz zu klären. Ein erstes Werkstattgespräch mit Rat, Kirchenkonferenz, Synodenpräsidium wird im März stattfinden. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Gespräches ist der avisierte Prozess dann weiter zu gestalten.

8. Neujustierung einer verlässlichen Finanzpolitik der EKD

Im Rahmen des Projektes zur Neujustierung der Finanzpolitik sind weiterführende Überlegungen zur künftigen finanzpolitischen Struktur des EKD-Haushaltes durchzuführen. Dabei sind die Ergebnisse der Studie „Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens“ zu berücksichtigen. Hierzu ist eine Haushaltsklausur des Rates (Mai) vorzubereiten. Erste Überlegungen sind der EKD-Synode im November 2019 vorzustellen.
 

Dazu kommen die vielfältigen grundständigen, zum großen Teil regelmäßigen Aufgaben der Arbeit. Im folgenden Bericht sind die für das Jahr 2019 festgelegten Handlungsziele aufgenommen. Dabei beinhalten die einzelnen Abschnitte auch die „grundständigen“ Themen und Aufgaben.

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