Religion in der Grundschule
Vorwort
Die neuere Schulentwicklung ist geprägt von Lernansätzen, in denen sich traditionelle Schulfächer zugunsten von Lernfeldern beziehungsweise Lernbereichen öffnen und reformpädagogische Methoden an Gewicht gewinnen. Dazu gehören fächerübergreifendes Lernen und für die einzelne Schule die Möglichkeit, individuelle Schulprogramme zu erstellen. In der Grundschule ist die Einführung neuer Bildungs- und Lernkonzepte am weitesten fortgeschritten. In dieser Situation will die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf den konstruktiven pädagogischen Beitrag hinweisen, den der Evangelische Religionsunterricht zur Schulentwicklung leistet. Auch über den Fachunterricht hinaus ist Religion eine Dimension des schulischen Lernens und Lebens, die in einem Bezug zur Mitverantwortung der Kirchen für die religiöse Bildung in der Schule steht.
Wer heute den Klassenraum betritt, hat immer häufiger getaufte und ungetaufte Kinder vor sich, deutsche und ausländische, Kinder unterschiedlicher Familiensituationen und kultureller Herkunft; nur ganz wenige kommen aus kirchlich eng verbundenen Familien. In diesem Zusammenhang hat die Schule eine wichtige doppelte Aufgabe: Sie hat zum einen die Schülerinnen und Schüler mit den prägenden historischen Kräften und christlichen Traditionen der deutschen und europäischen Kultur vertraut zu machen. Die Schule hat zum anderen das Zusammenleben von Menschen anderer Länder, Kulturen und Religionen zu fördern. Neben der Vorschulerziehung bietet die Grundschule den Rahmen dafür, dass Kinder unterschiedlicher Herkunft einander in Offenheit und Aufgeschlossenheit begegnen, Gemeinsamkeit entdecken und lernen, mit ihrer Verschiedenheit umzugehen.
Für viele Kinder ist der konfessionelle Religionsunterricht in der Grundschule die erste Begegnung mit Christentum und Religion überhaupt. Dieser Unterricht hat eine große Akzeptanz und wird - zumindest in den westlichen Bundesländern - nahezu flächendeckend erteilt. Fast alle evangelischen und katholischen Schülerinnen und Schüler nehmen an ihm teil und darüber hinaus etliche andere, die keiner Konfession oder einer anderen Religion angehören. Allerdings ist die religiöse Bildung nicht nur auf den Religionsunterricht zu beschränken.
Dieser Text wurde von Fachleuten aus den Pädagogisch-theologischen Instituten der Landeskirchen (ALPIKA), dem Comenius-Institut der EKD, der Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD (BESRK) und der Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend erarbeitet. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat ihn dankbar und zustimmend entgegengenommen. Ich wünsche unserer Stellungnahme bei den Verantwortlichen und allen Beteiligten in Staat und Kirche, Schule und Gemeinde hohe Aufmerksamkeit und Verbreitung. Der Rat dankt allen, die sich für den Religionsunterricht und die religiöse Bildung in der Grundschule einsetzen, besonders den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, denn Kinder haben ein Recht auf Religion - auch in der Grundschule.
Hannover, im Dezember 2000
Präses Manfred Kock
Vorsitzender des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland
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