Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe
2.5 Die Hospizbewegung – Profil eines hilfreichen Weges in katholischem Verständnis
Erklärung der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, 23.9.1993, in: Die deutschen Bischöfe 47, März 1996, S. 43-57; hier S. 46.
Aus dieser Sicht ergibt sich ein wesentlicher Grundsatz der Wertung menschlichen Lebens und des Umgang mit ihm in der Phase schwerster Krankheit zum Tode hin: Der Mensch ist Mensch bis zuletzt. Ihm bleibt seine Würde zu eigen, selbst wenn sein Angesicht entstellt ist und die Menschen sich von ihm abwenden. Dies nötigt dazu, seine Gesamtsituation aufmerksam wahrzunehmen und seine Bedürfnisse zu erfragen, um Leben nicht vorzeitig zum Erlöschen zu bringen. Damit ist festgelegt, daß keine lebensverkürzenden Maßnahmen im Sinne aktiver Sterbehilfe gesetzt werden. Zugleich wird einsichtig, daß auch keine Entscheidung gefällt wird, die sterbendes Leben ohne begründete Hoffnung auf Besserung medizinisch zu erhalten sucht. Gerade angesichts der Hochleistungsmedizin werden den Ärztinnen und Ärzten oftmals Entscheidungen abverlangt, die nicht nur ein hohes Maß an sittlicher Entscheidungskraft voraussetzen, sondern bisweilen geradezu Überforderungen darzustellen scheinen. Der Christ wagt sie im Vertrauen auf Gottes Führung.