Vollkonferenz bereitet Integration der UEK in die EKD vor

Die Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) hat auf ihrer Tagung am 7. November einen weiteren Schritt der Integration der UEK in die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vollzogen. Fast einstimmig beschloss sie ein „Kirchengesetz zur Vorbereitung der Integration der UEK in die EKD“. Das Gesetz überträgt bisherige Befugnisse der Vollkonferenz auf das Präsidium, das künftig aus einem UEK-Konvent der Kirchenkonferenz der EKD gebildet wird. Das Präsidium kann diese Befugnisse weiter auf den Vorstand übertragen. Damit wird, wie der UEK-Vorsitzende, Kirchenpräsident Volker Jung, im Bericht des Präsidiums ausführte, die UEK in ihrer Organisationsstruktur reduziert. Sie wird aber weiterhin – in ihren Fachausschüssen und in einer jährlichen Versammlung der EKD-Synodalen aus den Mitgliedskirchen der EKD – theologische und liturgische Fragen bearbeiten. Auf der Grundlage der Leuenberger Konkordie wird sie unierte und reformierte Potenziale in die Diskurse der EKD und ihrer Gliedkirchen einbringen.
 
Einen starken theologischen Akzent im Vorfeld der Beratungen des Weges zur Klimaneutralität auf der EKD-Synode setzte der indonesische Pfarrer Dr. Andar Parlindungan. Er hielt einen Vortrag zum Thema „Klimagerechtigkeit und Frieden in globaler Perspektive“. Dabei interpretierte er den Auftrag an den zu Gottes Ebenbild geschaffenen Menschen, über die Schöpfung zu herrschen, als Auftrag zu einer ökonomisch und sozial gerechten sowie zugleich bewahrenden Fürsorge. In seine radikale Kritik einer von kapitalistischer Ausbeutung getriebenen Wirtschaft und eines imperialistischen Kolonialismus bezog Parlindungan ausdrücklich den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ein.
 
Magdeburg, 7. November 2022
 
Pressestelle der UEK