Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), stellvertretender Vorsitzenderder Deutschen Bischofskonferenz, hält bei der zweiten Tagung der 13. Synode der EKD zur Begrüßung ein mündliches Grußwort.
"Dem Volk aufs Maul schauen – dem Zeitgeist auf den Leim gehen? Die öffentliche Verantwortung von Glaubensrede!“ - Vortrag des EKD-Ratsvorsitzenden, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, am Vorabend des Reformationstages 2021 in Wittenberg.
Als einen "großen Lehrer der Kirche" hat der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm den Theologen Jürgen Moltmann bezeichnet. Durch ihn habe viel Segen in der weltweiten Kirche und in der Gesellschaft gewirkt, sagte er am Sonntag in einem Grußwort zum Abschluss einer Tagung anlässlich des 95. Geburtstags von Jürgen Moltmann in der Evangelischen Akademie in Bad Boll.
EKD-Ratsvorsitzender betont bei einem Friedenstreffen in Rom die Bedeutung der Kirchengemeinden für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Er bezeichnet sie als „wesentliche Akteure der Zivilgesellschaft und ideale Akteure einer globalen Zivilgesellschaft“.
Man lässt keinen Menschen ertrinken. Punkt. Wie die Seenotrettung durch United for Rescue auf dem Mittelmeer abläuft, warum sie notwendig ist und was ihre Herausforderungen sind, ist in dieser Ausstellung zu betrachten. Heinrich Bedford-Strohm, EKD-Ratsvorsitzender, eröffnet die Ausstellung.
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD spricht in seiner Rede zum Johannisempfang über die neue Denkschrift „Freiheit digital“. „Mich begeistert, wie diese Schrift einen der ältesten und prägendsten Texte der jüdisch-christlichen Tradition, die Zehn Gebote, mit den ethischen Herausforderungen der digitalen Revolution verbindet, durch die wir gerade gehen.“
Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der EKD hält die Begrüßungsrede anlässlich des digitalen Johannisempfangs 2021. In seiner Rede erinnert er an die Wiedervereinigung der evangelischen Kirchen. Am 28. Juni 1991 kam erstmals nach 30 Jahren wieder eine gesamtdeutsche Synode zusammen, der Kirchenvertreter und Kirchenvertreterinnen aus allen der damals 24 evangelischen Landeskirchen aus Ost und West angehörten.