Struktur und Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAKs)

Die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAKs) sollen sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie transparent und unabhängig aufarbeiten.

Auf welcher gemeinsamen Grundlage haben sich die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen gebildet?

Die Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards stellt die Arbeitsgrundlage der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen dar.

Am 13.12.2023 wurde die „Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards“ durch die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union – als Vertretung der EKD –, den Präsidenten der Diakonie Deutschland – als Vertretung der Diakonie Deutschland – und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unterzeichnet.

Was sind die Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen?

 

  • Quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen,
  • Qualitative Analysen zur Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben,
  • Untersuchung und Evaluierung des administrativen und verfahrensrechtlichen Umgangs mit Betroffenen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden und Ermöglichung der individuellen Aufarbeitung Betroffener, 
  • Unterstützung, Evaluierung und Beratung der beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse. 

 

Wie setzen sich die Mitglieder der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen zusammen?


Die Mitglieder der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen setzen sich aus

 

  • (mind. zwei) Betroffenen (aus dem Raum der evangelischen Kirche oder Diakonie),
  • Expert*innen, die gesellschaftliche Verantwortung tragen (bspw. aus der Geschichtswissenschaft, Archivwesen, Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Pädagogik oder Theologie)
  • sowie Vertreter*innen der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie zusammen.


Erst mit Benennung und Berufung aller Mitglieder der jeweiligen Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission findet die erste Sitzung statt. Dadurch wird sichergestellt, dass von Beginn an alle Mitglieder gleichberechtigt ihre Arbeit aufnehmen und die Arbeitsstrukturen gemeinsam gestalten.