Betroffenenbeteiligung innerhalb der URAKs

In den Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) ist die Beteiligung von Betroffenen entscheidend. Dafür wurde ein Modell der Betroffenenpartizipation entwickelt.

Wie werden Betroffene beteiligt?


Bereits bei der Ausarbeitung der Gemeinsamen Erklärung und der Auslegungshilfe waren während des gesamten Arbeitsprozesses Betroffenenvertreter*innen aus der AG Kirchen Aufarbeitung und aus der AG Aufarbeitung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt beteiligt. Die Zustimmung der EKD zur Gemeinsamen Erklärung basiert auf einem Beschluss des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt. Auch in den Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen ist die Betroffenenpartizipation ein entscheidendes Kernelement. Dafür wurde gemeinsam ein Modell der Betroffenenpartizipation entwickelt, das zum einen eine grundlegende Vernetzung betroffener Personen im Bereich der evangelischen Kirche und Diakonie zu sexualisierter Gewalt sichern soll als auch die Bildung der Betroffenenvertretungen in den Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen regelt.
 

 

Wie bilden sich die Betroffenenvertretungen in den Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen?

In allen neun Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen werden Betroffenenvertreter*innen als Mitglieder arbeiten. Die Bildung der Betroffenenvertretungen der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen findet nach einem Stufenmodell statt:

 

Forum für Betroffene

Die in der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission beteiligten Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie – allein oder in Verbünden – rufen jährlich und öffentlich zu einem Forum für Betroffene auf. Im ersten Forum für Betroffene wird umfassend zu den Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen informiert (Arbeit und Struktur der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen, Aufgaben der Kommissionsmitglieder, zeitliche Belastung) und die bereits benannten kirchenexternen und kircheninternen Mitglieder der Kommissionen vorgestellt.

Die ersten Foren für Betroffene auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung fanden im Jahr 2024 statt.

 

Workshop

Im Anschluss an das erste Forum für Betroffene werden alle an einer Mitarbeit in den Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen Interessierten zur Teilnahme an einem Workshop eingeladen. An dem Workshop nehmen neben interessierten Betroffenen die bereits benannten kirchenexternen und kircheninternen Mitglieder der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen, ein Begleitteam (Supervision, Moderation) und ggf. weitere Fachkräfte teil. Mindestens eine Person des Begleitteams sollte über Expertise in der Begleitung Betroffener von sexualisierter Gewalt verfügen.

Die Inhalte des Workshops sind:

  • Kennenlernen der Teilnehmenden
  • Klare und transparente Vorstellung der Arbeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen und Arbeit der Mitglieder
  • Austausch
  • Klärung von Fragen

 

Betroffenenvertreter*innen für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission

Die Betroffenenvertretung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission setzt sich aus den betroffenen Personen zusammen, die im Anschluss an den Workshop Interesse an einer Mitarbeit in der Betroffenenvertretung zeigen. Für die direkte Mitarbeit in der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission benennt die Betroffenenvertretung selbst die Mitglieder aus der Gruppe der Betroffenen. Sollten so viele Personen nach dem Workshop Interesse an einer Mitarbeit in der Betroffenenvertretung zeigen, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht sichergestellt ist, erfolgt eine Auswahl durch externe Expert*innen.

Für eine Vernetzung der Betroffenen berichtet die Betroffenenvertretung an das Forum für Betroffene und nimmt Anliegen auf. Außerdem soll perspektivisch auch die digitale Vernetzungsplattform BeNe die Vernetzung betroffener Personen unterstützen und zur Arbeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen informieren.