Häufige Fragen (FAQ) zu den URAKs

  • Wodurch wird die Unabhängigkeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen gewährleistet?

    Um die Unabhängigkeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen zu gewährleisten, dürfen weniger als 50 Prozent der Mitglieder Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.

    Die Mitglieder der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen aus dem Kreis der Betroffenen werden durch die Betroffenenvertreter*innen selbst benannt. Die Benennung der externen Expert*innen erfolgt unabhängig durch die jeweiligen Landesregierungen.

  • Wer entscheidet darüber, welcher inhaltliche Fokus in der Arbeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen gesetzt wird?

    Die Mitglieder der Aufarbeitungskommission entscheiden zusammen und unabhängig, welcher konkrete Fokus von der Aufarbeitungskommission gesetzt wird bzw. welche Arbeitsvorhaben wie priorisiert werden. Dazu sind die vorliegenden regionalen und überregionalen Aufarbeitungsstudien (bspw. ForuM-Studie) einzubeziehen bzw. zu berücksichtigen.

  • Warum findet die Arbeit der URAKs in Verbünden statt?

    Die Aufarbeitungskommissionen nehmen ihre Arbeit in neun Verbünden auf. Die Bildung der Verbünde war neben der Erstellung der Gemeinsamen Erklärung ein intensiver Prozess, der zwischen UBSKM, EKD und Diakonie Deutschland abgestimmt wurde. Dadurch soll eine regionale Erreichbarkeit der Kommissionen für Betroffene ermöglicht werden. Gleichzeitig werden bestehende Kompetenzen und Ressourcen gebündelt, um Aufarbeitung bestmöglich auch unter Berücksichtigung der regionalen Bezüge zu fördern.

  • Wie findet eine Vernetzung zwischen den Verbünden statt?

    Mit Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung im Dezember 2023 wurden monatliche Austauschsitzungen zwischen den Geschäftsführungen der Verbünde eingerichtet. Diese Sitzungen werden auch nach dem Start der Kommissionen weiter durchgeführt und von Seiten der EKD und Diakonie Deutschland begleitet. Die URAKs können sich auch unabhängig von Kirche und Diakonie miteinander vernetzen und gegenseitig unterstützen. Dafür stehen die Geschäftsführungen auch zwischen den Sitzungen miteinander in Kontakt.


    Vorsitzende der URAKs
    Die Vorsitzenden aller Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen treffen sich einmal jährlich und tauschen sich aus. Die Geschäftsführungen nehmen geschäftsführend teil. Als weitere Gäste nehmen Vertreter*innen aus dem Amt der UBSKM, der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sowie des Betroffenenrates der UBSKM, der EKD, der Diakonie Deutschland sowie der Betroffenenvertretung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt teil. Fragestellungen mit übergeordnetem Erkenntnissinteresse für alle Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen oder Teile der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen werden bei den jährlich stattfindenden Austauschsitzungen eingebracht und besprochen. Daraus resultierende nächste Schritte, die aus Sicht der Kommission notwendig sind, werden an das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD gegeben.


    Treffen der Betroffenenvertretungen
    Die Betroffenenvertretungen der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen tauschen sich jährlich im jeweiligen Forum für Betroffene mit anderen betroffenen Personen über die Arbeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen aus, nehmen die Anliegen von betroffenen Personen aus dem Forum auf und bringen diese in die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission ein. Die Betroffenenvertretungen können zu diesem Austausch auch externe Fachleute/Expert*innen zu konkreten Themen bzw. Fragestellungen einladen.


    Foren für Betroffene
    Jeder Verbund richtet jährliche Foren für Betroffene aus. Zu dieser Veranstaltung sind alle interessierten Betroffenen eingeladen. Im Forum erhalten Sie in einem geschützten und moderierten Raum die Möglichkeit zur gegenseitigen Vernetzung und zum Austausch untereinander wie zur Diskussion mit Verantwortlichen aus der evangelischen Kirche und Diakonie. Durch den Verbund werden Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie gegeben. Dies betrifft vor allem die Bereiche Aufarbeitung (Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen, Aufarbeitungsstudien und -projekte, etc.), Unterstützung (Beratungsangebote, Ansprechpersonen für Betroffene in den Landeskirchen und der Diakonie, etc.), Anerkennung (Arbeit der Anerkennungskommission) und Prävention und Intervention (bspw. Standards der Landeskirchen und deren Umsetzung in den Gemeinden, etc.).

  • Was passiert mit den Ergebnissen der URAKs?

    Aus der Arbeit der einzelnen Kommissionen gehen verschiedene Ergebnisse und Erkenntnisse hervor. In jährlichen Berichten werden diese zusammengetragen und veröffentlicht. Die Erkenntnisse fließen in die weitere Arbeit der evangelischen Kirche und Diakonie gegen sexualisierte Gewalt ein.