Soll es künftig kirchlich geschlossene Ehen geben, die nicht zugleich Ehen im bürgerlichrechtlichen Sinne sind?

Zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung - Eine gutachterliche Äußerung, EKD-Texte 101, 2009, Hg. Kirchenamt der EKD

IV. Aufgaben

Die Arbeitsgruppe legt ihre gutachtliche Äußerung vor in dem klaren Bewusstsein, dass es sich angesichts der andauernden gesellschaftlichen und politischen Änderungsprozesse bei den Formen des Zusammenlebens dabei lediglich um einen „Zwischenbericht für die nächsten Jahre“ handeln kann. Darum ist festzuhalten,

  1. dass es angesichts der sich verändernden historisch-kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen geboten ist, sich neu über das evangelische Verständnis von Ehe und Eheschließung zu vergewissern;

  2. dass die Frage zu klären ist, ob die Tendenz einer immer weiteren Aufsplitterung des Verständnisses von Ehe noch aufgehalten werden kann oder ob es u. U. gar nicht erforderlich ist, nach Möglichkeit einen gesellschaftlich und rechtlich einheitlichen Ehebegriff wiederzugewinnen;

  3. dass es sich empfiehlt, zur besseren Unterscheidung der staatlichen Eheschließung von der kirchlichen Trauung die geltenden Trauagenden auf Überarbeitungsbedarf zu prüfen;

  4. dass auf die gegebene Vielfalt der Formen des Zusammenlebens liturgisch so zu reagieren ist, dass für Paare, denen die römisch-katholische Kirche eine kirchliche Eheschließung ohne Anbindung an die Zivilehe anbietet, auf evangelischer Seite geeignete gottesdienstliche Formen zu entwickeln und zu erproben sind;

  5. dass vor dem Hintergrund der in Teil III. 2 bis 5 vorgelegten Ausführungen weitere theologische und kirchenrechtliche Klärungen herbeizuführen sind.

 

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