Der Hanna-Jursch-Preis

Der Rat der EKD hat im Februar 1999 den mit € 5.000,- dotierten Förderpreis für herausragende wissenschaftlich-theologische Arbeiten aus der Perspektive von Frauen beschlossen. Im Jahr 2000 wurde er zum ersten Mal ausgeschrieben und 2002 erstmals verliehen.

18 Jahre nach seiner Einrichtung hat der Rat den Preis neu ausgerichtet. Mit dem Preis können ab sofort alle herausragenden wissenschaftlich-theologischen Arbeiten ausgezeichnet werden, in denen Gender- bzw. geschlechterspezifische Perspektiven eine wesentliche Rolle spielen. Außerdem beschloss der Rat, den Hanna-Jursch-Preis, der im Kontext der Reformationsdekade erstmals ausgelobt wurde, zu verstetigen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur aktuellen Ausschreibung, zu den Bestimmungen, zu den Preisvergaben, den Jury-Mitgliedern sowie zur Person Hanna Jursch.

  • Ausschreibung

    Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) schreibt zum 12. Mal den Hanna-Jursch-Preis und zum sechsten Mal den Hanna-Jursch-Nachwuchspreis aus. Die Preise dienen der Auszeichnung und Förderung herausragender wissenschaftlich-theologischer Arbeiten, in denen gender- bzw. geschlechterspezifische Perspektiven eine wesentliche Rolle spielen.

    Mit den Preisen sollen gendertheoretische Fragen als maßgebliche Bestandteile wissenschaftlicher Theologie gewürdigt und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

    Preiswürdige Arbeiten können aus allen Disziplinen und Diskursen der evangelischen Theologie stammen und müssen den Kriterien und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen. Sie sollten in der Regel von Relevanz für kirchliches Handeln sein. Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

    Das Thema der 12. Ausschreibung lautet:

    Geschichte(n), Gegenwart und Zukünfte von Körpern 

    Die Arbeiten können von allen Personen eingereicht werden, die sich wissenschaftlich mit evangelischer Theologie befassen.

    Der Hauptpreis ist mit 5.000 € dotiert. Eingereicht werden können Qualifikationsarbeiten aus Verfahren, die nach dem 31.12.2020 abgeschlossen wurden. Ebenfalls können sonstige Forschungs- und Studienarbeiten eingereicht werden, die nach dem 31.12.2020 abgeschlossen wurden.

    Mit dem Nachwuchspreis werden bis zu drei Arbeiten geringeren Umfangs ausgezeichnet (Seminar-, Examensarbeiten etc.). Sie müssen nach dem 31.12.2020 vorgelegt worden sein. Das Preisgeld beträgt 1.000 €.

    Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlos­sen.

    Die Geschäftsführung liegt bei der Stabsstelle Chancengerechtigkeit der EKD. Die Arbeiten sind möglichst mit Lebenslauf und Gutachten - sofern vorhanden - bis zum 15.2.2024 schriftlich und digital bei der Geschäftsführung einzureichen.

    Flyer und Plakat zur aktuellen Ausschreibung. 

    Stabsstelle Chancengerechtigkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland
    Herrenhäuser Straße 12
    30419 Hannover
    Telefon:0511/2796 - 441 oder
    E-Mail: Stabsstelle-Chancengerechtigkeit <Stabsstelle-Chancengerechtigkeit@ekd.de>

  • Bestimmungen

    Bestimmungen über die Vergabe des Hanna-Jursch-Preises und des Hanna-Jursch-Nachwuchspreises der Evangelischen Kirche in Deutschland

    Vom 10. September 1999 (ABl.EKD 1999, S. 489), geändert am 3./4. Juli 2009 (ABl.EKD 2010, S.2), zuletzt geändert am 24. März 2017

    Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat die folgenden Bestimmungen erlassen:

    § 1
    Zielsetzung, Grundlagen

    (1) Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vergibt alle zwei Jahre den Hanna-Jursch-Preis und den Hanna-Jursch-Nachwuchspreis.

    (2) Der Hanna-Jursch-Preis dient der Auszeichnung und Förderung herausragender wissenschaftlich-theologischer Arbeiten, in denen gender- bzw. geschlechterspezifische Perspektiven eine wesentliche Rolle spielen.

    (3) Mit dem Nachwuchspreis werden bis zu drei wissenschaftlich-theologische Arbeiten mit geringerem Umfang (Seminar-, Examensarbeiten etc.) ausgezeichnet, in denen gender- bzw. geschlechterspezifische Perspektiven eine wesentliche Rolle spielen.

    (4) Mit den Preisen sollen gendertheoretische Fragen als maßgebliche Bestandteile wissenschaftlicher Theologie gewürdigt und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

    § 2
    Vergabe, Verkündung

    Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland vergibt die Preise aufgrund des Vorschlags der Jury. Er nimmt die Verkündung der Auszeichnungen vor.

    § 3
    Fördervoraussetzungen

    (1) Preiswürdige Arbeiten können aus allen Disziplinen und Diskursen der evangelischen Theologie stammen und müssen den Kriterien und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen. Sie sollten in der Regel von Relevanz für kirchliches Handeln sein.

    Die Ausschreibung kann durch Beschluss der Jury eine Eingrenzung nach Themenschwerpunkten oder nach einer bevorzugten theologischen Fachdisziplin vornehmen.

    (2) Die Teilnahme einer Arbeit an dem Auswahlverfahren zur Preisverleihung erfolgt nach Ausschreibung unter Einreichung der Arbeit bei der Evangelischen Kirche in Deutschland. Arbeiten können auch auf Vorschlag von Jurymitgliedern in das Auswahlverfahren kommen.

    § 4
    Form der Preise

    (1) Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Form einer Urkunde und eines Preisgeldes in Höhe von 5.000,- Euro bzw. 1.000,- Euro vergeben.

    (2) Das Preisgeld für den Hanna-Jursch-Preis kann bei Auswahl zweier gleichwertiger Arbeiten auf diese je zur Hälfte aufgeteilt werden.

    § 5
    Berufung, Aufgaben der Jury

    (1) Bei der Evangelischen Kirche in Deutschland wird eine Jury gebildet, deren Mitglieder für die Dauer der jeweiligen Amtszeit des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland beru-fen werden.

    (2) Die Jury beurteilt die wissenschaftlich-theologische Qualität der eingereichten Arbeiten sowie deren praktische Relevanz für kirchliche Vollzüge.

    § 6
    Zusammensetzung

    (1) Die Jury besteht aus zehn Mitgliedern. Vertreten sind:

    • Personen mit wissenschaftlicher Expertise in Bezug auf das Forschungsfeld und die Kriterien des Preises,
    • Personen aus für das Themenfeld relevanten kirchlichen Institutionen,
    • ein Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland,
    • ein Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.

    (2) Die Jury bestimmt aus ihrem Kreis eine Person für den Vorsitz.

    § 7
    Beschlussfassung

    (1) Die Jury beschließt mit mindestens sechs Ja-Stimmen, ob Arbeiten preiswürdig sind. Der Hanna-Jursch-Preis kann in Ausnahmefällen auf zwei Arbeiten aufgeteilt werden.

    § 8
    Sitzungen

    (1) Die Sitzungen der Jury werden von der Geschäftsführung einberufen.

    (2) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Über die Sitzungen ist eine vertrauliche Niederschrift anzufertigen. Darin sind Ort, Tag der Sitzung, deren Teilnehmer/innen, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse anzugeben.

    (3) In Ausnahmefällen kann der/die Vorsitzende Beschlüsse der Jury im schriftlichen Umlaufverfahren herbeiführen.

    (4) Die an den Sitzungen der Jury teilnehmenden Mitglieder erhalten Reisekostenvergütung nach den bei der Evangelischen Kirche in Deutschland jeweils geltenden Bestimmungen.

    § 9
    Geschäftsführung

    (1) Die Geschäftsführung hat das Referat für Chancengerechtigkeit im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland inne.

    (2) Die Geschäftsführung umfasst die Vorbereitung der Jury-Sitzungen, die Ausschreibung des Preises, die Vorbereitung der Preisverleihung, die Unterstützung der Veröffentlichung der Preisarbeiten, die Kontakte innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland, insbesondere zum Rat und zur Pressestelle.

    § 10
    Inkrafttreten

    Diese Bestimmungen treten am 24. März 2017 in Kraft.

  • Mitglieder der Jury

    Gemäß den Bestimmungen über die Vergabe des Hanna-Jursch-Preises wird bei der EKD eine Jury gebildet, deren Mitglieder für die Dauer der jeweiligen Amtszeit des Rates der EKD berufen werden. Aufgabe der Jury ist es, die wissenschaftlich-theologische Qualität der eingereichten Arbeiten sowie deren praktische Relevanz für kirchliche Vollzüge zu beurteilen und dem Rat einen Vorschlag für die Vergabe des Preises zu unterbreiten.

    Mitglieder der Hanna-Jursch-Jury sind:

    • Prof. Dr. Ulrike Auga, Hamburg
    • Prof. Dr. Andrea Bieler, Basel
    • Prof. Dr. Lukas Bormann, Marburg 
    • PD Dr. Detlef Dieckmann, Pullach
    • Dr. Michael Diener, Germersheim 
    • Dr. Judith Filitz, Augsburg
    • Prof. Dr. Ute Gause, Bochum
    • Dr. Verena Grüter, Hof
    • Prof. Dr. Marcell Saß, Marburg
    • Prof. Dr. Gerhard Schreiber, Hamburg