Kirchenjurist Werner in den Rat der EKD gewählt
Vorstellung von Stefan Werner in den Rat der EKD
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Ulm (epd). Der Jurist Stefan Werner ist neues Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Mit einer Mehrheit von 111 von 129 gültigen Stimmen wurde der Direktor des württembergischen Oberkirchenrats am Montag bei der Tagung der EKD-Synode in Ulm in das Leitungsgremium gewählt. Es gab sechs Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen.
Werner war der einzige Kandidat bei der Nachwahl für den Rat. Er folgt auf die Juristin Stephanie Springer, die Ende Oktober aus dem Kirchenamt in Hannover ins niedersächsische Justizministerium gewechselt und damit aus dem Rat ausgeschieden war.
Werner, der juristischer Stellvertreter des württembergischen Landesbischofs Ernst-Wilhelm Gohl ist, sagte in seiner Vorstellung vor der Synode, dass er sich insbesondere beim Thema Bekämpfung des Klimawandels im Rat engagieren wolle. Er stammt selbst aus einer Pfarrfamilie, ist 1963 geboren, verheiratet und hat zwei Töchter.
Dem mit einer „Regierung“ vergleichbaren Rat der EKD gehören 15 Mitglieder an, darunter Bischöfinnen und Bischöfe, Kirchenjuristen und Laien. 14 Mitglieder werden gewählt, Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich gehört dem Gremium qua Amt an. Der amtierende Rat wurde 2021 gewählt. Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre.