Chancen und Risiken der Mediengesellschaft

4. Handlungsempfehlungen

4.1 Ethische Orientierungen

Die Orientierung der Ethik an der Würde des Menschen bleibt abstrakt, wenn sie nicht umgesetzt wird in die konkreten Handlungsfelder. Eine Ethik der Medien setzt bei den handelnden Menschen ein. Das sind sowohl die Mediennutzerinnen und Mediennutzer als auch die Medienschaffenden und die politisch und unternehmerisch Verantwortlichen. In die anthropologische Perspektive müssen die Lebensformen und Institutionen, in denen gehandelt wird, einbezogen werden. Eine realistische Medienethik muß daher auch Strukturfragen der Medienorganisation in Betracht ziehen.

Jede Technik hat eine dem Menschen und der Gemeinschaft dienende Aufgabe. Bei den Medien- und Kommunikationstechniken ist dies in besonderer Weise der Fall, weil sie durch eine Veränderung der Realitätswahrnehmung das Bild des Menschen von sich selbst und von seiner Umwelt nachhaltig beeinflussen. Nicht nur für die eigene Lebensorientierung, sondern auch für das Zusammenleben in der Gesellschaft und unter den Völkern haben die Medien- und Kommunikationstechniken eine entscheidende Bedeutung. Aus diesem Grund muß ihre Gestaltung so weiterentwickelt werden, daß die Chancen dieser Technologien für den einzelnen und die Gesellschaft genutzt werden können. Im folgenden werden ethische Orientierungspunkte genannt, die sich an der Frage nach der Bewahrung der Würde des Menschen im Prozeß der medialen Kommunikation ausrichten.

  • Die den Menschen dienende Funktion der Medien und der öffentlichen Kommunikation wird geschwächt, wo die Medien nicht zur Orientierung und Identitätsbildung verhelfen, sondern Ansätze von Desintegration und Desorientierung verstärken. Dementsprechend müssen jene Instrumente der medialen Kommunikation gefördert und ausgebaut werden, die der Orientierung, der Aufklärung, der Selbstvergewisserung und Verständigung der Menschen dienen. Angesichts der größer werdenden Menge von Informationen und der globalen Ausweitung des Wahrnehmungshorizonts gewinnt die journalistische Arbeit an Bedeutung, welche die Fülle der Informationen für den Einzelnen in seinem Lebensbereich strukturiert, verstehbar macht und so verantwortliches Handeln erst ermöglicht.
  • Die den Menschen dienende Funktion der Medien und der öffentlichen Kommunikation ist in Gefahr, wo Menschen nicht mehr selbstbestimmt, sondern außengeleitet und fremdbestimmt handeln. Demgegenüber müssen Wege gefunden und Formen entwickelt werden, auf dem immer komplexer werdenden Feld der Kommunikation Selbständigkeit und Eigenverantwortung sowie die Kompetenzen im Umgang mit den Medien zu stärken.
  • Medien und öffentliche Kommunikation verlieren ihre den Menschen dienende Funktion, wo Einzelinteressen dominieren und Machtoligopole entstehen. Demgegenüber geht es darum, Transparenz und Begrenzung von Medienmacht zu sichern, Privilegierungen abzubauen und Zugangsgerechtigkeit zu schaffen. Die Medien- und Kommunikationssysteme dürfen nicht so gestaltet werden, daß sie einer Monopolbildung von wirtschaftlicher und politischer Macht, von Information und Technologie Vorschub leisten.
  • Die den Menschen dienende Funktion der Medien und der öffentlichen Kommunikation gerät in Gefahr, wo die Mediensysteme eine schwer steuerbare Eigendynamik entwickeln. Wenn z.B. globale Kommunikationsnetze mit einem anarchischen Freiheitspotential entstehen, sollte ein doppeltes Ziel erreicht werden: Es muß der freie Zugang für eine möglichst große Zahl von Menschen und ihre eigenverantwortliche Teilnahme gesichert werden; die Vernetzung dieser Systeme darf andererseits nicht so gestaltet werden, daß in ihnen nicht mehr verantwortlich gehandelt werden kann und sie sich einer ethischen Normierung und rechtlichen Steuerung entziehen.
  • Die Medien und die öffentliche Kommunikation verlieren ihre lebensdienliche Funktion, wo Menschen zum Objekt eines öffentlichen Voyeurismus gemacht werden, wo bei der Darstellung von Gewalt die Leiden des Opfers ausgeblendet , aber die Lust an der Tat und die Perspektive des Täters dominieren. Demgegenüber gilt es, die Würde und Intimität der Menschen zu respektieren, sie in ihrer Verletzlichkeit zu schützen und ein realistisches Bild vom Zusammenleben zu vermitteln, das zur Verständigung und zu einer Reduktion von Gewalt führt.
  • Die lebensdienliche Funktion der Medien und der öffentlichen Kommunikation ist gefährdet, wo die Medien nur im Interesse der industrialisierten Welt weiterentwickelt werden und die Länder der Zwei-Drittel-Welt ihre Rechte und Chancen auf eine eigenständige öffentliche Kommunikation nicht nutzen können. Es müssen Wege und Instrumente gefunden werden, die Möglichkeiten der Medien- und Kommunikationstechniken für die Entwicklung einer internationalen Kommunikationsgerechtigkeit und für die Verständigung unter den Völkern zu nutzen.
    Die Gestaltung der Medien- und Kommunikationstechniken ist wegen ihrer großen Bedeutung für die politische und soziale Kultur einer Gesellschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich möglichst viele Gruppen und einzelne Bürgerinnen und Bürger beteiligen sollten.

An diesen ethischen Orientierungspunkten richten sich die nachfolgenden Handlungsempfehlungen aus. Dabei lassen sich die beschriebenen Ambivalenzen der Medienentwicklung nicht mit einfachen Rezepten auflösen. Von der Grundorientierung der Kirchen her, die Medien als "Instrumente der sozialen Kommunikation" im Dienst der Menschen, ihrer Würde und ihres Zusammenlebens zu verstehen, müssen Möglichkeiten gefunden werden, die Chancen für die Entwicklung der öffentlichen Kommunikation zu nutzen, die Risiken dagegen zu begrenzen.

Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten sind zunächst eine Herausforderung für die Bildungsarbeit. Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen im Umgang mit den Medienangeboten zu erwerben, damit sie daraus für ihr Leben einen möglichst hohen Nutzen ziehen können und für ethisch bedenkliche Folgen sensibel werden.

Journalistinnen und Journalisten und andere Medienschaffende haben als Vermittler von Information und Unterhaltung eine besondere Aufgabe und Verantwortung. Sie gestalten die Inhalte der Medien und prägen damit die Vorstellungen, Wertorientierungen und Weltbilder der Menschen mit.

In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft haben Formen der Selbstregulierung und der öffentlichen Kontrolle einen hohen Stellenwert; sie sollten gestärkt und weiterentwickelt werden. Das Zusammenspiel von Maßnahmen der Selbstregulierung und der Ordnungspolitik ist für die Organisation des Rundfunks sowie für die Sicherung von Schutzrechten für jeden einzelnen von zentraler Bedeutung. Die rechtliche Absicherung von öffentlich-rechtlichen Institutionen, die Transparenz von Strukturen und die Stärkung der individuellen Rechte haben dabei eine besondere Funktion.

Die politische Gestaltung der Kommunikationsmedien muß in einem globalen Zusammenhang gesehen werden, der auch die Rechte und Partizipationsmöglichkeiten der Entwicklungsländer einschließt. Gerade hier ist die Wahrnehmung der Chancen, welche die neuen Kommunikationsmedien bieten, abhängig von den rechtlichen, politischen und ökonomischen Strukturen und ist die Gefahr eines weiteren Auseinanderklaffens der Entwicklung besonders groß.

Nicht zuletzt sind die Kirchen selbst als Teil der Gesellschaft in ihrem Handeln von den Veränderungen der Medien betroffen. Sie sind herausgefordert, sich sowohl mit Beiträgen an der konkreten Gestaltung der demokratischen Medien- und Kommunikationsordnung zu beteiligen, als auch neue technische Möglichkeiten im Rahmen ihrer eigenen Publizistik zu nutzen.

Die angesprochenen Bereiche stehen untereinander in einem engen Zusammenhang. Die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Gruppen in der Gesellschaft sollten sich an der Ausgestaltung einer menschengerechten Medienordnung beteiligen. Die folgenden Handlungsempfehlungen bieten dafür Orientierungen.

4.2 Bildung

Die Massenmedien sind Teil der Lebenswirklichkeit jedes Menschen. Sie sind ein wichtiger Sozialisationsfaktor, prägen die Weltwahrnehmung und das Bewußtsein von Menschen, verschaffen oder verstellen Zugang zu Bildung, Information und Kommunikation. Damit wird der kompetente Umgang mit den vielfältigen Medienangeboten seinerseits zu einer zentralen Bildungsaufgabe: Es gilt sowohl den technisch-instrumentellen Umgang mit den Medien und Kommunikationsangeboten als auch die Gesetzmäßigkeiten und Arbeitsweisen der jeweiligen Medien zu erlernen, um die einzelnen Angebote selbst in kritischer und ethisch verantwortbarer Weise erstellen, beurteilen und nutzen zu können. Diese Aufgabe ist um so wichtiger, je mehr die Bedeutung anderer Steuerungsmöglichkeiten im Zuge der Deregulierung schwindet.

Folgerungen

  1. Der Erwerb von Kompetenz im Umgang mit dem Medienangebot wird zu einer Aufgabe lebenslangen Lernens. Der Umgang mit Medien muß deshalb zu einem integrierten Teil jeder Bildungsarbeit werden. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, darunter einen großen Teil auch in kirchlicher Trägerschaft. Sie alle sind aufgefordert, sich dieser Herausforderung zu stellen. Die kreative Arbeit mit Medien sollte trotz früherer Mißerfolge bereits im Kindergarten ansetzen. Begleitend dazu sind vor allem Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern auszubauen und zu qualifizieren. Die Medienarbeit muß fortgeführt werden in der Schule, in den Einrichtungen der Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung und der Seniorenarbeit. Neben der Kompetenz im Umgang mit Medien sollte in den Bildungseinrichtungen die Fülle der menschlichen Kommunikationsfähigkeiten entwickelt und gefördert werden.
  2. In allen Bildungsbereichen müssen Maßnahmen gegen eine sich abzeichnende Wissenskluft zwischen Informationsreichen und Informationsarmen unternommen werden. Die Bildungsarbeit ist aufgefordert, sich um die Medienkompetenz insbesondere der jungen und alten Menschen in benachteiligten sozialen Milieus zu kümmern.
  3. Neben dem Erlernen eines qualifizierten Umgangs mit visuellen Medien bedarf die Förderung der Kulturtechniken des Lesens und des Schreibens einer besonderen Pflege. Die Kompetenz im Umgang mit Texten ist von zentraler Bedeutung für den kritischen Umgang auch mit anderen Medienangeboten.
  4. Bildungsarbeit und Medienpädagogik sind aufgefordert, auf die ethische Dimension der Medienentwicklung aufmerksam zu machen und Ziele wie Methoden ethischer Orientierung zu vermitteln. Die Medienpädagogik muß über die Einflußmöglichkeiten der Mediennutzerinnen und Mediennutzer auf die Medienangebote informieren und sie dazu befähigen, diesen Einfluß auch wahrzunehmen. Den häufig allzu emphatisch angebotenen Medienprodukten gegenüber sollte bei den Verbrauchern eine nüchterne Grundskepsis ermöglicht werden. Dies gilt besonders für den Umgang mit inzwischen immer leichter manipulierbaren Bildern.
  5. Es bedarf nicht nur einer Ausstattung von Schulen mit multimediafähigen Geräten und Anschlüssen an die internationalen Kommunikationsnetze. Dringlich ist vor allem die Entwicklung pädagogischer Konzepte für den Einsatz der neuen Medien im Bildungsbereich. Ebenso müssen die Pädagoginnen und Pädagogen in diesen Bereichen intensiv aus- und weitergebildet werden.
  6. Die neuen Medientechniken sind selbst für die Verbesserung der Bildungsarbeit zu nutzen. Sie bieten die Voraussetzung für einen leichteren Zugang zu Bildungsangeboten und schaffen die Möglichkeit, die Aufbereitung von Lerninhalten didaktisch zu verbessern.
  7. Auf dem expandierenden Medienmarkt muß ein für alle erschwinglicher Zugang zu den Informationen geschaffen werden, die für die Bewältigung des Alltags, die Wahrnehmung von Grundrechten und die aktive Teilhabe am öffentlichen Leben unentbehrlich sind. Notwendig sind öffentliche Zugänge zu Informationsnetzen. In öffentlichen Einrichtungen sollten allgemein zugängliche Recherchestationen (Terminals) aufgebaut werden, die kostenlos bzw. gegen geringes Entgelt die Angebote elektronischer Online-Kommunikation bereitstellen.

4.3 Journalismus und andere Medienberufe

Die Veränderungen der Mediengesellschaft stellen die Berufsgruppe der Journalistinnen und Journalisten und alle anderen in den Medien Tätigen vor neue Herausforderungen. Sie sind sowohl die Träger als auch die Betroffenen der Veränderungen. Ihre Aufgaben und die Grundsätze ihrer Arbeit müssen darum stets neu reflektiert werden.

Folgerungen

  1. Durch Auswahl, Gewichtung und Kommentierung von Nachrichten haben Journalisten erheblichen Einfluß auf die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger. Die dafür maßgebenden ethischen Normen und Verhaltensregeln sind in den "Publizistischen Grundsätzen" (Pressekodex) des Deutschen Presserats sowie in Redaktions-Richtlinien zusammengefaßt. Da die Veränderungen der Medien jedoch stets neue Fragen aufwerfen, ist der fortgesetzte berufsethische Dialog in einer möglichst breiten Öffentlichkeit unerläßlich.
  2. Für den Journalistenberuf gibt es in Deutschland keine allgemeinverbindlichen Ausbildungsrichtlinien. Es gibt immerhin die Tarifverträge zur Volontärsausbildung, die fortzuschreiben sind. Daher haben die Aus- und Fortbildungsangebote der Verlage, der Sendeanstalten, der Berufsverbände sowie universitärer und sonstiger Einrichtungen Bedeutung. Die Kirchen müssen weiterhin mit eigenen Angeboten der Aus- und Fortbildung ihren Beitrag leisten und Verantwortungsbewußtsein für die Aufgabe, für die Qualität der Arbeit und insbesondere für die ethischen Fragestellungen fördern.
  3. Zensur steht im Gegensatz zum Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG). Um so wichtiger sind gegenseitige Kritik und Korrektur innerhalb der jeweiligen Redaktionen. Wünschenswert sind daher auch institutionalisierte Formen innerredaktioneller Selbstkontrolle.
  4. Durch den Kostendruck und die Einführung von computergestützten Systemen in Redaktion und Produktion sowie durch ein einseitig am wirtschaftlichen Erfolg orientiertes Verlegerinteresse übernehmen Journalistinnen und Journalisten zunehmend technische Aufgaben (z.B. beim Ganzseitenumbruch, in Selbstfahrerstudios oder als Videoreporter). Es ist zu befürchten, daß auf diese Weise die eigentliche journalistische Arbeit, etwa von Recherche, Aufbereitung des Materials oder Kommentierung, hinter der technischen Arbeit zurückfällt. Alle Beteiligten sollten den bedenklichen Folgen einer solchen Entwicklung zu begegnen versuchen.
  5. Journalistinnen und Journalisten sowie andere Medienschaffende müssen selbst Folgen ihres Handelns reflektieren; sie dürfen ihre Verantwortung nicht auf die Mediennutzerinnen und -nutzer abwälzen. Sie sind nicht verantwortlich für den Gegenstand ihrer Berichterstattung, wohl aber sollten sie die absehbaren Folgen der Art ihrer Darstellung bedenken. Darum sind sie aufgefordert, sich an einem medienethischen Dialog in der Gesellschaft zu beteiligen.

4.4 Gesellschaftliche Selbstregulierung

Die verantwortliche Gestaltung gesellschaftlicher Bereiche durch die beteiligten Gruppen ist ein wesentliches Element der freiheitlich demokratischen Ordnung. Dies kommt auch im Bereich der Medien zum Ausdruck. Hier sind die bestehenden Formen der Selbstregulierung und Selbstkontrolle zu stärken und im Blick auf die Erfordernisse der neuen Medientechniken auszubauen. Die Abnahme ordnungspolitischer Steuerungsmöglichkeiten im nationalen Rahmen macht die Einrichtung und Verbesserung solcher Verfahren der Selbstregulierung um so dringlicher. Es müssen Wege gefunden werden, die Verantwortung von Medienschaffenden für die Folgen ihres Handelns sowie die Einflußmöglichkeiten der Mediennutzerinnen und -nutzer zu stärken.

Folgerungen

  1. Die Konkurrenz einer Vielzahl von Medienangeboten um die Gunst der Zuschauer, Hörer und Leser hat zu einer weiteren Instrumentalisierung von Gewalt und Intimität zu Zwecken der Unterhaltung geführt. Hier ist auf eine Selbstverpflichtung der Anbieter und deren Einhaltung zu drängen. Gleichermaßen ist die politische Unterstützung für den Schutz der Menschenwürde zu reklamieren.
  2. Die Herausforderungen der Mediengesellschaft können nur bewältigt werden, wenn ein breiter gesellschaftlicher Dialog über eine Kommunikations- und Medienethik in Gang kommt. Medienethik verlangt einen Prozeß gegenseitiger kritischer Verständigung über Form, Inhalt und Rezeption von Medien. Das Verantwortungsbewußtsein von Nutzern und Medienschaffenden muß geweckt und gestärkt werden. Im Bereich der Erziehung zur Medienethik kommt auch den Kirchen eine besondere Verantwortung zu.
  3. Es ist zu prüfen, ob die bisherigen Formen der Medien-Selbstkontrolle hinreichend sind bzw. ob und wie sie verbessert werden können. Dies gilt sowohl für die Richtlinien der Selbstkontrolle (z. B. Pressekodex) als auch für die Verfahrensregeln und für die Verbindlichkeit, mit der sie befolgt werden. Das Bewußtsein, daß Selbstkontrolle der Fremdkontrolle zuvorkommen soll, muß weiter geschärft werden. Außer zur externen Selbstkontrolle, deren Organe zu optimieren sind (Presserat, Freiwillige Selbstkontrolle bei Film und Fernsehen, erste Ansätze der Selbstkontrolle bei deutschen Internet-Providern), sind die Medien auch zur internen Selbstkontrolle aufgefordert. Denkbar sind hier - trotz aller Rationalisierung - eine stärkere arbeitsteilige Produktion, Schwellen der kollegialen Prüfung und die Trennung funktionaler Rollen.
  4. Es ist unentbehrlich, die Entwicklung der Mediengesellschaft kritisch zu begleiten. Darum muß Medienkritik in den verschiedenen Medien einen festen Platz haben. Solche Kritik soll zur Transparenz beitragen und als Korrektiv dienen. Auch die Rundfunkveranstalter sind aufgefordert, durch eigene Sendungen die Arbeitsweise ihres Mediums den Zuschauern transparent zu machen. Hier haben auch die Medieninformationsdienste der Kirchen eine wichtige Funktion.
  5. Die individuellen und sozialen Folgen der Entwicklung der Mediengesellschaft sollen von einer unabhängigen wissenschaftlichen Forschung untersucht werden, um rechtzeitig die Risiken der Entwicklung erkennen zu können. Die Bundesregierung und die Bundesländer werden aufgefordert, regelmäßig - mindestens alle zwei Jahre - einen Bericht über die Entwicklung der Mediengesellschaft vorzulegen, der nicht nur Daten zur wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Entwicklung enthält, sondern die Bereiche Sozialverträglichkeit, Meinungsvielfalt und Verantwortlichkeit der Medien einbezieht.

4.5 Ordnungspolitische Regulierung

Die Massenmedien sind für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie ermöglichen den freien Austausch von Informationen und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Grundlegend dafür sind die Kommunikationsfreiheiten des Art. 5 GG, die sich am Leitbild eines freien Kommunikationsprozesses orientieren. Um die Freiheit der Meinungsbildung auch im digitalen Zeitalter und vor dem Hintergrund eines internationalen Medienmarktes zukünftig zu bewahren, müssen ordnungspolitische Vorkehrungen getroffen werden.

Folgerungen

  1. Die Möglichkeit, die Vermittlung von Information zum Gegenstand eines Wirtschaftsunternehmens zu machen und mit den Medien Gewinne zu erzielen, entläßt die verantwortlichen Anbieter nicht aus der sozialen Pflicht, der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu dienen.
  2. Der deutsche und der europäische Gesetzgeber müssen Vorkehrungen zur Begrenzung von vorherrschender Meinungsmacht finden und weiterentwickeln, damit eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Medien- und Informationsangebote entstehen kann. Auch bei Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist die Medienkonzentration nur insoweit zu akzeptieren, als sie nicht zu einer Gefährdung von Meinungsvielfalt führt. Die Festlegung von Grenzwerten (wie z.B. von Marktanteilen, Werbemarktanteilen oder Umsatzanteilen) ist ein gangbarer Weg, wirtschaftliche und publizistische Macht zu begrenzen und dennoch den Handlungsspielraum von Anbietern zu gewährleisten. Cross-Ownership zwischen unterschiedlichen Diensten ist dabei zu berücksichtigen. Von wesentlicher Bedeutung wird es sein, diese Regeln gegenüber den Wirtschaftsunternehmen auch durchzusetzen.
  3. Die Sicherung der Meinungs- und Medienvielfalt ist nicht allein eine Frage der Besitzverhältnisse bei Rundfunksendern. Sie stellt sich bei den Programmen und Verwertungsrechten ebenso wie bei den Übertragungskapazitäten. Auch in diesen Bereichen müssen geeignete Instrumente bereitgestellt werden, damit es zu keiner Monopolbildung kommt.
  4. Wer durch Medien- und Kommunikationsangebote Öffentlichkeit konstituiert, muß dieser selbst offen begegnen. Dafür sind Regelungen zur Herstellung von Transparenz notwendig. Die Beteiligungsverhältnisse von Medienunternehmen und ihre Veränderungen müssen uneingeschränkt offengelegt sein. Ebenso muß die Allgemeinheit darüber informiert werden, wenn Lizenzen ausgeschrieben und mit welchen Auflagen sie erteilt werden.
  5. Die deutsche Gesetzgebung muß für einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang aller lizenzierten Anbieter von Rundfunkprogrammen zum digitalen Rundfunk sorgen. Jedes Decoder-System sollte eine offene Struktur haben, die jedem Programmanbieter gleiche Konditionen bietet. Das für den Pressevertrieb (Pressegrosso) weithin akzeptierte Neutralitätsgebot sollte für die Zufuhr und Einspeisung elektronischer Dienste und Programmangebote analog übernommen werden.
  6. Die Hoheit für die Rundfunkgesetzgebung liegt nach dem Grundgesetz bei den Bundesländern. Diese Zuständigkeit ist aber durch die technische Entwicklung (neue Angebote der Telekommunikation wie z.B. Online-Dienste, internationale Vernetzung bzw. grenzüberschreitende Ausstrahlung von Programmen) zunehmend schwieriger abzugrenzen. Die Frage nach der Regelungskompetenz muß zugunsten der kulturellen Funktion dieser Medien beantwortet werden. Dabei muß ein vernünftiger Interessenausgleich zwischen Bund, Ländern und Europäischer Union angestrebt werden, um die Entwicklung neuer übergreifender Dienste nicht zu behindern.
  7. Die digitale Technik ermöglicht eine für die Zuschauer nicht mehr erkennbare Manipulation von Bildern und Filmen. Die Gesetzgebung ist aufgefordert, eine Kennzeichnungspflicht im Informationsbereich für solches Bildmaterial einzuführen, das entweder vollständig künstlich erzeugt ist oder das in anderer Weise in seiner Authentizität verändert wurde.

4.6 Rundfunkorganisation

Im Rundfunkbereich sind drei unterschiedliche Formen der Organisation entstanden: Rundfunk in öffentlich-rechtlicher Verantwortung, in privatrechtlicher Organisation sowie vereinzelt in Offenen Kanälen, Bürgerradios und anderen Einrichtungen. Alle drei Bereiche gehören zu einem entwickelten Rundfunksystem hinzu und sind weiterzuentwickeln.

Folgerungen

  1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt für die Meinungsfreiheit und Informationsvielfalt in der bundesdeutschen Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Der Erhalt dieses im weltweiten Vergleich inzwischen nahezu einzigartigen und für die Gesellschaft der Bundesrepublik bewährten Systems ist unverzichtbar. Im Blick auf die neuen technischen Kommunikationsmöglichkeiten muß der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktions- und konkurrenzfähig bleiben. Er ist an den Auftrag der Grundversorgung gebunden, alle Programmbereiche abzudecken (Information, Unterhaltung, Bildung) und neue Kommunikationsformen für die Verbraucher zu erschließen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muß sich den Kommunikationsinteressen aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sehen. Von ihm werden erwartet eine Vielfalt der Programme, ein differenziertes und ausgewogenes Bild der Gesellschaft, das Angebot von massenattraktiven und hochwertigen Programmen, auch wenn diese nur kleinere Nutzerkreise erreichen, sowie ein sorgsamer Umgang mit den Mitteln aus den Rundfunkgebühren. Ein derartig qualifizierter Anspruch muß in einer medien- und gesellschaftspolitischen Wertschätzung und Förderung Entsprechung finden.
  2. Eine besondere Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Profilierung und Sicherung seines eigenen Kinder- und Jugendkanals, der sich mit qualitativ hochwertigen Sendungen an seine Zielgruppe wendet. Darüber hinaus ist bei allen Kinderprogrammen ein hohes Qualitätsprofil anzustreben.
  3. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht für die Erfüllung seiner Aufgaben eine angemessene Finanzierung, die sich bislang zum überwiegenden Teil aus Rundfunkgebühren und ergänzend aus Werbeeinnahmen zusammensetzt. Werbefreie Programme bzw. Kanäle werden dem Mandat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in besonderer Weise gerecht. Sollte seine Finanzierung in der medienpolitischen Diskussion verstärkt in Frage gestellt werden und eine Erhöhung der Rundfunkgebühr politisch nicht durchsetzbar sein, so ist auch weiterhin für eine Mischfinanzierung zu sorgen. Keinesfalls sollte aber die 20 Uhr Grenze für Werbung aufgehoben werden. Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk könnte zurückgenommen werden, weil hier der Schaden für seine Identität oft größer ist als der finanzielle Gewinn (naheliegende Verwechslung mit ”normaler” Werbung).
  4. In den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte der parteipolitische Einfluß verringert werden. Die Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern aus dem politisch-administrativen Bereich sollte reduziert werden.
  5. Der private Rundfunk ist neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einer tragenden Säule des dualen Rundfunksystems in Deutschland geworden. Seine zunehmenden Bemühungen um einen spezifischen Beitrag zur Meinungsvielfalt werden anerkannt. Vom privaten Rundfunk ist ein Mindestmaß an sachgerechter Information und programmlicher Vielfalt zu erwarten (Grundstandard). Die Wahrnehmung der Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bietet verfassungsrechtlich die Voraussetzung für einen größeren Freiraum bei den Anforderungen an das Programm privater Rundfunkveranstalter. Gerade angesichts dieses großen Freiraums ist ein besonders hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein zu fordern. Dementsprechend wird der private Rundfunk auf seine besondere Verpflichtung zur Selbstkontrolle hingewiesen.
  6. Neben den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunkanbietern ist die Existenz von nichtprofessionellen Programmen zuzulassen und ordnungspolitisch abzusichern. Es liegt in der Natur dieser Programme, daß sie nicht aus sich selbst finanziert werden können. Darum müssen geeignete Formen der Finanzierung gefunden werden. Die Länder werden aufgefordert, die vom Rundfunkstaatsvertrag eröffnete Möglichkeit der Finanzierung nichtkommerziellen Lokalfunks aus der Rundfunkgebühr zu nutzen.
  7. Der Blick für die Qualität von Medieninhalten (Programmen) muß generell geschärft werden. Dies sollte auf dem Wege der Prämierung von außergewöhnlichen Leistungen und durch stärkere Berücksichtigung der Qualitätsfrage in der publizistischen Ausbildung erfolgen. Da die Bemühung um Qualität aufwendig ist, sind hierfür von öffentlichen und privaten Förderungseinrichtungen wie auch von den Kirchen Mittel bereitzustellen.

4.7 Schutzrechte

Die individuellen Schutzrechte verstärken: Die Expansion der Medien- und Kommunikationstechniken sowie der zunehmende Wettbewerb der Medien machen die Frage dringlich, wie die einzelnen Menschen in ihren Rechten geschützt werden können. Die Medienfreiheit hat vorrangig eine dem Menschen und der öffentlichen Meinungsbildung dienende Funktion. Es ist darum notwendig, die individuellen Schutzrechte zu verstärken.

Folgerungen

  1. Persönlichkeitsrecht: Trotz fester Verankerung in der deutschen Rechtsordnung (Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 GG) ist die Durchsetzung dieses Rechts im Medienbereich oft schwierig. Auf dem Medienmarkt führte der intensive Wettbewerb vieler Sender um die Zuschauer und Zuhörer in den vergangenen Jahren immer häufiger zu Tabuverletzungen und Normüberschreitungen besonders im Bereich der Persönlichkeitsrechte. Das Gegendarstellungsrecht sollte vereinfacht und auf die neuen Techniken hin fortgeschrieben werden, damit den einzelnen eine wirksame und schnelle Reaktion ermöglicht wird. Neben dem individualrechtlichen Schutz muß auch die Medienordnung so ausgestaltet werden, daß derartige Rechtsverletzungen nicht die Regel werden.
  2. Datenschutz: Bei der Anwendung der neuen Übertragungs- und Kommunikationstechniken fällt eine Fülle von personenbezogenen Daten an. Für den Umgang mit diesen Daten müssen klare datenschutzrechtliche Regelungen gelten. Dabei muß der Grundsatz im Mittelpunkt stehen, daß die Datenerhebung nur in dem Umfang geschieht, der zur Erfüllung rechtmäßiger Aufgaben notwendig ist. Der Datenschutz bedarf auch der europäischen und internationalen Vereinheitlichung, damit im Zeitalter grenzüberschreitender Netze ein Mindeststandard an Datenschutz gewährleistet ist. Die Organe zur Sicherung des Datenschutzes müssen den wachsenden Anforderungen angepaßt werden, einschließlich Sanktionsmöglichkeiten im Fall von Verstößen. Letztlich müssen die Menschen entscheiden können, welche Daten sie von sich in welcher Weise zugänglich machen. Sie müssen für diese Frage sensibilisiert werden, damit sie selbst befähigt werden, ihre Privatsphäre zu schützen und dem Mißbrauch von Daten vorzubeugen.
  3. Jugendschutz: Kinder und Jugendliche sollen vor Medieninhalten geschützt werden, die sich negativ auf ihre geistige, seelische, emotionale, moralische und religiöse Entwicklung auswirken können. Die vorhandenen Regelungen zum Jugendschutz müssen auch den Bedingungen der neuen Kommunikationstechniken angepaßt werden. Gewaltverherrlichende, zu Rassenhaß aufstachelnde, die Würde des Menschen verletzende, kriegsverherrlichende oder pornographische Inhalte dürfen auch in Online-Diensten nicht angeboten werden.In weltweiten Netzen läßt sich nationale Kontrolle nicht mehr gewährleisten. Im Zusammenspiel mit anderen Ländern sind gemeinsame Lösungen anzustreben. Gerade den Eltern kommt im Sinne der Selbstregulierung eine noch größere Eigenverantwortung zu. Technische Sicherungssysteme in Programmen oder Geräten können die Eltern dabei unterstützen, entlasten aber die Anbieter und Service-Provider nicht von ihrer Verantwortung.Beachtung verdient ferner die Nutzung von Werbung durch Kinder. Bei Sendungen, die überwiegend von Kindern genutzt werden, sollte Werbung nur in einem deutlich beschränkten Maß und mit einer deutlichen, für Kinder verständlichen Kennung versehen werden, die vermittelt, daß es sich um Werbung handelt. Regelungen sollten werbefreie Zeiten markieren, in denen Kinder besonders viel fernsehen (”Kinderwerbeschutzzeiten”).
  4. Verbraucherschutz: Der Verbraucherschutz muß angesichts der Entwicklung von Teleshopping und anderen elektronischen Medien-Dienstleistungen gestärkt werden. Auch bei Online-Diensten muß für die Verbraucher transparent sein, wann sie rechtlich relevante Handlungen (z.B. Bestellungen) ausführen. Ebenso müssen die Kosten der Nutzung für die Nutzer transparent sein, z.B. durch regelmäßige Einblendung der bisher angefallenen Gebühren.Der zunehmenden Vermischung von Werbung und Programm muß entgegengewirkt werden. Die Mediennutzerinnen und Mediennutzer haben ein Recht zu erfahren, ob Angebote aus kommerziellem Interesse oder in Erfüllung einer publizistischen Aufgabe vermittelt werden.
  5. Urheberrecht: Kreative Arbeit und individuelle wie kollektive geistige Leistungen müssen auch im Zeitalter allgemeiner Verfügbarkeit und des beliebigen Transfers von Information und Inhalten urheberrechtlich geschützt werden. Das Urheberrecht muß so fortentwickelt werden, daß der Bedarf an kreativen Inhalten für die Medien gedeckt werden kann, daß den Schöpfern dieser Angebote aber auch ein fairer Anteil am Erlös zufließt. Eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwertungsgesellschaften ist angesichts von Multimedia erforderlich.

4.8 Entwicklungspolitik

Die Chancen und Risiken der Mediengesellschaft betreffen nicht nur die Menschen in den Industriestaaten, sondern auch die Mehrheit der Weltbevölkerung in den sogenannten Entwicklungsländern. Der gesamte Bereich der Medien- und Informationswirtschaft wird zu einem entscheidenden Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung einer Volkswirtschaft. Die ohnehin schon bestehende Kluft zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern kann sich durch die neuen Kommunikationstechniken noch vertiefen. Die neuen Techniken können diesen Ländern aber auch helfen, Zugang zu den weltweit verfügbaren Wissensbeständen zu erlangen. Der Gefahr eines weiter wachsenden Nord-Süd-Gefälles gilt es entgegenzuwirken und dagegen die Chancen der Technologien zur Entwicklungsförderung zu nutzen.

Folgerungen

  1. Um die Chancen der Kommunikationstechniken für die Entwicklungsländer zu nutzen, sind große internationale Anstrengungen notwendig, an denen sich auch Deutschland beteiligen muß. Dies ist gerade für die Kirchen eine wichtige Aufgabe, für die sie durch ihre weltweiten Verbindungen gute Voraussetzungen mitbringen. Die Förderung des Zugangs zu neuen Medien- und Kommunikationstechniken muß eine größere Bedeutung in der staatlichen und kirchlichen Entwicklungspolitik erhalten.
  2. Für die informationstechnische Entwicklung ist die Ausstattung mit Hard- und Software sowie das zugehörige Know-how von entscheidender Bedeutung. Darum müssen auch der Transfer von Informationstechnologie und die Ausbildung an dieser Technologie eine zentrale Aufgabe von Entwicklungspolitik sein. Die bereits vorhandene technologische Abhängigkeit im Hardwarebereich könnte durch die Förderung der Entwicklung eigener Softwarefähigkeiten ausgeglichen werden.
  3. Medienentwicklungspolitik muß die Medienproduktion im jeweiligen kulturellen Kontext zu fördern versuchen. Die Länder der sog. Zwei-Drittel-Welt brauchen neben den internationalen Angeboten dringend Sendungen aus dem eigenen Land. Im Programm der hiesigen Rundfunkanstalten sollten Produktionen aus diesen Ländern stärker vorkommen.
  4. Die Berichterstattung über Länder der Dritten Welt ist häufig an Exotik und Ethnozentrismus, an Krisen und Katastrophen orientiert. Notwendig ist eine Berichterstattung, die Verständnis für Alltag und Lebenssituation in den Entwicklungsländern weckt sowie Hintergründe, Zusammenhänge und Entwicklungstrends darstellt. Dafür sind gut ausgebildete, mit der Kultur der jeweiligen Länder vertraute Auslandskorrespondentinnen und Auslandskorrespondenten eine Voraussetzung.
  5. Für den Bereich der Massenmedien und der neuen Informations- und Kommunikationsdienste sind internationale Vereinbarungen notwendig, die den Ländern der sogenannten Zwei-Drittel-Welt die Wahrnehmung ihres Rechts auf Kommunikation ermöglichen.

4.9 Kirche

Verantwortung für Würde und Freiheit: Wegen ihres Auftrags für den Menschen und das Zusammenleben in der Gesellschaft müssen sich die Kirchen den Herausforderungen der Mediengesellschaft in besonderer Verantwortung stellen. In dem gleichen Maße, wie die Kirchen Forderungen an die Gestaltung der Medien richten, sind sie auch selbst von diesen Verpflichtungen betroffen. Von ihnen sollten nachhaltige Impulse für die Wahrnehmung der Verantwortung für die Würde und die Freiheit der Menschen in der Mediengesellschaft ausgehen.Die Massenmedien sind für die Kirche zudem eine wichtige Möglichkeit der Kommunikation mit ihren Mitgliedern wie auch mit der Gesellschaft insgesamt. Die Kirchen und ihre Einrichtungen müssen ihre eigene Medienarbeit verbessern und den technischen Entwicklungen sowie den sozialen Anforderungen anpassen, damit sie die Chancen der Mediengesellschaft nutzen und deren Risiken vermindern können.

Folgerungen

  1. Kirchliche Publizistik muß sich an den Maßstäben technischer und publizistischer Professionalität messen lassen. Den Gliedkirchen und Diözesen wird empfohlen, ihre eigene Medienarbeit in einem publizistischen Konzept auf die Erfordernisse der Mediengesellschaft auszurichten. Entsprechend der umfassenden Bedeutung der Massenmedien für die gesellschaftliche Kommunikation und die Information der einzelnen müssen die Kirchen für ihre Publizistik und Öffentlichkeitsarbeit die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.
  2. Die Kirchen leisten als Teil der Gesellschaft ihren Beitrag für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit der Medien als Faktoren sozialer Kommunikation: in Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten, in der Medienpädagogik, in der Programmförderung und einem medienpolitischen Engagement, das die Gemeinwohlorientierung der Medien zum Ziel hat. Diese Aufgaben der Qualifizierung von Medienschaffenden und Mediennutzenden, der Förderung von Programmqualität und der Wahrnehmung anwaltschaftlicher Funktionen in der Medienpolitik werden im Übergang zur Informationsgesellschaft erheblich an Bedeutung zunehmen. Auch bei knapper werdenden finanziellen Möglichkeiten müssen die Kirchen einen qualifizierten Beitrag für eine menschengerechte Kommunikation in der Gesellschaft leisten.
  3. In der Verantwortung für die Tradition einer ”Buchreligion” sind die Kirchen in besonderer Weise der Wortkultur verpflichtet. Das Verhältnis von Buchstabe und Geist, von Wort und Bild bedarf angesichts der enormen Ausweitung der elektronischen Medien einer intensiven Aufmerksamkeit und Pflege. Die Kirchen müssen sowohl Wege finden, ihre Printmedien so zu organisieren, daß Qualität und Überlebensfähigkeit gesichert werden, als auch die Möglichkeiten der elektronischen Medien wahrnehmen und nutzen.
  4. Die Kirchen sollten im Hinblick auf das Entstehen von neuen Programmformen in Hörfunk und Fernsehen (z.B. Spartenprogramme) eigene Angebote weiterentwickeln und in den Programmen plazieren können. Dies sollte in Abstimmung mit dem Engagement der Kirchen im etablierten dualen Rundfunksystem und im Rahmen eines publizistischen Gesamtkonzepts der jeweiligen Kirche geschehen.
  5. Die kirchliche Medienarbeit muß sich auf eine neue Generation von Mediennutzern einstellen, für die der Umgang mit neuen Medientechniken ganz selbstverständlich sein wird. Die Kirchen werden aufgefordert, auch die interaktiven Medien für die Aufgabe der ”Kommunikation des Evangeliums” zu nutzen.
  6. Die bestehenden Angebote von Medieninformation und Medienkritik (Fachinformationsdienste, Fachzeitschriften und Nachschlagewerke etc.) beider Kirchen sollen ausgebaut und verstärkt werden, da sie anerkanntermaßen unabhängige und kritische Informationen liefern, Verflechtungen in der Medienlandschaft transparent machen und konsequent medienethische Positionen vertreten.
  7. Die Kirchen und ihre Einrichtungen (Akademien und Medieneinrichtungen) sollen sich intensiv an der Diskussion um Herausforderungen der Mediengesellschaft beteiligen. Wege zur Begrenzung bedenklicher Folgen (Informationsüberflutung, Wissenskluft, Orientierungslosigkeit) sind zu entwickeln, die Chancen der Mediengesellschaft für die Kommunikation von Menschen sind kreativ zu fördern. Die Kirchen und ihre Einrichtungen haben die Aufgabe, die medienethische Debatte in der Gesellschaft anzustoßen und zu fördern. Auf diese Weise soll das Verantwortungsbewußtsein bei Medienschaffenden, in der Medienpolitik und bei Mediennutzerinnen und Mediennutzern gestärkt werden.

    Die Kirchen erkennen es als eine wichtige Aufgabe, diesen Prozeß weiterhin durch die Bereitschaft zur Diskussion und mit Vorschlägen zur Gestaltung zu begleiten. Gerade wegen der Schnelligkeit der Medienentwicklung sehen sie sich herausgefordert, in naher Zukunft diese gemeinsame Erklärung zur Mediengesellschaft fortzuschreiben. Angesichts der technischen und ökonomischen Veränderungen bleibt die Aufgabe, die Medien als Instrumente der sozialen Kommunikation in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger zu stellen, der Gefahr der Selbstentfremdung der Menschen untereinander und dem Orientierungsverlust zu wehren sowie der Einschränkung der Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit entgegenzuwirken.
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