Statistik Synode und Kirchenvorstände

Synoden und Kirchenvorstände

Statistik zu den Leitungsorganen in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Evangelische Kirche ist „Kirche zum Mitmachen“. Hier werden alle gebraucht. Gewählte Ehrenamtliche und ordinierte Theolog*innen teilen sich die Leitungsverantwortung. Das spiegelt sich auf allen Ebenen von Kirchengemeinden über Kirchenkreise und Gliedkirchen bis hin zu den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen wider. Insgesamt engagieren sich bundesweit etwa 122.000 Gemeindeglieder ehrenamtlich sowie 23.000 Hauptamtliche in den Kirchenvorständen und Synoden.

Gemeindeleitende Gremien¹ (unterschiedliche Wahlperioden)

Gliedkirche Insgesamt darunter Frauen
Anhalt 749 442
Baden 4.903 2.791
Bayern 12.795 6.742
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 3.897 2.092
Braunschweig 2.321 1.366
Bremen 575 263
Hannover 10.589 5.874
Hessen und Nassau 11.029 6.222
Kurhessen-Waldeck 6.849 4.169
Lippe 845 471
Mitteldeutschland 12.340 7.013
Nordkirche 10.415 5.595
Oldenburg 1.332 693
Pfalz 2.952 1.791
Reformierte Kirche 1.179 567
Rheinland 8.209 4.354
Sachsen 5.684 2.465
Schaumburg-Lippe 171 71
Westfalen 5.500 2.746
Württemberg 13.039 6.949
EKD insgesamt 115.373 62.676

¹ In den Angaben sind Personen mit weiteren Geschlechtsmerkmalen (divers) enthalten. Ihr Anteil ist so gering, dass dieser aus Gründen des Datenschutzes nicht ausgewiesen werden darf.

Leitungsorgane der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Die Synode berät und entscheidet bei ihrer in der Regel jährlichen Tagung über Kirchengesetze und den Haushalt der EKD. Sie diskutiert Berichte des Rates und der großen evangelischen Werke, debattiert Fragen kirchlichen Lebens, fasst Beschlüsse dazu und äußert sich zu öffentlichen Angelegenheiten. 100 Mitglieder der Synode werden von den Synoden der Gliedkirchen gewählt, weitere 28 beruft der Rat der EKD. An der Spitze der Synode, die jeweils für sechs Jahre gebildet wird, steht der oder die Präses.

Der 15-köpfige Rat leitet die EKD zwischen den Synodaltagungen. Auch im Rat sind Haupt- und Ehrenamtliche gleichrangig vertreten. 14 Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt; hinzu kommt der oder die Präses der Synode qua Amt. Der oder die Ratsvorsitzende vertritt die EKD rechtlich nach außen und repräsentiert sie in der Öffentlichkeit. Mit Denkschriften, Studien und anderen Veröffentlichungen nehmen der Rat der EKD und seine Kammern Stellung zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens.

Die von den Leitungen der Gliedkirchen gebildete Kirchenkonferenz ist das föderale Organ der EKD. Kirchen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern haben jeweils zwei Stimmen, die anderen je eine Stimme. Die Kirchenkonferenz berät die Arbeit der EKD und gemeinsame Anliegen der Gliedkirchen, leitet Synode und Rat Vorlagen und Anregungen zu. Sie wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung.

Synodale¹ der 13. EKD-Synode und der Gliedkirchen

Bezeichnung 13. EKD-Synode
(2021 - 2027)
Landessynoden
(unterschiedliche
Wahlperioden)
Ordinierte 48 677
Frauen 21 255
Frauenanteil in Prozent 43,8 37,7
Nichtordinierte 80 1.211
Frauen 45 550
Frauenanteil in Prozent 56,3 45,4
Insgesamt 128 1.888
Frauen 66 805
Frauenanteil in Prozent 51,6 42,6
¹ In den Angaben sind Personen mit weiteren Geschlechtsmerkmalen (divers) enthalten. Ihr Anteil ist so gering, dass dieser aus Gründen des Datenschutzes nicht ausgewiesen werden darf.

Mehr Zahlen und Fakten

Hier finden Sie als PDF-Download ausführliche tabellarische Darstellungen der Anzahl der Mitglieder von Kirchenleitung und geistlichem Amt sowie Mitgliedern der Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen, der Mitglieder der gliedkirchlichen Synoden und der EKD-Synode.

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