Wo Glauben wächst und Leben sich entfaltet. Der Auftrag evangelischer Kindertageseinrichtungen
Eine Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Hrsg. Gütersloher Verlagshaus, 2004. ISBN 3-579-02379-9
10. Elementarpädagogik im Erziehungs- und Bildungsplan
These: Qualifizierte Bildung und Erziehung benötigen eine verbindliche Grundlage, die Inhalte und Ziele beschreibt und als verbindlicher Rahmenplan Umsetzung findet. Kirche und Diakonie beteiligen sich bei der Entwicklung der Zielvorgaben und inhaltlichen Ausführungen, insbesondere für religiöse Bildung und Erziehung. Es ist anzustreben, zu Vereinbarungen auf Bundesebene zu gelangen sowie die spezifischen Ausführungen der Länder zu bündeln und einheitliche Standards zu erreichen.
Begründung und Erläuterungen
Zur Zeit werden in zahlreichen Bundesländern Rahmenpläne für frühkindliche Bildung entwickelt. Die Spanne reicht dabei von Empfehlungen (Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen) bis zu verbindlich in die Kindertagesstättengesetze integrierten Bildungsprogrammen (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen). Es ist abzusehen, dass alle Bundesländer langfristig zu Vereinbarungen in diesem Bereich gelangen werden. Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Jugend und Familie hat sich mit der Einführung eines Nationalen Bildungsplanes bisher zurückgehalten, so dass nun jedes Bundesland seine eigenen Entwicklungen betreibt. Eine gemeinsame Zielformulierung und Vereinbarung zur Bedeutung frühkindlicher Bildung sollte auf Bundesebene angestrebt werden, damit die Bildungschancen der Kinder nicht von der Finanzkraft der Kommunen abhängen.
Ein Rahmenplan für Erziehung und Bildung ist als Orientierungshilfe für Träger und Einrichtungen zu verstehen. Dabei geht es nicht darum, schulische bzw. schulanaloge Curricula einzuführen, sondern den eigenständigen Bildungsauftrag des Elementarbereichs herauszustellen. Ein Bildungsplan in diesem Sinne beschreibt die grundlegenden Bildungsbereiche, die für Kinder im Elementarbereich von Bedeutung sind und die Neugier der Kinder ansprechen sollen. Dies sei hier am Beispiel des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes [14] erläutert:
- Ziel ist es, die Interessen und Denkansätze von Kindern ernst zu nehmen und sie zum Lernen zu motivieren.
- Zu den Inhalten gehören themenbezogene Schwerpunkte: Förderung der Sprachentwicklung, Naturwissenschaft, Technik und mathematische Grundlagen, ästhetische Bildung, Musik, ethische sowie die aus kirchlicher Sicht besonders wichtige religiöse Bildung. Ebenso sind hier Bewegungserziehung, die Wahrnehmung von Verantwortung für die Schöpfung sowie die Gesundheitsförderung zu nennen.
- Von themenübergreifender Relevanz sind die interkulturelle und die geschlechtsbewusste Erziehung sowie die Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken und Behinderungen.
- Die Wahrnehmung und Umsetzung dieser Bildungsinhalte wird begleitet von der Förderung elementarer Kompetenzen, die sowohl das Handeln im sozialen Kontext berücksichtigen, zum Beispiel Übernahme von Verantwortung, Fähigkeit zur demokratischen Teilhabe, als auch kognitive und personale Dimensionen zum Thema haben.
- Die Umsetzung dieser Bildungsinhalte gelingt auf der Basis von unbedingter Wertschätzung. Den Kindern sind hinreichend Gelegenheiten anzubieten, die es ihnen ermöglichen, stolz auf ihre eigenen Leistungen und Fähigkeiten, ihre Kultur und Herkunft zu sein.
Bildungspläne sollen dazu beitragen, Kindern unabhängig vom Ort ihres Aufwachsens mehr Chancengleichheit bei der Vermittlung von Bildungsinhalten zu ermöglichen.
Dabei müssen die aktuellen Ergebnisse von Forschungsprojekten aus dem Bereich der Frühpädagogik berücksichtigt werden. Für die Fachkräfte beschreibt ein Rahmenplan die wesentlichen Ziele und Kompetenzbereiche, die anzusprechen sind. Er enthält ebenfalls Aussagen über die grundlegenden Methoden, die anzuwenden sind.Dazu gehören insbesondere systematische Beobachtung und Vermittlung lernmethodischer Kompetenzen.
Konsequenzen
- Die evangelische Kirche fordert, an der Diskussion über Rahmenpläne frühkindlicher Bildung beteiligt zu werden, und erklärt ihre Bereitschaft, zusammen mit der Bundesregierung, den Trägerverbänden und den Ländern verbindliche Rahmenbildungspläne zu entwickeln.
- Der Aspekt der religiösen Bildung und Erziehung ist von Beginn an in die Entwicklung solcher Rahmenpläne einzubeziehen.
- Die Trägerautonomie ist bei der Konzipierung dahingehend zu berücksichtigen, dass ausreichende Gestaltungsräume für die Umsetzung trägerspezifischer Profile und Inhalte vorgesehen sind.
- Die Landeskirchen und landeskirchlichen Diakonischen Werke unterstützen diesen Prozess durch möglichst verbindliche eigene Empfehlungen an ihre Träger und Einrichtungen zur Umsetzung der Ergebnisse.