Christliche Patientenvorsorge
durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung (Gemeinsame Texte 20/2011) DIE AKTUALISIERTE VERSION 2018 FINDEN SIE UNTER www.ekd.de/cpv
3. Was bestimmen Sie im Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE ?
Wir wollen Ihnen an dieser Stelle weitere hilfreiche Informationen anbieten. Diese Informationen stellen einige Begriffe ausführlicher dar und versuchen Fragen zu beantworten, die sich bei der Lektüre der Handreichung oder beim Ausfüllen des Formulars ergeben können.
Wenn Sie die verschiedenen Teile des hier angebotenen Formulars ausfüllen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich ärztlich beraten zu lassen, wenngleich es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Wir raten Ihnen dazu, weil Patientenverfügungen und Behandlungswünsche nur umgesetzt werden können, wenn sie so konkret verfasst sind, dass sie auf die später möglicherweise eintretende Situation zutreffen. Dies ist besonders wichtig, falls Sie erwägen, eigene Ergänzungen für individuelle Krankheitssituationen im Feld »Raum für ergänzende Verfügungen« vorzunehmen. Eine fachkundige Beratung kann hier helfen, Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden und die notwendige Genauigkeit zu erreichen.
Welche Vorsorge können Sie treffen?
Wie Sie bereits wissen, können Sie mit dem Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE so umfassend wie möglich Vorsorge für die Zeit treffen, in der Sie selbst nicht mehr über medizinische Maßnahmen oder Ihren Aufenthalt entscheiden können. Dafür bietet Ihnen das vorliegende Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE verschiedene Möglichkeiten, die Sie nach Ihren Bedürfnissen kombinieren können:
Sie können
- in einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten ernennen,
- in einer Betreuungsverfügung dem Betreuungsgericht einen Betreuer vorschlagen,
- Behandlungswünsche formulieren und eine Patientenverfügung verfassen.
In der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die für Sie spricht und handelt, in der Patientenverfügung und in den Behandlungswünschen legen Sie konkret fest, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ausschließen möchten.