Christliche Patientenvorsorge

durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung (Gemeinsame Texte 20/2011) DIE AKTUALISIERTE VERSION 2018 FINDEN SIE UNTER www.ekd.de/cpv

4.2 Was ist zu beachten, wenn man bereits eine CHRISTLICHE PATIENTENVERFÜGUNG ausgefüllt hatte?

Sollten Sie bereits das Formular einer CHRISTLICHEN PATIENTENVERFÜGUNG der ersten Auflage von 1999 (grüne Broschüre) oder der zweiten Auflage von 2003 (rote Broschüre) ausgefüllt haben, empfehlen wir Ihnen, es durch das vorliegende Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE zu ersetzen. Denn die Auflagen von 1999 und 2003 entsprechen nicht mehr den neuen gesetzlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung. Die alten Formulare bleiben zwar als Ausdruck Ihrer Wünsche für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer beachtenswert, geben Ihnen aber im Ernstfall nicht die notwendige Rechtssicherheit.

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