Hier finden Sie aktuelle Stellungnahmen, Predigten und Vorträge, sowie Pressemitteilungen der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz äußern sich kritisch zum Entwurf des Zustrombegrenzungsgesetzes. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonen sie, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zur Lösung migrationspolitischer Herausforderungen beitragen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz äußern sich kritisch zum Entwurf des Zustrombegrenzungsgesetzes. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonen sie, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zur Lösung migrationspolitischer Herausforderungen beitragen.
Die beiden Kirchen lehnen die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende ab. Während sie die Organspende selbst befürworten und hoffen, dass sich viele Christinnen und Christen dafür entscheiden, diesen über den eigenen Tod hinauswirkenden Akt der Nächstenliebe zu vollziehen, halten sie die eigene, informierte und aktive Entscheidung für zwingend.
Ziel des Gesetzentwurfes ist, die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes zu beseitigen und den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einzuschränken. Mit der Stellungnahme fordern die EKD und die Katholische Kirche die Einbeziehung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen in den Gesetzesentwurf.
Nach dem Anschlag von Solingen im August 2024 haben Regierungsfraktionen und die CDU/CSU strengere Gesetze zur inneren Sicherheit und zum Schutz vor Terror gefordert und den Entwurf eines sogenannten Sicherheitspaketes vorgebracht. Die Kirchen warnen jedoch davor, Verschärfungen für alle Schutzsuchenden pauschal auszusprechen. Sie fordern eine differenzierte Einzelfallprüfung und äußern verfassungs- und europarechtliche Bedenken.
Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie Deutschland begrüßen und unterstützen mit Nachdruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die staatlichen Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und zu deren Aufarbeitung deutlich gestärkt werden.