Zum Umgang mit Menschen ohne Aufenthaltspapiere

Fussnoten

  1. Zuletzt die Ev. Kirche von Westfalen (2000) und die Ev. Landeskirche in Baden (2003)
  2. Menschen ohne Aufenthaltspapiere - „Illegal in NRW”, Frankfurt/Main (epd-Dokumentation. 6/2003)
  3. Krieger, W./Ludwig, M./Schupp, P./Will, A. (2006): Lebenslage „illegal”. Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Frankfurt am Main, von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe
  4. International weisen Bezeichnungen wie „irregular migrants” und „undocumented persons” (anglophone Staaten), „(les) sans-papiers” (frankophoner Sprachbereich) oder „clandestini” (Italien) auf unterschiedliche Sicht- und Beurteilungsweisen des jeweiligen Aufnahmelandes hin, in denen stets das aus ihrer Sicht entscheidende Defizit dieses Personenkreises benannt wird.
  5. Es liegt auf der Hand, dass ein Aufenthalt ohne gültige Papiere, der per se rechtswidrig ist, offene Flanken zu spezifischen kriminellen Tatbeständen wie Menschenhandel (Schlepper- und Schleuserwesen), Zwangsprostitution, illegalen Beschäftigungsverhältnissen, Drogenhandel und Beschaffungskriminalität aufweist. Diese Tatsache darf nicht ignoriert werden. In Kenntnis dessen ist jedoch davon auszugehen, dass die Mehrzahl aller derjenigen, die in Deutschland ohne Aufenthaltspapiere leben, und erst recht diejenigen, die um Unterstützung bei kirchlichen Einrichtungen nachsuchen, auf die Seite der Opfer und nicht zu den Tätern jener kriminellen Szene gehören.
  6. Bloß nicht auffallen! Illegale in Deutschland, EMW (Hamburg 2004), S.1
  7. „Wie ist die Tatsache, dass sich Menschen ohne Aufenthaltsrecht und Duldung in Deutschland aufhalten, ethisch zu bewerten? Ist es ethisch geboten, ihnen in Notlagen zu helfen, auch wenn dies zu einer Verfestigung des Phänomens führen kann? Wie lässt sich ethisch begründen, dass auch Menschen in der Illegalität fundamentale Rechte durchsetzen können, obwohl sie rechtswidrig und nicht geduldet in Deutschland sind?” (Die deutschen Bischöfe / Kommission für Migrationsfragen: Leben in der Illegalität in Deutschland - eine humanitäre und pastorale Herausforderung, Bonn 2001, S. 35)
  8. „Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein?” (Elie Wiesel)
  9. Das Subsidiaritätsprinzip meint, dass zur Lösung von Problemen zunächst immer die kleinere, sachnähere gesellschaftliche Einheit zuständig ist, und die größere nur bei deren Versagen einspringt.
  10. Jörg Winter in: Dokumentation und Arbeitshilfe „Illegalität”, hg. vom Evangelischen Oberkirchenrat, Karlsruhe 2003
  11. Berthold Münch, ebd.
  12. In diesem Sinn treten die EKD und das Diakonische Werk der EKD für eine Änderung bzw. Klarstellung in § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ein mit dem Ziel, humanitäre Hilfe eindeutig straffrei zu stellen.
  13. Kirchenasyl ist kein "Verstecken", sondern ein öffentliches Handeln der Kirche. Dies wird z.B. in den "Vereinbarungen zum Umgang mit Fällen von Kirchenasyl" deutlich, die von der Ev. Kirche im Rheinland seit 1996 mit den Innenministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland getroffen wurde.
  14. Für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution bieten in einigen Städten spezielle Projekte Hilfen an (z.B. Ökumenische Arbeitsgruppe FiM e.V., Frankfurt/M. und KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V., Potsdam).