Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz - Professionelle Kompetenzen und Standards für die Religionslehrerausbildung
Empfehlungen der Gemischten Kommission zur Reform des Theologiestudiums, EKD-Texte 96, 2009
4. Die Aufgabe
Die Aufgabe besteht darin, Kompetenzen und Standards zu definieren, die die berufliche Handlungsfähigkeit von evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern konstituieren, und diese als Ausbildungskontinuum über die drei Phasen der Lehrerbildung hinweg zu konzipieren.
Dabei ist erstens ein Strukturmodell zu entwickeln, das die Tektonik der Kompetenzen beschreibt, die für die Bewältigung der Anforderungen des Religionsunterrichts erforderlich sind. Zweitens ist ein Entwicklungsmodell notwendig, das die Sequentialität der Erwerbsprozesse beim Kompetenzaufbau darstellt. Beide Modelle gemeinsam ermöglichen es, Ausbildungsangebote zu formulieren, die dem Aufbau professioneller Handlungskompetenz dienen können [13].
Die Anforderungen an die Religionslehrerin und den Religionslehrer lassen sich im Begriff der theologisch-religionspädagogischen Kompetenz zusammenfassen [14]. Theologisch-religionspädagogische Kompetenz meint dabei die Gesamtheit der beruflich notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Bereitschaft und berufs-ethischen Einstellungen, über die ein Religionslehrer bzw. eine -lehrerin verfügen muss und die es ihnen ermöglicht, mit der Komplexität von beruflichen Handlungssituationen konstruktiv umzugehen, d. h. religionspädagogisch handlungsfähig zu sein. Handlungsfähigkeit umfasst die Entwicklung einer reflexiven Distanzierungsfähigkeit zur eigenen Praxis ebenso wie ein reiches Handlungsrepertoire, das auf der operativen Ebene gelingende Lehr- und Lernprozesse ermöglicht [15].
Dieser Leitkompetenz sind grundlegende Kompetenzen zugeordnet, die sich aus den beruflichen Kompetenzbereichen ergeben. Diese wiederum werden in Teilkompetenzen entfaltet, die jeweils einen Bereich innerhalb der übergeordneten Kompetenz beschreiben [16]. Standards geben an, welche berufsspezifischen Kompetenzen und Teilkompetenzen in welcher Ausprägung Studierende, Lehramtsanwärter und Berufsanfänger am Ende eines Ausbildungsabschnitts erworben haben sollen.