Die katholische und evangelische Kirche haben 1999 zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) eine „Christliche Patientenverfügung“ veröffentlicht, die 2003 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage vorgelegt wurde. Bisher wurden ca. 1,5 Millionen Exemplare angefordert. Die wichtigsten Inhalte der Christlichen Patientenverfügung sind das Angebot, sich auf der Basis des christlichen Menschenverständnisses mit dem Tod zu beschäftigen, ein menschenwürdiges Sterben zu gewährleisten und Vorsorge nicht nur durch die Patientenverfügung, sondern in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung zu treffen. Die aktive Sterbehilfe wird abgelehnt. Der vorgegebene Text im Formular der Patientenverfügung bezieht sich ausschließlich auf sterbende Menschen. In der zweiten Auflage wurde darüber hinausgehend Raum für ergänzende individuelle Zusatzverfügungen (z.B. auch für Krankheitssituationen wie Wachkoma, Demenz) gegeben.