Sterbehilfe: Evangelische Kirche fordert Suizidpräventionsgesetz

EKD und Diakonie appellieren für mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote

'L`inconnue de la Seine' (ca. 1920), Totenmasken aus Keramik im Museum für Sepulkralkultur in Kassel

Das Museum fuer Sepulkralkultur in Kassel widmet sich einem schwierigen und herausfordernden Thema: Selbsttoetung und den Umgang damit (Foto vom 08.09.2021: "L`inconnue de la Seine" (ca. 1920), Totenmasken aus Keramik, unbekannt). Mit der Ausstellung "Suizid - Let’s talk about it!" wollte das Museum zum Diskurs ueber ein Tabu in der Gesellschaft einladen. 

Berlin (epd). In der Debatte um eine mögliche Sterbehilfe-Neuregelung haben die evangelische Kirche und ihr Sozialverband ein Suizidpräventionsgesetz gefordert. Suizidprävention müsse allem anderen vorgehen, erklärte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, in einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung mit Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Man müsse viel früher ansetzen, „wenn Menschen in einer für sie unerträglichen Lebenslage oder bei einer schweren Erkrankung einen Suizidwunsch äußern“, erklärte Kurschus.

Suizidprävention setze bereits weit vor einem assistierten Suizid an, ergänzte Lilie. Dazu gehörten ein Aktionsplan, um für das Thema zu sensibilisieren, sowie ein Netz von Präventions- und Krisendiensten. Außerdem müssten mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote geschaffen werden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor gut zwei Jahren das Verbot organisierter Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Sterbehilfeorganisationen für nicht zulässig beurteilt hatte, ringt die Politik um eine Neuregelung. Am Mittwoch geht es in einer Orientierungsdebatte im Bundestag um das Thema. Bislang liegen drei Vorschläge aus dem Parlament vor. Ein Vorschlag plädiert für ein Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Suizidassistenz, das zugleich Ausnahmen erlaubt. Zwei weitere stellen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in den Mittelpunkt und formulieren Bedingungen, unter denen ein tödlich wirkendes Medikament abgegeben werden soll.

Bei allen Vorschläge zählt dazu eine Beratung. Diese Angebote müssten flächendeckend aufgebaut und dauerhaft gesichert werden, erklärten EKD und Diakonie. Zudem müssten die Beratungsangebote auch für Angehörige, Verwandte und Mitarbeiter von Einrichtungen geöffnet werden, für die ein Suizid eine Belastung darstellen könne. „An dieser Stelle hat jeder der drei bisher im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids große Lücken“, finden Kurschus und Lilie.

EKD-Pressemitteilung: 
Diakonie und Kirche fordern Suizidpräventionsgesetz