Kirchengerichtsbarkeit

Die Auslegung kirchlichen Rechts, das gegründet ist auf der Heiligen Schrift und den Bekenntnisschriften, erfolgt durch die verfassungsmäßigen Organe der Evangelischen Kirche in Deutschland. Unbeschadet der Einheit der verfassungsmäßigen Organe der Evangelischen Kirche in Deutschland haben die Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland die Aufgabe der Streitschlichtung. Die kirchliche Rechtsprechung in der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Richtern und Richterinnen anvertraut. (Art. 32 Absatz 1 der Grundordnung der EKD)