Im Alter neu werden können. Evangelische Perspektiven für Individuum, Gesellschaft und Kirche

Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, 2010, Hrsg. Gütersloher Verlagshaus, ISBN 978-3-579-05912-9

III. Keiner lebt für sich allein – eine Gesellschaft für alle Lebensalter

Die Bedeutung von Begegnungen für das Lebensgefühl und die Entwicklung im Alter

»Drei sind die Sphären, in denen sich die Welt der Beziehung baut. Die erste: das Leben mit der Natur, ... Die zweite: das Leben mit den Menschen, ... Die dritte: das Leben mit den geistigen Wesenheiten ...« »Ich werde am Du; Ich werdend spreche ich Du. Alles wirkliche Leben ist Begegnung«. Was will Martin Buber mit diesen Aussagen ausdrücken? Der Mensch kann an dem anderen Menschen »werden«, dies heißt, er kann durch den anderen Menschen in seiner eigenen Entwicklung gefördert werden.

Die Art und Weise, wie wir unser Alter gestalten, ist nur zum Teil durch eigenes Handeln beeinflusst. Genauso wichtig sind die Lebensbedingungen. Zu diesen Lebensbedingungen gehören ganz wesentlich die Beziehungen zu anderen Menschen und damit die Möglichkeiten der Begegnung. Wahrhaftige und offene Begegnungen sind ein wichtiges Element für die Entwicklung des Menschen in allen Phasen des Lebenslaufs – auch im hohen und sehr hohen Alter. Gerade das gemeinsame Handeln regt zu schöpferischen Prozessen im Menschen an.

Begegnungen können die Erfahrung vermitteln, angenommen zu sein, teilhaben zu können und mit den eigenen Fähigkeiten gebraucht zu werden. Wenn berufliche oder familiäre Rollen, die den Alltag ausgefüllt und das Gefühl der Zugehörigkeit und des Gebrauchtwerdens vermittelt haben, aufgegeben werden müssen, gewinnt die Frage nach neuen Möglichkeiten der Begegnung große Bedeutung: Vielleicht erfährt ein Mensch bei diesem Übergang zum ersten Mal, wie sehr er auf sie angewiesen ist und welche Bedeutung sie für sein Lebensgefühl besitzen. Noch drängender wird die Frage nach Begegnung mit anderen Menschen dann, wenn körperliche oder geistige Einbußen die Selbstständigkeit im Alltag erschweren und die Mobilität deutlich behindern. Im Falle solcher Einbußen treten nicht selten Selbstzweifel auf, weil die eigene körperliche und geistige Leistungsfähigkeit dem gesellschaftlich präferierten Körper- und Personenbild nicht mehr entspricht. Solche Selbstzweifel können eine Barriere für die Aufnahme oder die Fortsetzung des Kontaktes zu anderen Menschen bilden. Aber gerade in solchen Grenzsituationen brauchen Menschen wahrhaftige, von Respekt und Sympathie bestimmte Beziehungen.

Die Begegnungen des Menschen mit anderen sind auch deswegen von so großer Bedeutung für das individuelle Lebensgefühl, weil sie die Überzeugung vermitteln, »dazuzugehören«, Teil eines Ganzen zu sein. In diesem Zusammenhang gewinnt der »öffentliche Raum« (Hannah Arendt) besonderes Gewicht: Mit dem Begriff des öffentlichen Raums wird ausgedrückt, dass sich Menschen im Handeln und Sprechen austauschen, wobei sie sich in diesem Austausch zum einen in ihrer Einzigartigkeit zeigen, zum anderen als Teil des Ganzen erleben können. Dieses Bedürfnis ist im Alter genauso erkennbar wie in früheren Lebensaltern. Für das Gefühl, sich mit anderen Menschen austauschen zu können und Teil des Ganzen zu sein, ist die Anzahl der Kontakte von sehr viel geringerer Bedeutung als ihre Qualität, dies heißt, als die Möglichkeit zur Begegnung in diesen.

Der Kirche, insbesondere dem Leben in der Gemeinde, kommt hier besonderes Gewicht zu. Nicht nur, dass ältere Menschen oft treu zur Kirche stehen und einen beachtlichen Teil der Gemeinden bilden. Begegnungsmöglichkeiten in der Kirchengemeinde gewinnen zusätzlich auch aufgrund zunehmender räumlicher Mobilität an Bedeutung. Familienangehörige leben vielfach weit voneinander entfernt, und die Erfahrung familiärer Anteilnahme ist heute nicht mehr so selbstverständlich, wie dies früher der Fall gewesen ist. Damit treten neben nachbarschaftlichen Beziehungen die Gemeinden als Begegnungsort noch deutlicher in den Vordergrund.

Bei vielen Menschen vollzieht sich im Alter eine zunehmende soziale Neuorientierung, die dazu beiträgt, dass oberflächliche soziale Beziehungen aufgegeben und Beziehungen, die subjektiv als bedeutsam empfunden werden, vertieft werden. Diese soziale Neuorientierung mag bei einem Teil der älteren Menschen mit einer stärkeren Hinwendung zu Familienangehörigen, insbesondere auch mit einer zunehmenden Identifikation mit den Zielen und Schicksalen von Kindern und Enkeln einhergehen. Doch ist die Begegnung der Generationen, die für viele Menschen im höheren und hohen Alter persönlich bedeutsames Anliegen wird, mehr als die Begegnung in der Familie. Sie schließt ausdrücklich auch die Begegnung mit Freunden, Bekannten und Nachbarn sowie mit Menschen in Vereinen und Organisationen ein.

Begegnungen in Grenzsituationen

Gerade in der Konfrontation mit Grenzen wird deutlich, dass wir ohne den anderen Menschen nicht sein können: Grenzsituationen verweisen uns in besonderer Weise auf andere. Dies drückt ein Gedicht des Barockschriftstellers Simon Dach aus:

Lied der Freundschaft

... Die Red’ ist uns gegeben,
Damit wir nicht allein
Vor uns nur sollen leben
Und fern von Leuten sein;
Wir sollen uns befragen
Und sehn auf guten Rat
Das Leid einander klagen
So uns betreten hat …

(Simon Dach)

Wir können ohne andere Menschen nicht sein – so zum Beispiel bei einer schweren Krankheit, nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen, im Prozess des Sterbens. Hier gewinnt eine Aussage Martin Bubers besondere Bedeutung: Der Mensch kann an dem anderen Menschen »werden«, das heißt, durch diesen in seiner eigenen Entwicklung gefördert werden. In Grenzsituationen kann unsere Sensibilität für die Sphäre des Du, für die Begegnung zunehmen, weil wir spüren, dass uns die Beziehung zum Du hilft, mit Grenzen zu leben. Im wahrhaftigen Gespräch, im Austausch mit anderen Menschen werden die Potenziale zum Werden angestoßen, die für die innere Verarbeitung von Grenzen so wichtig sind.

Die Vorstellung, dass Menschen auch in Grenzsituationen etwas Neues beginnen, also »werden« können und auch in solchen Situationen die Beziehung zwischen den Menschen als schöpferischer Prozess verstanden werden kann, muss sich in der Gesellschaft noch viel stärker durchsetzen, damit Solidarität zwischen Menschen entsteht. Dies triff t nicht allein auf die familiären und freundschaftlichen Beziehungen des in einer Grenzsituation stehenden Menschen zu, sondern auch auf die Beziehungen zu jenen Personen, die für Therapie, Pflege, Seelsorge und Krisenintervention verantwortlich sind. Diese beeinflussen durch ihre Offenheit die Fähigkeit, sich innerlich mit diesen Situationen auseinanderzusetzen. »Auf Grenzsituationen reagieren wir nicht sinnvoll durch Planung und Berechnung, um sie zu überwinden, sondern durch eine ganz andere Aktivität, das Werden der in uns möglichen Existenz. Wir werden wir selbst, indem wir in die Grenzsituationen offenen Auges eintreten« (Karl Jaspers).

Auch die in der Begegnung mit anderen Menschen kommunizierten Altersbilder sind für die Art der Auseinandersetzung mit Grenzen des Lebens von großer Bedeutung. Sie können diese Auseinandersetzung befruchten oder erschweren. Ein Beispiel für eine differenzierte Sicht des Menschen in der letzten Grenzsituation seines Lebens bildet die auf Cicely Saunders zurückgehende Hospizhilfe, die sich von der Aussage leiten lässt: »Wir werden alles tun, nicht nur dass Du in Würde sterben kannst, sondern dass Du in Würde leben kannst, bis Du stirbst.« Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine zum Tode führende Krankheit ein erfülltes Leben nicht ausschließt, sondern dass Sterben ein natürlicher, zu unserer Existenz gehörender Prozess ist, in dessen Verlauf Menschen zur Vollendung ihres Lebens gelangen können – unter der Bedingung, dass ihnen die notwendige und von ihnen gewünschte medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Betreuung bzw. Begleitung zukommt.

Begegnung der Generationen

Die Auseinandersetzung mit Grenzsituationen kann zur weiteren Entwicklung der eigenen Person führen. Diese Sichtweise ist um eine weitere zu ergänzen: Nämlich um jene der beteiligten Mitmenschen. Inwieweit ziehen die Mitmenschen aus der Auseinandersetzung mit Grenzsituationen Gewinn, inwieweit profitieren sie davon, dass sie Zeuge dieser Auseinandersetzung werden?

»Die Mühen eines rechtschaffenen Bürgers sind nie ganz nutzlos. Er hilft schon dadurch, dass man von ihm hört und sieht, durch seine Blicke, seine Winke, seine wortlose Widersetzlichkeit und durch seine ganze Art des Auftretens. Wie gewisse Heilkräuter, die – ohne dass man sie kostet oder berührt – schon durch ihren bloßen Geruch Heilung bewirken, so entfaltet die Tugend ihre heilsame Wirkung auch aus der Ferne und im Verborgenen« (Seneca).

Ältere Menschen können durch die Art und Weise, wie sie sich mit Grenzen in ihrem Leben auseinandersetzen, jüngeren Menschen zum Vorbild werden und so deren Entwicklung fördern. Deshalb sind Begegnungsmöglichkeiten nicht nur innerhalb der eigenen Generation, sondern auch zwischen den Generationen wichtig. Viele jüngere Menschen berichten nach Begegnungen mit älteren Menschen, dass sie durch sie Anregungen für ihre gedankliche und emotionale Beschäftigung mit grundlegenden Fragen des Lebens gewonnen hätten. Selbst die Begegnung im Sterben kann Lebensgewinn für die nachfolgenden Generationen bedeuten:

Unterricht

Jeder der geht
belehrt uns ein wenig
über uns selber.
Kostbarster Unterricht
an den Sterbebetten.
Alle Spiegel so klar
wie ein See nach großem Regen,
ehe der dunstige Tag
die Bilder wieder verwischt.

Nur einmal sterben sie für uns,
nie wieder.
Was wüßten wir je ohne sie?
Ohne die sicheren Waagen
auf die wir gelegt sind
wenn wir verlassen werden.

Diese Waagen ohne die nichts
sein Gewicht hat.
Wir, deren Worte sich verfehlen,
wir vergessen es.
Und sie?
Sie können die Lehre nicht wiederholen.
Dein Tod oder meiner der nächste Unterricht:
so hell, so deutlich,
daß es gleich dunkel wird.

(Hilde Domin)

Kirche und Gemeinde in ihrer Bedeutung für soziale Teilhabe

Begegnungen mit anderen Menschen vermitteln das Gefühl, Teil eines Ganzen zu sein, dazuzugehören. Damit ist das Bedürfnis nach sozialer Teilhabe angesprochen, wobei dessen Verwirklichung nicht nur als bedeutende individuelle, sondern auch als bedeutende gesellschaftliche und kulturelle Aufgabe zu begreifen ist. Denn: Inwieweit fördert die Gesellschaft die soziale Teilhabe? Inwiefern besteht die Gefahr, dass Menschen von sozialer Teilhabe ausgeschlossen werden, weil sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben oder weil bei ihnen körperliche bzw. kognitive Leistungseinbußen vorliegen? Grundlegende Voraussetzungen der sozialen Teilhabe, das heißt des Austausches mit anderen Menschen im öffentlichen Raum, sind (Hannah Arendt):

  1. Jeder Mensch hat Zugang zum öffentlichen Raum, kein Mensch wird aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.
  2. Jeder Mensch wird in seiner Einzigartigkeit anerkannt und geachtet.
  3. Jeder Mensch erhält die Gewissheit, sich in seinem Handeln und Sprechen »aus der Hand geben« zu können, das heißt, von anderen Menschen angenommen zu sein und diesen vertrauen zu können.
  4. Dieses Vertrauen auf das Angenommen-Sein motiviert dazu, sich selbst mit seinen Bedürfnissen und Interessen in die Gemeinschaft einzubringen und dadurch zur Entstehung des »öffentlichen Raums« beizutragen.

Kirchen und Gemeinden, die sich von Impulsen der christlichen Botschaft leiten lassen, Menschen in ihrer Einzigartigkeit zu begreifen und wahrzunehmen, sind in besonderer Weise dafür geeignet, die genannten Voraussetzungen zu erfüllen und damit zur sozialen Teilhabe des Menschen beizutragen. Dabei können sie sich auf die besonderen Kompetenzen wie auch auf die Bereitschaft vieler älterer Menschen zum Engagement stützen. Es ist hier ausdrücklich festzustellen: Soziale Teilhabe verwirklicht sich auch in dem Maße, in dem Menschen ihre Kräfte und Talente einsetzen und sich in den Dienst des anderen oder der Gemeinschaft stellen.

Im hohen Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Erkrankungen, Einschränkungen und Verlusten zu, die die Selbstständigkeit des Menschen gefährden. In solchen Grenzsituationen erweist sich das christliche Verständnis der Achtung vor der Würde des Menschen als besonders wichtig, da dieses auch als Aufforderung zu verstehen ist, alles dafür zu tun, damit die Würde des erkrankten Menschen nicht verletzt wird. Dazu gehört auch, dass diese nicht von sozialer Teilhabe ausgeschlossen, nicht der Möglichkeiten zur Begegnung mit anderen Menschen beraubt werden.

Aber auch im normalen Alternsprozess auftretende Verluste in der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, in den sozialen Netzwerken oder sozialen Rollen können dazu beitragen, dass eine an eigenen Werten und Zielvorstellungen orientierte Lebensführung nicht mehr in vollem Umfang aufrechterhalten werden kann.

Soziale Teilhabe hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist in vielen Fällen an emotionale und alltagspraktische Unterstützung gebunden, die dabei hilft, erhaltene Fähigkeiten zu erkennen und zu nutzen, bestehende Einschränkungen zu kompensieren, nicht mehr erreichbare Ziele aufzugeben und bleibende Verluste anzunehmen. Ausgehend von einem grundlegenden Recht auf Achtung der Menschenwürde und auf soziale Teilhabe ist das Vorliegen von Betreuungs- und Pflegebedarf gleichbedeutend mit einer gesellschaftlichen Verpflichtung, die notwendigen Unterstützungsleistungen zu gewähren; Bedürftige sind in diesem Verständnis immer zugleich Berechtigte.

Betreuungs- oder Pflegebedarf schließen in keiner Weise die Möglichkeit aus, an Lebensbereichen teilzuhaben, die für einen Menschen persönlich bedeutsam sind. Im Gegenteil: Die Möglichkeit, auch im Falle bestehender Erkrankungen und funktioneller Einbußen an persönlich bedeutsamen Lebensbereichen teilzuhaben, wird von Menschen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf als eine Grundlage von Sinnerleben und Lebenszufriedenheit genannt.

Gerade bei Demenzkranken besteht die Gefahr, dass noch vorhandene Kompetenzen übersehen werden. Offenkundige kognitive Defizite können dazu verleiten, anzunehmen, dass der Demenzkranke gar nichts mehr versteht und zu einer normalen Interaktion gänzlich unfähig ist. Dagegen ist mittlerweile erwiesen, dass Demenzkranke auch im fortgeschrittenen Stadium in der Lage sind, differenziert auf soziale Situationen zu reagieren. Demenzkranke erleben Emotionen und drücken sie aus. Auch bei fortgeschrittener Demenz kann durch die Herstellung oder Vermeidung spezifischer sozialer Situationen zu einer höheren Lebensqualität beigetragen werden. Da Demenzkranke in der Lage sind, ihre Emotionen zumindest nonverbal auszudrücken, ist es anderen Menschen prinzipiell möglich, einen Zugang zu ihnen zu finden und aufrechtzuerhalten. Mitarbeitende stationärer Einrichtungen wie pflegende Angehörige müssen dieser Kompetenz stärker Rechnung tragen. Eine Voraussetzung dafür ist das Bemühen, möglichst viel über das Leben eines Menschen und seiner in früheren Lebensabschnitten ausgedrückten Präferenzen zu erfahren. Demenzkranke haben ihre Geschichte, auf deren Grundlage der Zugang zu ihnen zu wählen ist.

Teilhabe ist nicht nur beeinflusst vom Verhalten des Individuums, sondern auch von dessen Umwelt. Inwieweit nimmt die Umwelt das Bedürfnis des Menschen nach Teilhabe wahr? Inwieweit erkennt sie Fähigkeiten und Interessen des Individuums, auf deren Grundlage sich Teilhabe verwirklichen lässt? Mit dieser Frage ist auch die kritische Reflexion der Bilder von älteren Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf angesprochen: Inwieweit gelingt es den für die Betreuung und Pflege älterer Frauen und Männer verantwortlichen Menschen, sowohl die Kompetenzen als auch die Einbußen differenziert wahrzunehmen? Inwieweit vermitteln sie ein Altersbild, welches den alten Menschen die Sicherheit gibt, anerkannt und geachtet zu sein, zum Beispiel auch im »öffentlichen Raum« des Alten- oder Altenpflegeheims?

Im demographischen Wandel gilt es, soziale Teilhabe auch durch die Entwicklung neuer Formen der Solidarität und Vernetzung zu fördern. Das »Füreinander-Dasein « wird bereits in vielfältiger Form im bürgerschaftlichen Engagement gelebt. Auch Kirchengemeinden können Mitverantwortung für die pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Gemeinde übernehmen. Diese neuen Formen der Solidarität sind auf die Einbettung in Kooperationsverbünde angewiesen, in denen Kirchengemeinden und diakonische Werke, Kommunen und Wohlfahrtsverbände, haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende zusammenwirken. Sie brauchen eine infrastrukturelle Verankerung und finanzielle Förderung. Auch diese Förderung ist als ein Schritt zur sozialen Teilhabe – und zwar wieder in Form des Engagements für das Gemeinwohl – zu verstehen.

Die »Mitsorge« älterer Menschen als Form sozialer Teilhabe

Die Stärken des Alters bilden nicht nur eine bedeutende Grundlage für die Selbstsorge (im Sinne der Erhaltung von Selbstständigkeit und Selbstverantwortung), sondern auch für die Mitsorge (im Sinne von Mitverantwortung) älterer Menschen. Dass einer des anderen Last trage – eine Aussage, in der sich das Potenzial zu menschlicher Solidarität widerspiegelt –, gilt unabhängig vom Lebensalter eines Menschen und vielmehr in Abhängigkeit von dessen körperlichen, kognitiven, emotionalen, alltagspraktischen und sozialkommunikativen Kompetenzen wie auch von dessen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen. Doch dominiert in unserer Gesellschaft immer noch die Tendenz, die Möglichkeiten zur Mitsorge, das heißt zu einem mitverantwortlichen Leben in hohem Maße vom chronologischen Alter eines Menschen abhängig zu machen – die ausschließliche Orientierung am Lebensalter birgt die Gefahr offener oder verdeckter Diskriminierung. Diese Diskriminierung verletzt nicht nur ein fundamentales Menschenrecht – nämlich jenes auf soziale Teilhabe –, sondern wirkt sich auch demotivierend auf die Entwicklung und Aufrechterhaltung eines selbstverantwortlichen und mitverantwortlichen Lebensstils im Alter aus. Auch die Kirche ist hier gefordert: Sie bildet einen Ausschnitt des öffentlichen Raums, in dem Menschen handeln und miteinander kommunizieren. Und als Ausschnitt des öffentlichen Raums beeinflusst sie die kulturellen Deutungen des Alters – mithin die Deutungen der Potenziale des Alters für ein mitverantwortliches Leben.

Ältere Menschen übernehmen bereits heute ein bemerkenswertes Maß an Verantwortung, vor allem innerhalb der Familie, in der Nachbarschaft, in Vereinen. Dieses Engagement älterer Menschen wird in der öffentlichen Meinung vielfach nicht ausreichend gewürdigt – es passt nicht zum Belastungsdiskurs, den diese gerne mit Alter assoziiert. Hier sollte die Verkündigung und die kirchliche Praxis als wichtiges Korrektiv dienen und zu einem sehr viel differenzierteren öffentlichen Diskurs über Alter anregen.

Starre Altersgrenzen als Barriere sozialer Teilhabe

Nimmt man ernst, dass Menschen in jedem Lebensalter neu werden und Neues schaff en können, so ist der Ausschluss von Menschen allein aufgrund ihres Lebensalters hoch problematisch. Natürlich können sich unterschiedliche Anforderungen in Berufen oder Tätigkeiten stellen, die spezifische körperliche oder geistige Anforderungen erzwingen. Das kalendarische Lebensalter allein ist jedoch nicht der geeignete Anknüpfungspunkt, wenn es um die Frage geht, inwieweit Menschen fähig sind, spezifische Anforderungen zu bewältigen. Die wichtigen Differenzierungen liegen in anderen Kategorien wie Leistungsfähigkeit, Kreativität, soziale Intelligenz.

Es sind dringend neue, flexible Übergänge von der Erwerbstätigkeit in die nachberufliche Zeit notwendig. Das Festhalten an starren Altersgrenzen sollte einem Konzept Platz machen, das Menschen die Möglichkeit eröffnet, länger zu arbeiten, wenn sie sich dazu körperlich, intellektuell und seelisch in der Lage sehen, das zugleich aber auch neue Möglichkeiten zur Mischung von Arbeitszeit, Bildungszeit, Familienzeit, Zeit für ehrenamtliches Engagement und Freizeit vorsieht. An die Stelle eines Konzepts des Berufsaustritts, in dem Menschen bis zu einem gesetzlich fixierten Lebensalter »voll« arbeiten und danach gar nicht mehr, sollten noch sehr viel stärker als heute Konzepte des gleitenden Ausstiegs aus dem Beruf treten. Dies heißt: Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten selbst über das monatliche oder jährliche Arbeitsvolumen entscheiden und zugleich die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden, sich für das Gemeinwohl zu engagieren, etwas für die Familie und schließlich auch für sich selbst zu tun. Ein solches Konzept der möglichst variablen, selbstbestimmten Gestaltung der Arbeitszeit und Gesamtzeit könnte durchaus die Grundlage dafür bieten, dass Menschen deutlich über das gesetzlich definierte Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig sind.

Das starre Festhalten an Altersgrenzen ist angesichts der Vielfalt von Kompetenz- und Lebensformen im Alter nicht mehr angemessen. Dies gilt auch für den Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Offene oder verborgene Altersgrenzen schränken die Teilhabemöglichkeiten Älterer unnötig ein und führen dazu, dass vorhandene Kompetenzen und Entwicklungsmöglichkeiten nicht entfaltet werden. Denn die in einer Gesellschaft verbreiteten Sichtweisen von Alter und Altern beeinflussen zum einen die Art und Weise, wie Menschen im Lebenslauf auftretende körperliche, seelisch-geistige und soziale Veränderungen wahrnehmen und deuten, inwieweit sie Entwicklungsaufgaben, Chancen und Risiken antizipieren und inwiefern sie sich um die Verwirklichung spezifischer Zielsetzungen bemühen, diese zurückstellen oder gänzlich aufgeben. Zum anderen haben Altersbilder auch Einfluss auf die Wahrnehmung und das Verhalten von Bezugspersonen. Menschen werden auf der Grundlage der für ihr Alter vermeintlich charakteristischen Einstellungen und Kompetenzen bewertet. Die auf der Grundlage des Lebensalters gebildeten Erwartungen können dazu beitragen, dass ansonsten bestehende Verhaltensspielräume erheblich eingeschränkt und vorhandene Stärken und Kompetenzen nicht genutzt werden, zum Teil auch auf Dauer verloren gehen. Bereits das Wissen um vermeintliche Erwartungen von Bezugspersonen kann dazu beitragen, dass ältere Menschen objektiv schlechtere Leistungen vollbringen und die entsprechenden Altersbilder in ihrem Verhalten bestätigen – auch wenn ihre Einstellungen und Kompetenzen dem in Frage stehenden Altersbild gerade nicht entsprechen..

Auch für das Ehrenamt sollte ein Konzept der Rollenaufgabe entwickelt werden, welches sich nicht an starren Altersgrenzen orientiert, sondern vielmehr an der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit. Statt Menschen ab einem bestimmten Alter vom Ehrenamt auszuschließen, sollte der wahrhaftigere Weg gesucht werden, nämlich kontinuierlich mit Menschen darüber zu sprechen, inwieweit sie für dieses Ehrenamt die notwendige Leistungskapazität aufbringen. Ganz generell lässt sich hier feststellen: Starre Altersgrenzen tragen dazu bei, dass sich dieses Moment der Wahrhaftigkeit nicht verwirklichen kann. Dabei wäre dies sehr wichtig, da auf dieser Grundlage der Respekt vor dem Menschen ausgedrückt werden kann.

Auf dem Weg zur Tätigkeitsgesellschaft: Soziale Teilhabe als Impuls zur Veränderung der Arbeitsgesellschaft

Damit künftige Altersgenerationen eigen- und mitverantwortlich leben können, reicht es nicht aus, nur die Phase des Alters in den Blick zu nehmen. Es ist notwendig, auf den gesamten Lebenslauf, seine heutige Einteilung und seine zukünftigen Möglichkeiten zu blicken. Die Gesellschaft des langen Lebens erfordert neue Lebenslaufstrukturen, die es ermöglichen, Phasen der Erwerbsarbeit, der Familienarbeit, der Bildung und der Fürsorge flexibler über den gesamten Lebenslauf zu verteilen. So reicht eine einmalige Ausbildung am Anfang des Lebens heute nicht mehr aus, um ein ganzes Berufsleben erfolgreich zu gestalten. Angehörige brauchen Zeit, in der sie sich um Pflege- und Hilfsbedürftige kümmern können. Auch ein höheres Renteneintrittsalter erfordert mehr Flexibilität, z. B. die Option, mit zunehmendem Alter weniger zu arbeiten als in anderen Lebensphasen.

Notwendig ist auch eine größere Aufgeschlossenheit gegenüber Lebens- und Arbeitskonzepten, in denen die Erwerbstätigkeit nicht das einzige sinnstiftende Element darstellt. Gegenwärtig herrscht – der Krise der Arbeitsgesellschaft zum Trotz – noch ein Verständnis »tätigen Lebens« vor, das dieses weitgehend mit »Erwerbsarbeitsleben « gleichsetzt und damit ungewollt die Arbeit all derer abwertet, die unbezahlte Arbeit leisten. Ein neues Verständnis von Arbeit ist nötig, damit junge wie alte Menschen ihr freiwilliges Engagement und ihre Fürsorge für andere als das verstehen, was sie ist: Ein unentbehrlicher Beitrag für das Gemeinwesen und für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Nächstes Kapitel