Kasualien
Bei Kasualien werden Menschen für wichtige Schritte in ihrem Leben gesegnet.
Der Begriff Kasualien kommt von dem lateinischen Wort casus, was so viel heißt wie „Fälle“. Als Kasualien bezeichnet die Evangelische Kirche in Deutschland Gottesdienste, die anlässlich wichtiger Stationen im Leben von Menschen gefeiert werden: Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung. Die Taufe ist ein Sakrament. Aber auch bei den anderen Anlässen steht der Segen Gottes für die Menschen im Mittelpunkt. Segen bedeutet: Gott begleitet Menschen in ihrem Leben. Er sagt immer wieder „Ja“ zu ihnen. An wichtigen Punkten im Leben wird dieses „Ja“ Gottes in besonderer Weise im Rahmen eines Gottesdienstes erbeten. Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen zählen zu den kirchlichen Amtshandlungen.
Zu den Kasualien gehören auch weitere biografisch orientierte Segenshandlungen wie Einschulung, Geburtstage, Konfirmations- oder Ehejubiläen. In der evangelischen Kirche werden nur Menschen gesegnet, keine Gebäude oder Maschinen.
Während zahlreicher Kriege in der Geschichte segneten Geistliche Waffen. Davon distanziert sich die evangelische Kirche heute. Sie lehnt es ab, Gegenstände zu segnen, schon gar nicht todbringende. Der Segen gilt in der evangelischen Kirche nur Lebewesen, Menschen. Wird ein Gemeindezentrum „eingeweiht“, dann wird die Gemeinde gesegnet, die das Haus besucht. Bei der Einweihung einer Feuerwache werden die Feuerwehrleute gesegnet, die in der Wache arbeiten, nie aber das Gebäude selbst.
Weiterführende Inhalte und Links
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Fragen
Wie kann ich Kasualien in Anspruch nehmen?
Antwort: Man muss Mitglied der Kirche sein, wenn es um kirchliche Amtshandlungen geht: also um Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen. Dabei ist die Taufe das Entscheidende. Bevor man konfirmiert werden kann, muss man getauft werden. Zu anderen Kasualien, wie zum Beispiel einem Einschulungsgottesdienst oder einer Einweihungsfeier, ist hingegen jeder eingeladen. Wenn jemand Mitglied der Kirche werden will, ist in der Regel das örtliche Pfarrbüro für den Eintritt in die Kirche zuständig. Wenn die Taufe, Trauung, Beerdigung oder Konfirmation in einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde stattfinden soll, benötigt man ein sogenanntes Dimissoriale, einen Entlassungsschein. Diesen bekommt man ebenfalls im örtlichen Pfarrbüro.
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Diskussion
Eine Kirchenmitgliedschaft ist Voraussetzung, um Kasualien wie Konfirmation, Trauung oder Beerdigung in Anspruch zu nehmen. Das hat einen guten Grund: Der christliche Glaube vollzieht sich in Gemeinschaft. Die Mitgliedschaft in einer Kirche bringt zum Ausdruck, dass man sich zu dieser Gemeinschaft bekennt. Hinzu kommt die praktische Seite: Durch die Kirchenmitgliedschaft und die damit verbundene Kirchensteuer sorgen Menschen dafür, dass diese Gemeinschaft (in Kirche und Diakonie) organisiert und finanziert werden kann.
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Links
- Statistik der EKD zu kirchlichen Amtshandlungen:
http://archiv.ekd.de/statistik/amtshandlungen.html - Erklärtext zu Ritualen bei evangelisch.de:
www.evangelisch.de/inhalte/1189/06-05-2012/rituale-symbolhandlungen-geben-sicherheit - Artikel zu Schulanfangsgottesdiensten:
www.evangelisch.de/inhalte/87628/27-08-2013/einschulung-sanfte-radieschen-und-gottes-segen - Ideen für einen Schulanfangsgottesdienst:
www.geistreich.de/FokusEinschulung - Seelsorge bei Trennungen:
www.alleinerziehend-evangelisch.de/Seelsorge-trennung - Ideen für kirchliche Scheidungsrituale:
www.geistreich.de/articles/180
- Statistik der EKD zu kirchlichen Amtshandlungen: