Bericht des Rates der EKD, Teil B (schriftlich)
4. Tagung der 12. Synode der EKD, 12. bis 15. November 2017 in Bonn
4. Funktion der EKD
4.1 Fortentwicklung des Verbindungsmodells
Informationen zur Fortentwicklung des Verbindungsmodells finden sich im Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der Tagung der Synode der EKD 2016.
4.2 Revision der gottesdienstlichen Lesungen und Predigttexte
Die „Perikopenrevision“, ein gemeinsames Projekt von EKD, UEK und VELKD, steht vor dem Abschluss. Im Jahr 2011 hatten die Leitungsgremien auf dem Hintergrund einer Fachtagung 2010 und einer empirischen Untersuchung zur Nutzung und Einschätzung der bisherigen Perikopenordnung den Auftrag zu einer „moderaten“ Revision gegeben, die sowohl die biblischen Lesungsund Predigttexte als auch die Wochenlieder einschloss. Mit Fachleuten besetzte Arbeitsgruppen erarbeiteten anhand vorgegebener konzeptioneller Grundlinien einen Revisionsentwurf, der im Kirchenjahr 2014/2015 in den Gliedkirchen erprobt wurde. Aufgrund der Auswertung der eingegangenen landeskirchlichen und sonstigen Stellungnahmen erließen die Leitungsgremien im Sommer 2016 Richtlinien, nach denen wiederum zwei Arbeitsgruppen den Entwurf überarbeiteten. Dem nun vorliegenden überarbeiteten Entwurf stimmten im Sommer 2017 der Rat der EKD, die Kirchenkonferenz, das Präsidium der UEK und die Kirchenleitung der VELKD zu. Die neue „Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder“ soll im November 2017 von der Generalsynode der VELKD, von der Vollkonferenz der UEK und von der Synode der EKD beraten und angenommen werden. Ihre offizielle Einführung ist für den 1. Sonntag im Advent 2018 vorgesehen.
Markante Unterschiede der neuen Ordnung gegenüber ihrer Vorgängerin von 1978/1999 sind die Verdoppelung der Anzahl der alttestamentlichen Predigttexte, die Aufnahme einiger Psalmen auch als Predigttexte, die Aufgabe der bislang homogenen Predigtreihen (Evangelienund Epistelreihen mit eingestreuten alttestamentlichen Texten in den Reihen III–VI) zugunsten „gemischter“ Reihen und das Angebot einer Reihe mit Predigttexten aus den Passionsgeschichten der Evangelien in der Passionszeit. Der Übergang vom Weihnachtsfestkreis in den Osterfestkreis wurde neugestaltet: Es gibt nun stabil vier Sonntage nach Epiphanias, deren letzter ungefähr mit dem 2. Februar (Darstellung des Herrn) zusammenfällt; darauf folgen bis zu fünf Sonntage vor der Passionszeit. Unter die unbeweglichen Festund Gedenktage wurde der 27. Januar und der 9. November aufgenommen. Die bisherigen „besonderen Tage und Anlässe“ wurden in „Themenfelder“ mit einem offeneren Textangebot überführt. Als Lieder der Woche (bzw. des Tages) sind nun jeweils zwei Lieder vorgeschlagen, von denen eines auch von außerhalb des Stammteils des EG stammen kann. Solche Lieder sollen ebenso wie die neu eingerichteten Gebetspsalmen in einem Ergänzungsheft zum EG den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Der Rat würdigt die umsichtige Anlage und Steuerung des immerhin acht Jahre währenden Revisionsprozesses und den fachkundigen, engagierten Einsatz in den Arbeitsgruppen und in der hauptsächlich im Amt der VELKD angesiedelten Geschäftsstelle einschließlich der wissenschaftlichen Assistenz und des Sekretariatsdienstes. Das Projekt, das beteiligende Verfahren und das Ergebnis der Perikopenrevision erscheinen dem Rat als ein besonders gelungenes Beispiel für das zwar komplexe, aber ertragreiche Miteinander von EKD, UEK und VELKD und der in ihnen zusammengeschlossenen Gliedkirchen. Der Rat wünscht der neuen Ordnung der gottesdienstlichen Texte und Lieder, die ein verbindendes Element im geistlichen Kernbereich unseres kirchlichen Lebens darstellt, eine freundliche Aufnahme und einen segensreichen Gebrauch.
4.3 Umgang mit traumatischen Ereignissen
Ereignisse, die das Gemeinwesen kollektiv bewegen und gemeinschaftlich als Unglück erlebt werden, werden in Deutschland in der Regel ausgehend von der Politik durch einen Staatsakt und einen öffentlichen Gottesdienst bedacht. Hierbei werden sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche eine hohe Kompetenz zugeschrieben in Bezug auf rituelles Handeln, aber auch in der angemessenen Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern anderer Religionen. Der Rat hat das Kirchenamt beauftragt, für diesen Kasus der zivilreligiös ausgerichteten Gottesdienste oder liturgischen Feiern nach traumatischen Ereignissen einen angemessenen Umgang vorzuschlagen. Das Ergebnis ist eine strukturierte Notfallkette, die im Rat beraten und nach Kenntnisnahme in der Kirchenkonferenz beschlossen wurde. Die Notfallkette definiert, welche Personen nach Bekanntwerden eines traumatischen Ereignisses darüber entscheiden, welche Form des kirchlichen Bedenkens angemessen ist, ob und an welchem Ort ggf. eine liturgische Feier stattfinden soll und wer daran beteiligt werden soll.
Insgesamt soll die Notfallkette die Verantwortlichen nach dem Bekanntwerden eines traumatischen Ereignisses unterstützen und zur Handlungssicherheit beitragen. Sie nimmt sowohl die Möglichkeit einer zentralen öffentlichen liturgischen Feier in den Blick als auch eine sensible, dem Anlass entsprechende seelsorgerliche Begleitung der Betroffenen vor Ort. Außerdem berücksichtigt sie, dass das öffentliche Gedenken zusammen mit ökumenischen Partnerinnen und Partnern sowie Vertreterinnen und Vertretern anderer Religionen geschehen soll. Darüber hinaus deutet die Notfallkette die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Nachsorge an.
4.4 Kirchlicher Corporate Governance Kodex
In allen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens wächst die Bedeutung angemessener Mechanismen bei der Gestaltung des Leitungshandelns, der Aufsicht und Kontrolle. Dafür haben sich im staatlichen und wirtschaftlichen Bereich unter dem Stichwort „Corporate Governance“ grundlegende Regelungen herausgebildet, die in demokratischen Gemeinwesen, Institutionen und Unternehmen eine zunehmende Bedeutung erlangt haben.
Auch der Rat der EKD hatte schon vor mehreren Jahren erste Regelungen für die Arbeit in Aufsichtsgremien erlassen. Daneben gibt es verschiedene weitere Regelungen und Empfehlungen, die sich z.B. mit den Themen wirtschaftliches Handelns, Geldanlagen und Führen und Leiten beschäftigen, zum Teil sogar in einer großen Detailliertheit. Es fehlt bisher allerdings ein Rahmen, der für den kirchlichen Bereich die verschiedenen Themen in einen Bezug zu einander setzt und sowohl nach innen als auch nach außen zeigt, dass sich auch die evangelische Kirche ihrer Verantwortung konsequent bewusst ist und auch geeignete Grundlagen geschaffen hat.
Der Rat hatte daher seinen Finanzbeirat gebeten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und einen Vorschlag für einen kirchlichen Corporate Governance Kodex zu machen. Dieser Vorschlag liegt jetzt vor und ist ein erstes Mal im Rat der EKD beraten worden. Der Vorschlag ist auf der einen Seite umfassend von den behandelten Themen aber inhaltlich aber bewusst allgemein, da er in den kirchlichen Einrichtungen auf die jeweils eigene Ausgangsund Zielsituation angepasst werden soll und muss. Er versteht sich als Impuls für Grundsätze guten Leitungshandelns in der Kirche.
Im Rahmen der ersten Beratung hat der Rat der EKD Vorschläge für die Aufnahme weiterer Themen gemacht und das Papier an die Gruppe der Leitenden Juristinnen und Juristen zur weiteren Beratung verwiesen. Diese Beratung wird erst im Frühjahr 2018 erfolgen, so dass der Rat das abschließende Papier voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 für die Einrichtungen der EKD verbindlich erklären wird. Es soll dann auch den Gliedkirchen der EKD zur Verfügung gestellt werden mit der Anregung, sich mit dem Thema zu befassen, die Grundsätze auf die eigenen Gegebenheiten anzupassen und sie zur Grundlage der eigenen Arbeit zu machen.