Schön, dass Sie (wieder) da sind!
Eintritt und Wiedereintritt in die evangelische Kirche, EKD-Texte 107, 2009
5. Den (Wieder-)Eintritt gestalten
5.1. Kultur des Willkommens
Wer in die evangelische Kirche eintritt und sich taufen lässt, erwartet zu Recht, dass ihm eine Haltung des Willkommens begegnet. Die hohe Bedeutung der Taufe setzt dabei auch den Rahmen für eine Kultur des Willkommens gegenüber ehemaligen Mitgliedern, die wieder in die Kirche aufgenommen werden wollen. Wer einen anderen willkommen heißt, der fragt auch offen nach dem, was dieser andere möchte. Der Haltung des Willkommens entspricht ein Perspektivwechsel von der Sicht der Organisation hin zur Perspektive der (Wieder-)Eintretenden.
Aus diesem Perspektivwechsel ergeben sich neue Wahrnehmungsmöglichkeiten für die Kirche wie für den Einzelnen. So liegt in der doppelten lebensgeschichtlichen Entscheidung des oder der Wiedereintrittswilligen als zurückliegendes Nein einerseits und aktuelles Ja zur Kirche andererseits die besondere Chance, sich in einem Gespräch zwischen Getauften neu darüber zu verständigen, was Kirche ist und was es heißen mag, zur Kirche zu gehören. Die empirische Forschung zeigt, dass Kirchen (wieder)eintritt ein multikausales Geschehen ist. Wertschätzendes Nachfragen kann auf die Spur lebensgeschichtlicher und kirchlich-religiöser Entwicklungen führen. Eine Haltung des Willkommens setzt Selbstreflexion bei den im Namen der Kirche Handelnden voraus. Insbesondere verlangt sie einen professionellen Umgang mit der institutionellen (und subjektiven) Kränkung des zurückliegenden Austritts.
Weiterhin sind Bedürfnisse, Interessen und Möglichkeiten (Wieder-)Eintretender realistisch einzuschätzen: Die Erwartungen an (Wieder-)Eintrittswillige können nicht höher als an andere Mitglieder sein. Dem Respekt vor Lebensentwürfen mit unterschiedlicher kirchlicher und religiöser Intensität und der Einsicht in die Vielfalt von Milieus und Lebensstilen entspricht zudem eine Vielfalt der möglichen Gestaltungsformen des (Wieder-)Eintritts.
5.2. Zeiten und Orte des (Wieder-)Eintritts
Neben den Gemeindepfarrämtern haben in den letzten Jahren Wiedereintrittsstellen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Diese werden in der Regel an Brennpunkten des öffentlichen Lebens auf Dauer (z.B. in Kirchenläden oder an Stadtkirchen) oder temporär (z.B. bei Messen, auf Volksfesten oder in der Adventszeit) errichtet. Auch in der Tourismus- und Krankenhausseelsorge hat sich die Einrichtung von Wiedereintrittsstellen bewährt. Schließlich spielt im Vorfeld von (Wieder-)Eintritten die Kommunikation via Internet wie dargestellt eine wachsende Rolle.
Die Vielfalt der Orte, an denen ein (Wieder-)Eintritt in die evangelische Kirche möglich ist, bildet den o.g. Perspektivwechsel von der Organisation zur Person auch gesamtkirchlich und strukturell ab. In ihr spiegelt sich eine Grundhaltung des Willkommens wieder, die die unterschiedlichen Formen von Kirchenbindung anerkennt und die je einzelnen Bedürfnisse im Zusammenhang einer Wiederannäherung an die Kirche respektiert.
Für die kirchliche Arbeit im Handlungsfeld des (Wieder-)Eintritts ist es daher förderlich, die unterschiedlichen Orte nicht als konkurrierend, sondern als einander ergänzend wahrzunehmen. Durch die vielfältigen Eintrittsmöglichkeiten in Ortsgemeinden und (Wieder-)Eintrittsstellen werden verschiedene Menschen auf je eigene Weisen erreicht.
Im Blick auf die Zeiten des (Wieder-)Eintritts ist festzuhalten, dass es nicht ständiger Kampagnen bedarf, sondern gezielter, temporärer Initiativen [32]. Diese sind im Blick auf entsprechende (kirchen)jahreszeitlichen Zyklen, besondere Ereignisse und Zielgruppenanlässe abzustimmen.
5.3. Standards und Qualifikationen
Eintritt
Regelsituation in einer Kirchengemeinde ist der vereinzelte Taufwunsch, nicht selten verbunden mit hoher Dringlichkeit. Die Taufvorbereitung verläuft oft „handgestrickt“ und hat meist die Form einer Reihe von Gesprächen, die sich häufig nach Umfang und Zahl an den aktuellen Möglichkeiten pastoraler Terminkalender orientieren. Diese Praxis wird von beiden Seiten nicht selten als unbefriedigend wahrgenommen. Wünschenswert ist daher eine Verständigung über den Umfang der Taufvorbereitung sowie über Themen und Arbeitsformen, etwa in Analogie zu den Rahmenordnungen für die Konfirmandenarbeit. Diese Verständigung kann an Erfahrungen bereits bestehender regionaler Tauf- bzw. (Wieder-)Einsteigerkurse anknüpfen [33].
Im Ausbau dieser und ähnlicher Angebote, z.B. im Umfeld von Wiedereintrittsstellen, liegt eine Chance verbindlich-geregelter Taufvorbereitung. Regionale Taufvorbereitungskurse bieten dabei zusätzlich den Vorteil der größeren Gruppe und ermöglichen ein gemeinsames Einüben in Glaubensvollzüge und kirchliche Beteiligungsformen (z.B. Beten, Singen): Kirche wird als Gemeinschaft wahrgenommen. Bei einzelnen Taufbewerbern und Taufbewerberinnen, z.B. auf Gemeindeebene, kann um den bzw. die Katechumenen eine eigene Gruppe gebildet werden (Familie, Freundeskreis).
Ziel könnte sein, ein regelmäßiges Kursangebot auf Kirchenkreis-, Kirchenbezirks- bzw. Dekanats-Ebene vorzuhalten. Gerade der mittleren Ebene kommt eine besondere Bedeutung und Wichtigkeit im Blick auf dieses Handlungsfeld zu.
Wiedereintritt
Voraussetzung zur Wiederaufnahme ist der gegenüber dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin bzw. gegenüber einer zu diesem Zweck kirchlich bevollmächtigten Person (z.B. in Wiedereintrittsstellen) erklärte Aufnahmewunsch, ein Aufnahmegespräch sowie der Vollzug der Wiederaufnahme.
Das Aufnahmegespräch sollte dabei folgende Inhalte umfassen:
- einen lebensgeschichtlich orientierten Gesprächsgang zur Bedeutung der bisherigen und der künftigen Kirchenzugehörigkeit. Anknüpfungspunkt kann die Frage nach dem Anlass und den Motiven des aktuellen Eintrittswunsches bzw. des zurückliegenden Austritts sein. Die Bedeutung der Taufe als ein Aus- und Eintritt umfassendes Geschehen kann dabei die Gesprächshaltung weiten.
- die Information über Rechte und Pflichten, die aus der Aufnahme erwachsen. Hierzu zählt insbesondere auch die Klärung der finanziellen Konsequenzen eines Wiedereintritts.
- die Klärung des „weiteren Weges“. Diese umfasst die Frage nach den Erwartungen an Kirche und Gemeinde sowie die Information über Meldewege und weitere Verabredungen, z.B. über die künftige Gemeindezugehörigkeit. Im Blick auf die je lebensstiltypische Kirchenzugehörigkeit kann es sinnvoll sein zu klären, welche Kontaktformen künftig auch nicht realisiert werden sollen.
Weitere Anleitungen und Fortbildungsangebote für die Gestaltung und Durchführung solcher Aufnahmegespräche zu entwickeln, ist ein Desiderat aus der kirchlichen Praxis. Der Vollzug der Aufnahme als einer Liturgie des Willkommens soll sowohl der Situation wie der Person entsprechen. Dabei ist damit zu rechnen, dass das Formbewusstsein von Amtsträgern und Amtsträgerinnen einerseits und Wiedereintrittswilligen andererseits nicht in jedem Fall deckungsgleich ist. Eine Vielfalt an Formenrepertoire – vom Händedruck mit Segenswort bis zur ausgeführten Liturgie – sowie die gemeinsame Verständigung über das, was in der aktuellen Situation angemessen ist, sind daher über die Unterzeichnung des Aufnahmeformulars hinaus notwendig. Neben der Frage nach einer angemessenen liturgischen Form der Aufnahme ist die Frage nach der Form der Dokumentation der Aufnahme zu bedenken (z.B. durch Urkunde, Erinnerungsfoto etc.).
In der Wiederaufnahme handelt die Kirche im Schnittfeld von Lebensgeschichte und kirchlicher Institution rechts- und pflichtenbegründend. Insofern ist sie den Kasualien vergleichbar und gehört nach gängiger Praxis in der Regel zum spezifischen Aufgabengebiet des Pastors bzw. der Pastorin. In jedem Fall gehört zur Qualifikation dessen, der das Aufnahmegespräch führt, neben seelsorgerlicher und situativ-liturgischer Kompetenz die Kenntnis des jeweiligen kirchlichen Steuer- und Mitgliedschaftsrechts, der kirchlichen Angebote und Strukturen im Umfeld sowie die Einsicht in Milieu- und lebensstilspezifische Frömmigkeits- und Mitgliedschaftsprofile. Im Zusammenhang der erwarteten Selbstreflexion im Blick auf die institutionelle oder subjektive Kränkung des zurückliegenden Austritts stellt sich die Frage nach einem begleitenden Supervisionsangebot für die jeweils beauftragten Personen.
5.4. Kommunikation und Vernetzung
Einer Kultur des Willkommens entspricht die Möglichkeit, an vielen Orten (wieder) in die Kirche eintreten zu können. Dies setzt eine funktionierende Kommunikation der unterschiedlichen kirchlichen Orte voraus. Es gilt, die vorhandenen kirchlichen Orte im Blick auf ihren einladenden Charakter zu reflektieren, neue Orte des Willkommens zu erschließen und die Vernetzung der Orte zum Ziele der stärkeren kirchlichen Beheimatung zu intensivieren.
So ist zwischen Gemeinden und Wiedereintrittsstellen ein Informationsfluss nötig, der über die reinen Personalia der (Wieder-)Eingetretenen hinausgeht. Er sollte auch die Mitteilung über die gewünschte Kontaktdichte im Blick auf die künftige Kirchenzugehörigkeit umfassen.
Auf Kirchenkreis-, Kirchenbezirks-, Propstei- bzw. Dekanatsebene empfiehlt es sich, Grundstandards der Mitgliederpflege zu vereinbaren. Hierzu kann die Entwicklung einer gemeinsam verantworteten Strategie zum Kontakt mit (Wieder-)Eingetretenen gehören sowie die Bereitstellung einer „Checkliste zum Umgang mit Wiedereingetretenen“ mit Materialien (Briefentwürfe, Aktionsvorschläge) und Vorlagen für Gemeindebriefe bzw. Homepages zur Frage: Wie kann ich (wieder) in die Kirche eintreten?
Mögliche und z.T. in unterschiedlicher Weise bereits praktizierte Elemente für die Gestaltung des weiteren Weges sind:
- ein zeitnaher Begrüßungsbrief (z.B. durch Pfarrerin/Pastor, Superintendentin/ Dekan, Präses/Bischöfin)
- ein landeskirchlicher bzw. regionaler Empfang für die (Wieder-)Eingetretenen eines Jahres
- regionale Tauferinnerungsgottesdienste für alle Neugetauften (evtl. angebunden an eine (Wieder-)Eintrittsstelle)
- besondere regionale Gottesdienste für (Wieder-)Eingetretene
- Angebote der Begrüßung und Vorstellung auf Gemeindeebene (z.B. im Gottesdienst)
- Seminarangebote und weitergehende lebenszyklische Begleitung.
Die Vernetzung zwischen Diakonie und Kirche betrifft die Information zum Verfahren des (Wieder-)Eintritts sowie die verbindliche Regelung zur Einstellungsvoraussetzung für den Dienst in der Diakonie bei (Noch-)Nicht-Getauften.
Im Kontext der „Kultur des Willkommens“ legt es sich nahe, den Status der Katechumenen als eines temporären Durchgangsstatus neu zu bedenken. Personen, die sich verbindlich zur Taufe angemeldet haben, könnten so bestimmte kirchliche Rechte im Vorgriff auf den späteren Taufvollzug gewährt werden. Die Bedeutung des Katechumenen-Status wird häufig unterschätzt. Nur eine Kirche der Katechumenen ist letztlich eine wachsende Kirche.
5.5. Kleines Pastorale (Wieder-)Eintritt
Mit der Einrichtung von Wiedereintrittsstellen in der EKD stellen sich Fragen der liturgischen Gestaltung des Wiedereintritts neu. Bisher war der Wiedereintritt insbesondere im Gemeindegottesdienst verortet. Aber schon die Handreichung der VELKD „Wiederaufnahme in die Kirche“ lässt ein Interesse auch an solchen Formen erkennen, die die Wiederaufnahme in einem kleineren Kreis – etwa einem Gemeindekreis, im Freundeskreis oder im Pfarrhaus mit Mitgliedern des Kirchenvorstandes – liturgisch gestalten.
Deutet sich hier eine höhere Aufmerksamkeit und ein intensiveres Wahrnehmen des Wiedereintritts an, zeigen sich in der letzten Zeit auch (Wieder-)Eintrittsstellen verstärkt liturgisch interessiert. War ihre Arbeit bisher eher von Gespräch, Beratung und Seelsorge geprägt, suchen sie mehr und mehr nach geeigneten liturgischen Formen. Eine Umfrage bei den (Wieder-)Eintrittsstellen zeigt, dass inzwischen selbstkritisch gefragt wird, ob nicht die Chancen, die sich damit verbinden, bisher weitgehend ungenutzt geblieben seien.
Vieles deutet darauf hin, dass (Wieder-)Eintrittsstellen sich zu Orten entwickeln, an denen der Wiedereintritt in Gespräch und Liturgie begangen wird. Wird der Wiedereintritt in diesem Sinn in seiner Parallelität zu den Kasualien gesehen, legt es sich nahe, für ihn eigene liturgische Formen zu entwickeln.
Nicht jeder Wiedereintritt muss liturgisch gestaltet werden. Es gibt Situationen, in denen das unangemessen oder nicht gewollt ist. Aber da, wo es erwünscht ist oder in der Luft liegt, kann eine Sammlung von Formen, Texten und Gebeten Anregung und Ermutigung sein, diesen „Kasus“ auch liturgisch wahrzunehmen und zu gestalten. Die Formen müssen situationsoffen, schwellensensibel und vor allem einladend sein. Diese Kriterien sind nicht nur für das liturgische Handeln in den (Wieder-)Eintrittsstellen maßgebend, sondern sind auch aufschlussreich für die Gestaltung des Wiedereintritts in Kirchengemeinden vor Ort, sei es im Kirchenraum, sei es im Amtszimmer der Pfarrerin oder des Pfarrers.
Situationsoffen: Die Vielfalt der biographischen Lagen, die sensible, weil oft mit Kränkungen und Verletzungen verbundene Situation sowie der Wandel der Kirchenmitgliedschaft erfordern ein Angebot, das nicht nur selbst vielgestaltig ist, sondern mit unterschiedlichen Nähen und Distanzen zur Kirche und zur Kirchengemeinde vor Ort rechnet. So werden insbesondere kleine Liturgien, die sich auf Gebet und Segen konzentrieren, angemessen sein: Sie anerkennen das Individuum in Formen, die typisch kirchlich sind und machen „gefühlte“ Zugehörigkeit erlebbar, ohne auf traditionelle Formen der Kirchlichkeit festzulegen.
Da zum christlichen Glauben wesentlich Gemeinschaft gehört, gilt es, diesen Aspekt dann besonders im Auge zu behalten: Mit Einladungen in die jeweilige Ortsgemeinde, mit Hinweisen zu – je nach Interessenlage – besonders geeigneten kirchlichen Veranstaltungen oder mit Einladungen zu Gottesdiensten, die speziell Menschen ansprechen, die sich entschlossen haben, zur Kirche zurückzukehren. In diesem Sinn formuliert die Handreichung „Anregung für eine Liturgie des Willkommens“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zu Recht: „Über den Umfang und den konkreten Charakter der Handlung wird individuell und seelsorgerlich zu entscheiden sein. Eine Einladung in den Gottesdienst und der Hinweis auf die Möglichkeit einer Vorstellung in der Gemeinde sollte in jedem Fall ausgesprochen werden.“ [34]
Schwellensensibel: Wer den Wiedereintritt als den Kasualien verwandt auffasst, entdeckt in ihm ein biographisch-religiöses Potenzial, das im Wechselspiel mit der biblischen und kirchlichen Tradition gestaltet werden kann. So wird deutlich, wie sich die Tradition mit Lebensfragen heute in sinnstiftender Weise verbindet. Niemand wird heute mehr, wie es einst zum Teil üblich war, für den Wiedereintritt die Beichte als Zulassungsbedingung fordern. Dennoch behalten Elemente der Tradition in gewisser Weise ihr Recht, weil sie die Aufmerksamkeit auf die existenzielle Tiefe der Situation lenken. Wo der Wiedereintritt als Schwelle wahrgenommen wird, spielen immer auch Motive der Umkehr und Neuorientierung eine Rolle.
Liturgische Formen müssen in der Wahl ihrer Motive und ihrer Sprache solchen Themen und ihren Ambivalenzen – Rückkehr/Umkehr/falsche Wege – folgen, um nicht einfach nur einer allzu harmlos wirkenden Willkommens-Semantik zu folgen.
Einladend: In Liturgien verdichtet sich das Bild und Verständnis von Kirche. Treten Menschen wieder in die Kirche ein, sollte das zum Anlass genommen werden, das eigene Selbstverständnis zu hinterfragen: Wie müssen wir heute als Kirche sein, damit Menschen gern zu ihr gehören? So gesehen geht es nicht mehr, wie einst, um ein öffentliches Anerkennen kirchlicher Normen in einem Gottesdienst, sondern um die Suche nach Formen der Anerkennung und Würdigung individueller religiöser Lebensgeschichten und Entscheidungen. Ein Perspektivenwechsel dieser Art ist eine ebenso starke wie bereichernde Herausforderung, weil er von der Neugier auf die Menschen bestimmt ist, die eben so, wie sie sind, auf die Kirche zukommen. Eine solche neugierig-offene Haltung muss sich auch in den liturgischen Formen – insbesondere aber auch in der Gebetssprache – zeigen.
So kann man sagen: Die Aufgabe, den Wiedereintritt liturgisch zu bedenken, weckt die Aufmerksamkeit für sein religiöses Potenzial und macht Mut, ihn stärker als bisher als kasuelles Handeln zu verstehen. Darin besteht die besondere Chance, Menschen in einer biographischen Übergangssituation zu begleiten und lebensgeschichtliche Individualität mit Ritualen der Kirche angemessen zu würdigen. In jedem Fall gilt, dass die Frage von Nähe und Distanz „sorgsam und im Respekt gegenüber den Menschen, die kommen, bedacht werden“ (VELKD) [35] muss.
Wird der Wiedereintritt als kasuelles Handeln gestaltet, hat das auch Folgen für die Gestaltung der Räume. Bisher sind (Wieder-)Eintrittsstellen räumlich vorwiegend am Gespräch ausgerichtet. Der Übergang zur Liturgie aber macht eigene Räume und Gestaltungen erforderlich, in denen Gebet und Segen möglich sind. Es kann auch die Nähe zu einer Kirche genutzt werden, so dass der Übergang zum Ritual gleichsam „ergangen“ wird. Besonders nahe liegen liturgische Gestaltungen dort, wo (Wieder-)Eintrittsstellen in einer Kirche ihren Ort haben. Aber sie dürfen darauf nicht festgelegt sein. Wenn es um Räume geht, dann muss es im Zusammenhang des Wiedereintritts primär um Sprachräume gehen, in denen Menschen – im Gespräch und gegebenenfalls mit kleinen liturgischen Handlungen – erleben: „Ja, so ist es. Aber ich hätte es so nicht sagen können.“