Schön, dass Sie (wieder) da sind!

Eintritt und Wiedereintritt in die evangelische Kirche, EKD-Texte 107, 2009

7. Empfehlungen

  1. Die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland können bewusst und mit Dank zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der Menschen, die ganz neu oder wieder in die Kirchen eintreten, kontinuierlich steigt. Das hohe Niveau der Kirchen(wieder)eintrittszahlen und die sich darin zeigende positive Ausstrahlung der Evangelischen Kirche sollten den Blick auf die Chancen und Herausforderungen im Umfeld des (Wieder-)Eintritts lenken.
  2. Die Evangelischen Kirchen sollten den positiven Regelkreis des Kircheneintritts durch die Differenzierung und den Ausbau von Möglichkeiten zum Kirchen(wieder)eintritt verstärken. Das reicht von der Eintrittsmöglichkeit in einer Kircheneintrittsstelle an zentraler Lage einer Großstadt bis hin zum Eintritt im Pfarramt vor Ort. Der (Wieder-)Eintritt in die Kirche sollte so niederschwellig wie möglich zu vollziehen sein, allerdings nicht ohne ein persönliches Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer. Jeder Kirchen(wieder)eintritt sollte – auch wenn er nicht in einer Wiedereintrittsstelle vollzogen wird –, von allen Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Deutschland anerkannt werden. Eine freie Gemeindewahl im Zusammenhang mit dem (Wieder-)eintritt sollte allgemein ermöglicht werden.
  3. Die Ausgestaltung der Eintrittsmöglichkeiten sollte in differenzierter Weise auf die Vielfalt an Motivationen, allgemein biografischen Hintergründen sowie die je individuellen Glaubensbiografien reagieren. Insbesondere die Bedürfnisse der Eintretenden im Spannungsfeld von Privatheit und Öffentlichkeit erfordern eine sensible Wahrnehmung. Auf dieser Grundlage sollten im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland Standards für Kirchen(wieder)eintritte, insbesondere für die Ausbildung der in diesem Bereich Mitarbeitenden und für die Ausgestaltung von (Wieder-)Eintrittsstellen erarbeitet werden.
  4. Entsprechend der biographischen Bedeutung ist der (Wieder-)Eintritt zum Teil ein bedeutender biografischer Schritt. In diesem Zusammenhang kann dann der Wunsch nach einer liturgischen Gestaltung seines Vollzugs bestehen. Um je nach Bedürfnissen und biografischen Hintergründen dafür geeignete liturgische Formen anzubieten, wird die Erstellung eines kleinen Pastorales zum Kircheneintritt empfohlen.
  5. Für die seelsorgerlich-theologische Vorbereitung und Begleitung des (Wieder-)Eintritts sollten geeignete Angebote wie zum Beispiel Tauf- und Glaubenskurse, aber auch Informationsbroschüren wie zum Beispiel „Evangelisch auf fünf Seiten“ entwickelt werden. Alle, die mit der Begleitung und Gestaltung des Kirchen(wieder)eintritts betraut sind, sollten solche Angebote kennen und auf diese hinweisen.
  6. Wie das Beispiel der Kirchbauvereine zeigt, gibt es in zunehmendem Maße positive Formen der Kirchenbindung jenseits der formalen Kirchenmitgliedschaft. Wo Fördervereine, Bildungseinrichtungen oder diakonische Projekte unterstützt werden, sollten Gemeinden die darin liegenden Anknüpfungspunkte stärker wahrnehmen. Denjenigen, die kein Mitglied der Kirche sind und sich trotzdem für die Kirche engagieren, sollten je nach Form der Unterstützung und Förderung bereichsbezogene Partizipationsmöglichkeiten zuerkannt werden.
  7. Bei Menschen, die sich aus privaten oder beruflichen Gründen für längere Zeit im Ausland aufhalten, kann durch den Kontakt zu einer deutschen Gemeinde der Wunsch aufkommen, in die Kirche einzutreten. Für den (Wieder-)Eintritt in deutschen Auslandsgemeinden und -pfarrämtern sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
  8. Für die Kommunikation zwischen der Kirche und kirchlich interessierten Menschen, die nicht Mitglied der Kirche sind, wird das Internet immer wichtiger. Die Durchführung eines Pilotprojekts zu Online-Gemeinschaften sowie die Weiterentwicklung der Website evangelisch.info sollten als gesamtkirchliche Aufgaben begriffen werden.
  9. Im Zusammenhang mit der Kommunikation rund um das Thema Kirchen(wieder)eintritt sollte die Wiedererkennbarkeit des „Evangelisch-Seins“ deutlich hervorgehoben werden. Dazu sollte auch das im Herbst 2007 von der EKD-Kirchenkonferenz beschlossene gemeinsame Logo bundesweit genutzt werden.
  10. Die verschiedenen Handlungsebenen des Kircheneintritts (Gemeindepfarrämter, Wiedereintrittsstellen, Landeskirchen, EKD) ergänzen einander. Chancen der Vernetzung sollten verstärkt genutzt werden. So sollte z.B. die Kommunikation zwischen Wiedereintrittsstelle und Gemeinde über die Weitergabe bloßer Personalia hinausgehen und z.B. auch Absprachen über die von einem neuen Kirchenmitglied gewünschte Form des „weiteren Weges“ einschließen. Ziel ist die Pflege einer Gesamtkultur des Willkommens.
  11. Das Phänomen des Kirchen(wieder)eintritts ist in hohem Maße zeit- und kontextabhängig. Aus diesem Grund sollte das Thema Kirchen(wieder)eintritt regelmäßig alle fünf Jahre von der EKD aufgegriffen werden.

EKD-Text 107 (pdf)

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