„... damit ihr nicht traurig seid“ - Christlicher Umgang mit Sterben und Tod
Eine Handreichung der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2018
Empfehlungen
Die evangelische und die orthodoxe Kirche kennen unterschiedliche Gebete und Handlungen im Angesicht des Todes; vereint sind wir aber im gemeinsamen Glauben an den von den Toten auferstandenen Herrn. Auf dieser Grundlage sprechen wir die folgenden Empfehlungen aus:
Seelsorge am Krankenbett
Im Krankenhaus achten die Geistlichen unserer Kirchen darauf, dass orthodoxe und evangelische Christen von den Geistlichen ihrer eigenen Kirche begleitet werden. Wenn nötig, stellen sie für die Patienten und ihre Angehörigen den Kontakt zu der entsprechenden Kirchengemeinde her.
Das seelsorgliche bzw. gottesdienstliche Handeln (Gebet, Segen, Sterbesegen, Krankensalbung / Heilige Ölung, Krankenabendmal / Heilige Kommunion) richtet sich primär an die Angehörigen der eigenen Kirche. Die Geistlichen können andere Christen einladen, bei diesen Handlungen dabei zu sein und mitzubeten.
Kirchliches Handeln bei Verstorbenen und Hinterbliebenen konfessionsverbindender Familien
Bei einer Beerdigung sollte ebenfalls die kirchliche Zugehörigkeit des Verstorbenen für den Begräbnisgottesdienst maßgeblich sein, und dieser sollte von einem Geistlichen seiner eigenen Kirche gehalten werden. Dies gilt besonders für verstorbene Mitglieder konfessionsverbindender Familien; und dies unabhängig davon, ob der Verstorbene in seiner Gemeinde aktiv war oder nicht.
Der Begräbnisgottesdienst findet nach unserem gemeinsamen Verständnis nicht nur für die Verabschiedung des Entschlafenen, sondern auch für die Tröstung der Hinterbliebenen statt und ist zugleich liturgisches Handeln der jeweiligen Gemeinschaft der Kirche.
Eine Beteiligung von Geistlichen der anderen Kirche ist möglich; sie kann entweder in der Kirche oder am Grab stattfinden. Bei einer orthodoxen Trauerfeier können evangelische Geistliche anwesend sein und im Anschluss eine kurze Ansprache halten bzw. ein kurzes Gebet sprechen. Entsprechend können orthodoxe Geistliche sich bei einem Begräbnis, das von evangelischen Geistlichen gehalten wird, beteiligen. Denkbar wäre hier, dass sie das Totengebet (Trisagion / Panichida) für den Verstorbenen übernehmen.
Das gottesdienstliche Gedenken für die Verstorbenen findet in ihrer jeweiligen Kirche statt; dazu sollen die Angehörigen aus der anderen Kirche eingeladen werden. Beim evangelischen Gottesdienst am Ewigkeitssonntag ist es auf Wunsch möglich, verstorbener orthodoxer Familienangehöriger zu gedenken. Mit einem Gebet kann auch ein orthodoxer Geistlicher eines verstorbenen evangelischen Familienangehörigen gedenken.
In Deutschland ist es üblich geworden, dass sich unsere Kirchen ihre Gotteshäuser dort, wo es kein Gebäude der jeweils anderen Kirche gibt, für Gottesdienste zur Verfügung stellen.