Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel Europa - Informationen Nr. 155
Zukunft der EU: Europäische Bürgerinitiative soll bürgerfreundlicher werden
Julia Maria Eichler (juristische Referentin)
Am 24. Mai 2017 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) veröffentlicht, die noch bis zum 16. August 2017 läuft. Das Verfahren und die Regeln der EBI sind in einer Verordnung aus dem Jahr 2011 niedergelegt. Die EBI dient dazu die Beteiligung von Unionsbürgern am demokratischen Leben der EU zu erhöhen, indem diese unmittelbar an die Kommission eine Anfrage für einen Gesetzesvorschlag richten können. Seit April 2012 können EBI organisiert werden. Zur Organisation einer EBI müssen sich sieben Unionsbürger aus sieben Mitgliedstaaten in einem Bürgerausschuss zusammenschließen und die EBI bei der Kommission registrieren lassen. Die Kommission überprüft vor der Registrierung, ob die EBI zulässig ist, u.a. wird in dieser Phase geprüft, ob die geplante Initiative nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen. Nach der Registrierung müssen die Organisatoren für die EBI mindestens eine Million Unterschriften von Unionsbürgern in mindestens sieben Mitgliedstaaten sammeln. Dabei müssen für die mindestens sieben Mitgliedstaaten bestimmte Quoten erreicht werden. Die Kommission muss sich dann mit dem Gegenstand der EBI befassen und entscheiden, ob sie einen entsprechenden Gesetzesvorschlagmacht und dies begründen. Schon vor Veröffentlichung der Konsultation hieß es aus Kommissionskreisen, dass die derzeitige Verordnung als zu restriktiv und aufwändig für Organisatoren und Unterzeichner erachtet werde. Für den Fall, dass keine politischen Maßnahmen ergriffen würden, bestehe die Gefahr, dass die EBI weniger und weniger von Unionsbürgern genutzt und obsolet werde. Die Kommission hatte bereits im März 2015 einen Umsetzungsbericht veröffentlicht, der diverse Schwierigkeiten und Hindernisse aufzeigte. Seit 2015 habe die Kommission nichtlegislative Maßnahmen ergriffen, um die Funktionsweise der EBI zu verbessern. Diese wurde aber als nicht ausreichend angesehen. Dies wird durch die Zahlen untermauert. Bisher sind 45 Initiativen registriert worden, 21 wurden abgelehnt, weil sie offensichtlich außerhalb der Kompetenzen der Kommission lagen, drei waren erfolgreich.
Die Überarbeitung soll dazu dienen, die EBI zugänglicher und benutzerfreundlicher für die Organisatoren zu machen sowie das gesamte Potential der EBI zur Förderung von Debatten und Beteiligung der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene auszunutzen. Die Konsultation richtet sich an Unionsbürger und Interessenvertreter.
Die Konsultation teilt sich in sieben Bereiche auf, die an dem Ablauf der EBI orientiert sind. Die Kommission fragt zum Beispiel da nach, wie man die Sammlung von Unterschriften online vereinfa
chen könnte, ob die Organisatoren in der Vorbereitungsphase mehr Unterstützung und Informationen benötigen und ob auch zukünftig eine Zulässigkeitsprüfung vor der Registrierung erfolgen soll. Auch beim Bürgerausschuss in dem sich die Organisatoren zusammenschließen, besteht optimierungsbedarf aus Kommissionssicht, etwa wenn es um die persönliche Haftung der Organisatoren hinsichtlich der gesammelten persönlichen Daten geht. Gefragt wird auch danach, ob zukünftig die Meinung des Rates und des Parlaments vor der Kommissionsentscheidung eingeholt werden sollte.
Die EBI ist ein wichtiges Instrument direkter Demokratie, dass zu wesentlich mehr Bürgernähe der EU führen könnte. Die Überarbeitung ist in dieser Hinsicht angebracht und angesichts von erst drei erfolgreichen Initiativen notwendig. Die letzten Entscheidungen des Europäischen Gerichts etwa zur „Stopp TTIP“-EBI, bei dem das Europäische Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Nichtregistrierung der EBI aufgehoben hatte, haben aber auch gezeigt, dass die Kommission die Anforderungen hinsichtlich der Zulässigkeit mitunter zu streng anwendet.
Die Konsultation finden Sie hier: http://ekd.be/Öffentliche_Konsultation_zur_Europäischen_Bürgerinitiative_EU-Kommission