Europa-Informationen, Ausgabe Nr. 161, September 2019
Kurze Meldungen
EAD/Ziviler GSVP Pakt: Am 30. April 2019 wurde der Gemeinsame Aktionsplan zur Umsetzung des Paktes für die zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) von der EU-Außenbeauftragten Mogherini und der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, war mit der Erarbeitung beauftragt worden, nachdem der Ministerrat am 19. November 2018 Schlussfolgerungen zur Schaffung eines solchen GSVP-Paktes angenommen hatte. Hierin wurden strategische Leitlinien für die Stärkung der zivilen GSVP festgelegt inklusive 22 politischer Verpflichtungen des Rates und der Mitgliedstaaten (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 159). Der Aktionsplan nennt nun Maßnahmen, um die politischen Verpflichtungen Realität werden zu lassen. So möchte der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) z.B. im Rahmen des EU-Frühwarnsystems die frühzeitige Entwicklung von Reaktionsszenarien inklusive Konfliktpräventionsmaßnahmen verbessern und dabei die Mitgliedstaaten in den Analyseprozess involvieren.
Den Gemeinsamen Aktionsplan finden Sie auf Englisch hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-1
JME
Europarat/Kulturerbe: Die mit Unterstützung von EU-Fördergeldern errichtete Kulturroute „Europäische Wege der Reformation“ (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 152) ist am 30. April 2019 offiziell als „Kulturweg des Europarats“ anerkannt worden. Damit tragen die „Wege der Reformation“ nun denselben Titel wie beispielsweise der Jakobsweg.
Die „Wege der Reformation“ verknüpfen verschiedene bestehende und in Entwicklung befindliche Kulturrouten mit Reformationsbezug, darunter der deutsche Lutherweg, der österreichi-sche „Weg des Buches“, der Hugenotten- und Waldenserpfad und neu eingerichtete Wege zum Gedenken an die Reformatoren Primoz Trubar und Jan Hus. Das Projekt wurde vom EKD-Büro Brüssel in der Entwicklung maßgeblich unterstützt und erhält rund 1,9 Mio. € aus dem EU-Förderprogramm „Interreg Central Europe“..
Nähere Informationen zum Projekt finden Sie unter http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-2
UT
EuGH/Flüchtling ohne Flüchtlingsstatus: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Mai 2019 in den Rechtssachen C-391/16, C-77/17 und C-78/1 entschieden, dass die Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) hinsichtlich ihrer Regelungen über die Aberkennung oder Verweigerung der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vereinbar ist. Auch wenn die GFK anders als die Richtlinie im Falle der Aberkennung oder Verweigerung der Zuerkennung nicht den Verlust der Rechtsstellung vorsehe, sondern lediglich die Aus- oder Zurückweisung, seien die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie trotzdem gültig. Die Bestimmungen führten zwar zum Verlust der Rechtsstellung, aber nicht zum Verlust der Eigenschaft als Flüchtling. Die Anerkennung als Flüchtling habe lediglich deklaratorischen Charakter. Die Rechte, die sich im Fall der Aberkennung oder Verweigerung des Flüchtlingsstatus trotz Bestehen der Flüchtlingseigenschaft aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergäben, könnten somit geltend gemacht werden, nicht jedoch die darüberhinausgehenden in der Qualifikationsrichtlinie festgelegten Rechte, die eine förmliche Anerkennung und einen rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzen.
Das Urteil finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-3
JME
EuGH/Zeiterfassung: Der EuGH hat am 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass für einen effektiven Arbeitnehmerschutz die Erfassung und Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gewährleistet werden muss. Vertrauensarbeitszeit und Überstunden, die nicht genau erfasst werden, dürfe es demnach nicht mehr geben. Gewerkschaften begrüßen das Urteil als effektiven Schutz vor unbezahlten Überstunden und der Erwartung einer Verfügbarkeit rund um die Uhr. Arbeitgeber warnen dagegen vor überbordender Bürokratie. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hieß es: Da ein Auslegungsspielraum bestehe und keine konkrete Frist zur Umsetzung genannt sei, werde nun geprüft, ob überhaupt Umsetzungsbedarf für das deutsche Arbeitsrecht bestehe. Das Konzept der Vertrauensarbeitszeit habe sich in der Bundesrepublik bewährt. Daher gelte es nun, sich mit den Sozialpartnern genau abzustimmen, um am Ende nicht über das Ziel hinauszuschießen.
Das Urteil des EuGH finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-4
DP
KOM/Jugendarbeitslosigkeit: Im Zeitraum vom 27. Mai 2019 bis zum 16. August 2019 hat die Europäische Kommission Konsultationsbeiträge zum Thema „Evaluierung der Unterstützung junger Arbeitsloser durch die Europäische Be-schäftigungsinitiative und den Europäischen Sozial-fonds“ erbeten. Im Rahmen der recht technisch gehal-tenen Konsultation ging es dabei vor allem um die Frage, welche Instrumente sich bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit als besonders wirksam für einzelne Zielgruppen z.B. NEETs (junge Menschen außerhalb von Arbeit, Schule, Aus- oder Weiterbildung), Obdachlose, junge Menschen in ländlichen Regionen oder Geflüchtete erweisen.
Das EKD-Büro Brüssel hat sich gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft evangelische Jugend (aej) mit einem Konsultationsbeitrag beteiligt, der sich stark für Formate der aufsuchenden und fallbezogenen Jugendsozialarbeit ausspricht und sich für stabile Unterstützungsstrukturen für junge Menschen einsetzt. Zudem werden in der Stellungnahme Forderungen für die neue Programmgeneration des Europäischen Sozialfonds (ESF+) in Bezug auf die bessere Vereinbarkeit verschiedener europäischer Förderformate bekräftigt.
In den Konsultationsbeitrag floss auch die Expertise der Diakonie Deutschland und der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) ein.
Die Ergebnisse der Konsultation finden Sie nach erfolgter Auswertung hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-5
DA
EU/Asyl- und Migrationsfonds: Am 29. Mai 2019 hat der Rat der Europäischen Union sein partielles Verhandlungsmandat zum Asyl- und Migrationsfonds (AMF) 2021-2027 erzielt.
Demnach soll der Fonds wie bisher gehabt Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) heißen. Der Rat spricht sich im partiellen Verhandlungsmandat unter anderem für mehr Flexibilität der Mitgliedstaaten in der Ausgestaltung ihrer nationalen AMIF-Programme und für eine Straffung des umfangreichen Indikatorensystems für Projekte aus. Hingegen besteht noch keine Einigung über die Verteilung der Gelder auf die drei AMIF-Prioritätsbereiche: Im Vorschlag der Europäischen Kommission sind 30% der Gelder für den Bereich „Asyl“ vorgesehen, 30% für „Integration“ und 40% für „Bekämpfung irregulärer Migration“.
Ferner soll die Kofinanzierungsrate für Projekte, welche in Drittstaaten durchgeführt werden, um den Migrationsdruck auf die EU zu verringern, auf 90% erhöht werden.
Das vollständige partielle Verhandlungsmandat finden Sie unter http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-6
UT
IStGH/Europäische Migrationspolitik: Zwei in Frankreich ansässige Juristen haben am 3. Juni 2019 die Europäische Union wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Internationalen Strafgerichtshof verklagt. Sie machen die EU verantwortlich für den Tod von mindestens 14.000 Menschen im Mittelmeer. Die EU und die Mitgliedstaaten hätten seit 2014 eine Migrationspolitik verfolgt, die in erster Linie auf Abschreckung setze. Ausgangspunkt sei dabei die Einstellung der italienischen Seenotrettungsmission „Mare Nostrum“ 2014 gewesen, und deren faktischer Ersatz durch die EU-Operation Triton, die in einem wesentlich begrenzteren Gebiet im Einsatz war. Die EU sei dabei nicht nur dafür verantwortlich, dass tausende Migranten gestorben seien, sondern durch die Kooperation mit der libyschen Küstenwache auch für die Zurückweisung von Migranten sowie deren Inhaftierung, Verschleppung, Versklavung und Folter in libyschen Haftzentren mitschuldig. Es ist bisher unklar, wie und wann der Strafgerichtshof die Eingabe behandeln wird.
Die Eingabe beim IStGH finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-7
JME
EU/Dual-Use-Verordnung: Die Mitglied-staaten haben sich am 5. Juni 2019 auf ein Verhandlungsmandat für die Überarbeitung der sogenannten Dual-Use-Verordnung geeinigt. Die Verordnung regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr von bestimmten Gütern mit doppeltem (zivilem und militärischem) Verwendungszweck. So möchte man die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Frieden, Sicherheit, Stabilität und die Achtung der Menschenrechte fördern. Zur Anpassung an den fortschreitenden technischen, wirtschaftlichen und politischen Wandel hatte die Europäische Kommission bereits im September 2016 eine Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Regeln vorgeschlagen. So sollen die Ausfuhrbestimmungen weiter harmonisiert werden. Entgegen dem Kommissionsvorschlag wird in der Ratsposition eine stärkere Kontrolle von Überwachungstechnologie abgelehnt. Der Berichterstatter im Europäischen Parlament, Klaus Buchner (ÖDP), nannte die Ratsposition „weniger als ein Lippenbekenntnis zu Menschenrechten“. Es sei völlig verantwortungslos, dass keine der von der Kommission oder vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung des Handels mit Überwachungstechnologie übernommen worden sei. Mit der Positionsbestimmung im Rat können nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, das bereits 2017 seine Position festgelegt hatte (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 157). Angesichts der Differenzen dürften diese sich schwierig gestalten.
Die Verhandlungsposition des Ministerrates finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-8
JME
KOM/Fitness Check zur legalen Zu-wanderung: Am 5. Juni 2019 hat die Europäische Kommission Vertreter der Zivilgesellschaft zum Austausch über die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Fitness Checks im Bereich der legalen Zuwanderung eingeladen. Das Brüsseler EKD-Büro, das sich bereits 2017 an einer hierzu durchgeführten Konsultation beteiligt hatte, nahm an dem Austausch teil (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 156). Die Kommission hatte seit September 2016 im Rahmen eines sogenannten Fitness Checks sieben verschiedene Richtlinien, darunter die Familienzusammenführungsrichtlinie und die Blaue-Karte-Richtlinie auf den Prüfstand gestellt und die Richtlinien auf ihre Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz und ihren Mehrwert untersucht. Das EKD-Büro hatte im Laufe der Überprüfung immer wieder die Fragmentierung der Regelungen im Bereich der legalen Zuwanderung und diverse u.a. administrative Hürden bei der Familienzusammenführung kritisiert. Im März 2019 veröffentlichte die Kommission ihren Bericht und kam zu dem Ergebnis, dass die Richtlinien weitgehend ihren Zweck erfüllten. Angesichts der Herausforderungen, mit denen Europa im Bereich Migration konfrontiert sei, bedürfe es jedoch eines Maßnahmenpaketes, das u.a. eine Informationskampagne über Rechte und Verfahren, aber auch eine Verbesserung der Datenerhebung über die Umsetzung der Richtlinien beinhalte.
Die Ergebnisse des Fitness Checks finden Sie auf Englisch hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-9 Eine deutsche Zusammenfassung ist hier zu finden: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-10
EU/Rückführung: Der Rat hat sich am 7. Juni 2019 auf eine partielle Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie geeinigt. Ausgenommen von der Einigung ist das sogenannte Grenzverfahren für Rückkehr und Rückführungen, da dieses in der derzeit noch nicht abschließend verhandelten Asylverfahrensverordnung geregelt wird. Die Überarbeitung der Richtlinie war im September 2018 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 160) und sieht verschiedene Verschärfungen, u.a. eine längere Haftdauer, vor. Da das Europäische Parlament vor den Neuwahlen im Mai nicht mehr über seine Position abgestimmt hatte, müssen sich nun die neuen Abgeordneten zu dem Gesetzesvorschlag positionieren.
Die allgemeine Ausrichtung des Rates finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-11
JME
EU/Arbeitsagentur: Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 13. Juni 2019 beschlossen, dass Bratislava (Slowakei) Sitz der neu eingerichteten Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) werden soll. Beworben hatten sich auch Sofia (Bulgarien), Nikosia (Zypern) und Riga (Lettland). Kriterien für die Standortauswahl waren die geografische Ausgewogenheit, die rechtzeitige Verfügbarkeit von Büroräumen, die Erreichbarkeit des Standorts, Bildungseinrichtungen für Kinder des Agenturpersonals sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Sozialversicherung und zur medizinischen Versorgung.
Die Europäische Arbeitsbehörde, die im Oktober 2019 den Betrieb aufnimmt und ab dem Jahr 2024 ihre volle Kapazität erreichen wird, soll Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie nationaler Verwaltung den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten in Fällen grenzüberschreitender Mobilität erleichtern, die Abstimmung grenzüberschreitender Durchsetzung einschlägiger EU-Vorschriften fördern, die Kooperation bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit erleichtern sowie Unterstützung zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten leisten.
Den Link zum Internetauftritt der ELA finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-12
DP
EU/Eurozonenbudget: Bei ihrer Sitzung am 13. Juni 2019 haben sich die Euro-Gruppen-Finanzminister auf einen eigenen Haushalt für die Eurozone geinigt. Die Idee eines Eurozonenbudgets soll die Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Länder und damit die Eurozone insgesamt stärken. Ursprünglich vom französischen Präsidenten Emanuel Marcon lanciert, hatten sich Deutschland und Frankreich im Juni 2018 gemeinsam für einen Haushalt für die Eurozone ausgesprochen. Die Kernbedingungen, auf die sich die Eurogruppe verständigte, sehen vor, dass der Haushalt etwa für Strukturreformen und öffentliche Investitionen Verwendung finden soll. Zudem ist eine nationale Kofinanzierung geplant. Der Einsatz zur Stabilisierung im Falle von Wirtschaftskrisen, etwa zur Finanzierung eines Konjunkturprogramms, ist nicht vorgesehen. Auch wenn derzeit 17 Mrd. € für die siebenjährige Haushaltsperiode in verschiedenen Medien genannt werden, ist die Höhe des Budgets ebenso ungeklärt wie die Herkunft der Mittel. Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone forderten daher die Eurogruppe auf ihrer Tagung am 21. Juni 2019 auf, die Arbeiten zügig fortzusetzen. Die designierte Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte bereits an, zur Schaffung eines „Haushaltsinstruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet“ beizutragen.
Die Kernelemente der Einigung finden Sie auf Englisch hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-13
JME
EASO/Asyl in der EU: Das Europäische Unterstützungsbüro in Asylfragen (EASO) hat am 24. Juni 2019 seinen jährlichen Bericht zur Asylsituation in der Europäischen Union für das Jahr 2018 vorgestellt. Die Zahl der Asylanträge habe sich im dritten Jahr in Folge verringert und befinde sich derzeit auf Vorkrisenniveau. Von den rund 665.000 Asylanträgen seien rund 9 % keine Erstanträge. Die meisten Asylantragssteller kämen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Deutschland bleibe das Land mit den meisten Asylanträgen (rund 184.00 Anträge), gefolgt von Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien. Zusammen würden in diesen fünf Staaten fast drei Viertel aller Asylanträge gestellt. Neben einem umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Asylbereich auf europäischer und nationaler Ebene enthält der Bericht auch Informationen über die Veränderungen in der Gesetzgebung, Praxis und Rechtsprechung in den EU-Mitgliedstaaten.
Sie finden den Bericht hier: http://bit.ly/ekd-NL-161-KM-14
JME
Europarat/Russland: Russland hat sein Stimmrecht in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zurückerhalten. Am 25. Juni 2019 stimmte eine Mehrzahl von Abgeordneten der Versammlung einer Änderung der Geschäftsordnung zu, die festlegt, dass die Rechte der Mitgliedsländer, in der Versammlung abzustimmen, zu sprechen und repräsentiert zu sein, nicht einfach ausgesetzt oder entzogen werden können. Zukünftig sollen Sanktionen gegen einen Mitgliedstaat nicht mehr einseitig, sondern nur noch in Absprache mit dem Ministerrat, dem die 47 Außenminister des Europarates angehören, beschlossen werden können. In Folge der Annexion der Krim 2014 war den russischen Abgeordneten u.a. das Stimmrecht entzogen worden. Russland reagierte mit Boykott und entsandte keine Delegation mehr nach Straßburg. 2017 stellte Russland dann die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge ein. Zahlt ein Mitglied zwei Jahre keine Beiträge droht ihm der Ausschluss. Um dies zu verhindern, war Russland u.a. die Aufhebung der Sanktionen in Aussicht gestellt worden. Dies soll nun durch die Neuregelung erreicht werden. Ukrainische Abgeordnete hatten gegen die Änderungen protestiert.
JME
EGMR/Deutsche Richterin: Am 27. Juni 2019 wurde die Juristin und Hochschullehrerin Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr zur neuen deutschen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Januar 2020 und beträgt neun Jahre. Sie löst damit Frau Prof. Dr. Angelika Nußberger ab. Die Zahl der Richter entspricht der Anzahl der 47 Konventionsmitglieder. Die Richter sind dabei jedoch keine Vertreter der einzelnen Staaten. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, welcher die Vertreter der nationalen Parlamente der 47 Konventionsmitgliedstaaten angehören, votierten 82 der 128 Stimmberechtigten für die 50-jährige Völkerrechtlerin aus Heidelberg. Seibert-Fohr schien aus Sicht der Parlamentarischen Versammlung offenbar bestmöglich qualifiziert für das bedeutende Amt: In ihrer beruflichen Laufbahn saß sie bereits fünf Jahre lang im Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, einem Gremium, das sich dreimal jährlich in Genf trifft, um Individualbeschwerden zu prüfen.
Einen Link zum Internetauftritt des EGMR finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-15
DP
KOM/Bürgerinitiativen: Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2019 drei neue Bürgerinitiativen registriert. Sollte das Quorum von einer Million Bürgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten erreicht werden, wäre die EU-Kommission jeweils aufgefordert einen Rechtsakt vorzulegen.
Die Initiative „Bepreisung von CO2-Emissionen zur Bekämpfung des Klimawandels“ fordert einen Mindestpreis für CO2-Emissionen, die Initiative „Lasst uns das Plastikzeitalter in Europa beenden“ setzt sich für ein europaweites Verbot von Kunststoffverpackungen und -flaschen bis 2027 ein. Die Initiatoren von „Den wissenschaftlichen Fortschritt steigern: Kulturpflanzen sind wichtig!“ begehren die Zulassung bestimmter Pflanzenzuchtverfahren, die derzeit zur Verhinderung genetisch veränderter Organismen verboten sind. Aus Sicht der Initiatoren ist die Regelung veraltet und investitionshemmend. Sämtliche vorgenannten Initiativen erfüllten insbesondere die wichtigste Voraussetzung, dass das Begehren nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte befugt ist.
Den Link zum amtlichen Register für europäische Bürgerinitiativen finden Sie hier:
http://bit.ly/ekd-NL-161_KM-16
DP
OECD/Umfrage für Jugendorganisationen: Im Juli 2019 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Jugendorganisationen weltweit zu gegenwär-tigen jugendbezogenen Fragestellungen (z.B. den nationalen Jugendstrategien oder dem Wahlalter, aber auch zu allgemeinen gesellschaftlich relevanten Themen wie Umwelt- oder Migrationspolitik) befragt. Ziel der Umfrage ist es, zu untersuchen, wie Regierungen und öffentliche Verwaltungen bessere Strategien und Dienstleistungen für junge Menschen anbieten können. Auch die Jugendministerien aus 50 Staaten waren Adressaten der Befragung.
Die aej beteiligte sich an der Umfrage für Jugendorganisationen und wird den weiteren Untersuchungsprozess weiterverfolgen. Die Ergebnisse der Umfrage werden 2020 in einem Be-richt durch die OECD veröffentlicht. Dieser soll auch dazu dienen, die bislang im Jugendbereich klaffende Lücke an belastbaren Daten zum Thema zu schließen.
DA