Europa-Informationen, Ausgabe Nr. 161, September 2019
Mind the GAP - Weitere Schritte zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Ulrike Truderung
Am 23. Mai 2019 – zwei Tage vor der Europawahl – hat der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) die Überarbeitung seines Berichts zur Verordnung über die GAP-Strategiepläne (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 160) abgeschlossen, die einen zentralen Teil des Reformpakets für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bilden soll. Die Verordnung soll den Europäischen Landwirt-schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unter ein gemeinsames Verordnungsdach stellen und so die erste Säule der GAP (den EGFL) und die zweite Säule (den ELER) noch stärker als bislang miteinander integrieren.
Die Abgeordneten hatten über 6.000 Änderungsanträge zum ursprünglichen Berichtsentwurf von Esther García Herranz (Spanien, EVP) eingereicht; aufgrund dieser extrem hohen Anzahl von Änderungsanträgen, die in den Berichtsentwurf eingegliedert werden mussten, konnte der Berichtsvorschlag nicht mehr, wie geplant, vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Plenum verabschiedet werden. Der ELER ist damit gemeinsam mit dem EGFL der einzige zukünftig vorgesehene Fonds der EU, zu dem das Parlament derzeit noch keine vom Plenum verabschiedete Position vorwei-sen kann.
Das neugewählte Parlament kann somit prinzipiell den vor der Wahl vorgelegten Kompromisstext verwerfen und den Berichterstat-tungsprozess neu beginnen. Sollte das neue Parlament jedoch dem vom alten Parlament vorgelegten Berichtsentwurf ohne größere Änderungen zustimmen, so ergeben sich aus kirchlicher Sicht einige erfreuliche Positionierungen des Parlaments in Bezug auf den zukünftigen ELER.
So stärkt der Berichtsentwurf die regionale Verankerung des ELER. Zwar ist weiterhin die Erstellung eines nationalen GAP-Strategieplans, sprich eines einzigen Operationellen Programms für den ELER und den EGFL auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie eines einzigen nationalen Begleit-ausschusses vorgesehen. Jedoch wird explizit darauf hingewiesen, dass zur Erstellung dieser GAP-Strategiepläne die Regionen mit einbezogen werden sollten und dass in Mitgliedstaaten, in denen die Umsetzung der Agrarpolitik auf regionaler Ebene verankert ist, auch die Einrichtung regionaler Begleitausschüsse möglich sein soll. Für Deutschland würde dies bedeuten, dass es auch weiterhin Begleitausschüsse auf Ebene der Bundesländer geben kann.
Ferner will das Parlament die ländliche Entwicklung, die im Kommissionsvorschlag nur spärlich erwähnt wurde, wieder stärker in den Fokus rücken. Das von der Kommission vorgesehene Förderziel „Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Biowirtschaft und nachhaltige Forstwirtschaft“, welches die ländliche Entwicklung in einen direkten Zusammenhang mit der (Bio-)Landwirtschaft gesetzt hatte, wird demnach vom Parlament nun wieder deutlich ausgeweitet und soll nun auch unter anderem die Bekämpfung ländlicher Armut, die Förderung angemessener Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, die Chancengleichheit und Gleichstellung beinhalten.
Es gibt also Indizien dafür, dass sich die Änderungen in der EU-Förderung für die ländliche Entwicklung – von den unausweichlichen Mit-telkürzungen einmal abgesehen – in der Förderperiode 2021-2027 in Grenzen halten könnten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die vom alten Parlament vorgeschlagenen Änderungen nun auch vom neugewählten Parlament in den Trilogverhandlungen mitgetragen und durchgesetzt werden. Mit einer Wiederaufnahme des Dossiers wird im Herbst 2019 gerechnet.
Den Berichtstext des Europäi-schen Parlaments finden Sie unter http://bit.ly/ekd-NL-161-EU-Fp-3