Die Autonome Region Kurdistan
Der Irak definiert sich heute als Staat zweier Nationen – der Kurden im Nordirak und der Araber im sogenannten Zentralirak. Seit dem Ende des Osmanischen Reiches hatten die Kurden, deren Siedlungsgebiete auch in den Anrainerländern Syrien, Türkei und Iran liegen, um einen eigenen Staat gekämpft.
Seit der Grenzziehung durch den Völkerbund 1925 gehört der Teil des kurdischen Siedlungsgebietes um Erbil, Sulaimaniyya, Dohuk und Halabdscha zum Irak. Die Kurden kämpften weiter für ihren eigenen Staat. 1970 erkannte die irakische Zentralregierung den Kurden im Norden des Landes eine Teilautonomie zu. Doch erst seit 1992 gibt es ein kurdisches Regionalparlament, das seinen Sitz in Erbil hat.
Knapp sechs Millionen Menschen leben in der Autonomen Region Kurdistan, mehrheitlich sind sie Kurden. Hinzu kommen bis zu zwei Millionen Geflüchtete aus Syrien und dem Irak. Die kurdischen Sprachen Sorani und Kurmandschi sind neben dem Arabischen Amtssprachen. Die kurdischen Militäreinheiten heißen Peschmerga.
In der Autonomen Region Kurdistan ist die Situation der Minderheiten wie der Jesiden und Christen grundsätzlich besser als im Irak. In der Regionalverfassung gilt das islamische Recht (Scharia) nur als eine von verschiedenen Quellen für die Gesetzgebung und nicht als Hauptquelle wie im Zentralirak, wo der Islam auch offizielle Staatsreligion ist.
Chaldäer, Assyrer und Armenier werden in der Verfassung ausdrücklich als Nationen und Bürger des irakischen Kurdistans genannt und nicht nur als „Bestandteile“ des irakischen Volks wie in der irakischen Verfassung. Die kurdische Regierung überlässt den Kirchen außerdem Land zum Bau von kirchlichen Gebäuden und unterstützt Renovierungsarbeiten finanziell. Wo Christen oder Jesiden die Mehrheit bilden, erhalten sie ihren eigenen Religionsunterricht. Auch ist die Konversion von Muslimen zum Christentum in den kurdischen Autonomiegebieten grundsätzlich erlaubt, jedoch bietet die Regierung nicht allen Konvertiten ausreichenden Schutz vor Übergriffen aus der Gesellschaft.