Antragsberechtigung

Wer berechtigt ist, einen Antrag für ein bestimmtes Förderprojekt zu stellen, ist in den Richtlinien eines Förderprogramms festgelegt. Dies kann sich in jedem Programm unterschiedlich gestalten. Deshalb ist jeweils zu prüfen, ob kirchliche oder diakonische Einrichtungen in die Gruppe der Antragsberechtigten fallen.
Nur eine antragsberechtigte Einrichtung kann einen Antrag einreichen.

Die Berechtigung zur Antragstellung ist allerdings zu unterscheiden von der Förderfähigkeit.