Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Projekte, die durch die Europäische Union finanzielle Unterstützung erfahren, dürfen erst umgesetzt werden, wenn sie offiziell bewilligt worden sind. Ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“, d.h. der Beginn oder die Durchführung von Projektaktivitäten vor dem Erhalt der Bewilligung durch das jeweilige Programm, führt daher in der Regel zur Ablehnung des Antrags. Den Förderregeln ist meistens zu entnehmen, dass nur Kosten förderfähig sind, wenn sie nach der Bewilligung anfallen.
Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen Antrag darauf zu stellen, dass die Projektumsetzung vor der Bewilligung gestartet werden darf, wenn eine rechtzeitige Bewilligung nicht in Aussicht ist.