Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) dient der Unterstützung der Flüchtlings- und Integrationspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er fördert ebenfalls Maßnahmen, die die Verbesserung der Bedingungen für die Aufnahme und gegebenenfalls Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben. Gefördert werden Projekte sozialer Einrichtungen mit den folgenden Themenschwerpunkten:
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: z.B. Unterstützung der Aufnahme und des Asylverfahrens
Legale Migration / Integration: z.B. Auf- und Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen und Integrationsmaßnahmen, Teilhabe und Chancengleichheit, Förderung gegenseitiger Akzeptanz
Bekämpfung irregulärer Migration und Gewährleistung einer effektiven Rückkehr: z.B. Beratung, Rückkehrunterstützung, Reintegration
Solidarität und Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten: z.B. Gewährleistung einer angemessenen Aufnahme von Schutzsuchenden, Weitergabe von gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen zur Stärkung und effizienten Fortentwicklung der Asyl- und Migrationssysteme
Der AMIF wird teils auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten, teils auf transnationaler Ebene durch die Europäische Kommission verwaltet. Die national verwalteten AMIF-Mittel werden in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergeben. Die Antragstellung ist laufend möglich.