Unionsbürgerschaft

Die mit dem Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1992 geschaffene Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft von EU-Bürgern. Die Unionsbürgerschaft verleiht den EU-Bürgern unter anderem das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, oder auch das Recht, bei Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat an den dortigen Kommunalwahlen teilzunehmen.

Mehr Informationen (in englischer Sprache) finden Sie auf der Website der Generaldirektion Justiz.