Förderberechtigung
Nur förderberechtigte Personen oder Institutionen dürfen Nutznießer der Förderung sein.
Wer förderberechtigt ist, regeln die Richtlinien (siehe auch Antragsberechtigung).
Nur förderberechtigte Personen oder Institutionen dürfen Nutznießer der Förderung sein.
Wer förderberechtigt ist, regeln die Richtlinien (siehe auch Antragsberechtigung).