Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip zielt auf eine möglichst bürgernahe Regelung politischer Entscheidungen ab: Probleme sollen auf niedrigstmöglicher Ebene gelöst werden. Bevor ein Thema auf europäischer Ebene politisch behandelt wird, muss geprüft werden, ob das Anliegen nicht auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene besser gelöst werden könnte.
Das Subsidiaritätsprinzip wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 im EU-Recht verankert. Darin wird auch geklärt, dass das Subsidiaritätsprinzip nur in den Politikbereichen greift, bei denen die Kompetenz nicht ausschließlich der Europäischen Union oder den Mitgliedstaaten obliegt.