Jugendgarantie
Die EU-Jugendgarantie ist ein arbeitsmarkt-, jugend- und sozialpolitisches Instrument der Europäischen Union. Mit Hilfe der EU-Jugendgarantie soll die Jugendarbeitslosigkeit in der EU bekämpft werden. Jeder junge Mensch (15-29 Jahre), der sich nicht in Ausbildung, Arbeit oder Weiterbildung befindet, soll durch die EU-Jugendgarantie innerhalb von vier Monaten ein Angebot für Beschäftigungs-, Ausbildungs-, oder Weiterbildungsangebot erhalten. Die Mittel für die EU-Jugendgarantie stammen unter anderem aus dem Europäischen Sozialfonds+.