Betriebsstättenprinzip
Das Betriebsstättenprinzip besagt, dass Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit in dem Land zu versteuern sind, in dem die Betriebsstätte liegt, die die Tätigkeit ausgeführt hat.
Das Betriebsstättenprinzip besagt, dass Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit in dem Land zu versteuern sind, in dem die Betriebsstätte liegt, die die Tätigkeit ausgeführt hat.