JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ)

ESF – Bundesprogramm

Ziel ist es, junge Menschen in besonders benachteiligten Situationen zu stärken und zu stabilisieren und Anschlussperspektiven, insbesondere in Bezug auf Ausbildungs- oder Arbeitsplätze, aufzuzeigen. Die Förderung richtet sich an besonders benachteiligte Gebiete, insbesondere an die Fördergebiete des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“. Projekte in weiteren besonders benachteiligten Gebieten, in denen ein erhöhter Förderbedarf für junge Menschen aufgezeigt werden kann, können ebenfalls gefördert werden. Zu diesem Zweck stehen vier „Bausteine“ („Case Management“, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Niedrigschwellige Beratung / Clearing, Mikroprojekte) zur Verfügung, aus denen Maßnahmen entwickelt werden können. Maßnahmen können grundsätzlich nur von Kommunen federführend beantragt werden, jedoch ist die Mitarbeit von freien Trägern und weiteren Partnern wie Jobcentern und Unternehmen möglich und ausdrücklich erwünscht.

Das Programm wird vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwaltet. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website von „Jugend stärken“.